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Hier finden Sie alle Informationen rund um die Eintragung in die HandwerksrolleHandwerksrolle

Eintragung in die Handwerksrolle


Die Eintragung in die Handwerksrolle wird auf Antrag oder von Amts wegen vorgenommen. Über die Eintragung wird dem selbständigen Handwerker von der Handwerkskammer eine Handwerkskarte ausgestellt. Neben der Eintragung bei der Handwerkskammer ist es erforderlich, dass der selbständige Handwerker bei der zuständigen Stadtverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung eine Anmeldung seines Gewerbes gemäß § 14 Gewerbeordnung vornimmt.

Eintragungsvoraussetzungen:

  • In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer die Meisterprüfung in dem von ihm zu betreibenden Handwerk oder einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat. (§ 7 Abs. 1 a HwO)


  • In die Handwerksrolle wird ferner eine natürliche oder juristische Person (z. B. GmbH) oder eine Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG oder KG), eingetragen, wenn der Betriebsleiter, der auch Arbeitnehmer sein kann, die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt. (§ 7 Abs. 1 HwO)

  • Ferner werden Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung mit dem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen, dem der Studien- oder Schulschwerpunkt entspricht.
    Industriemeister können direkt in die Handwerksrolle eingetragen werden, sofern ihre Prüfungen einem zulassungspflichtigen Handwerk gleichwertig
    sind (§ 7 Abs. 2 HwO).


  • In die Handwerksrolle wird weiterhin eingetragen, wer eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO oder § 9 HwO für das zu betreibende Handwerk erteilt bekommen hat (§ 7 Abs. 3 HwO) oder eine

  • Ausübungsberechtigung nach § 7 a HwO oder § 7 b HwO für das zu betreibende Handwerk erteilt bekommen hat. (§ 7 Abs. 7 HwO).
    Antragsformulare und Merkblätter für o.g. Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen sind bei der Handwerkskammer für Oberfranken erhältlich und hier auf der Seite PDF zum Download bereitgestellt.


 Ansprechpartner

Andreas Pecher

Abteilungsleiter

Tel. 0921 910-116

Fax 0921 910-45116

andreas.pecher--at--hwk-oberfranken.de

Andrea Seubert

Sachbearbeiterin

Tel. 0921 910-198

Fax 0921 910-45198

andrea.seubert--at--hwk-oberfranken.de

Detlef Dippold

Sachbearbeiter

Tel. 0921 910-115

Fax 0921 910-45115

detlef.dippold--at--hwk-oberfranken.de

Katja Garrett

Sachbearbeiterin

Tel. 0921 910-181

Fax 0921 910-45181

katja.garrett--at--hwk-oberfranken.de

Maximilian Knaus

Sachbearbeiter

Tel. 0921 910-117

Fax 0921 910-158

maximilian.knaus--at--hwk-oberfranken.de

Julian Münch

Sachbearbeiter

Tel. 0921 910-181

Fax 0921 910-45181

julian.muench--at--hwk-oberfranken.de



Weiterführende Themen

Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe

Handwerksrolle Online

Sie können Ihren Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer für Oberfranken auch online stellen. Dafür ist eine vorhergehende Registrierung eines Kunden-Logins notwendig.

Die Registrierung für den Kunden-Login finden Sie hier: Registrierung Kunden-Login

Den Online-Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie hier: Neueintragung Betrieb

Nachdem Sie Ihren Kunden-Login mit ihrem Betrieb verknüpft haben stehen Ihnen weitere Funktionen im Mitgliederbereich der Handwerkskammer für Oberfranken zur Verfügung.

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