Startseite

Betriebswirtschaft
Existenzgründung
Recht
Technische Beratung
Außenwirtschaft
Innovation und Technologie
Betriebswirtschaft

Neu: Haftungsfreistellung für Betriebsmittelkredite

Bayerischer Wirtschaftsminister greift HWK-Vorschlag auf
Wesentliche Verbesserung für die Kreditvergabe über die Hausbanken

Ab 1. Februar 2010 wird das Instrument der Haftungsfreistellung auch auf Betriebsmittelfinanzierungen über den LfA-Universalkredit ausgedehnt. Erstmals kann jetzt die Haftungsfreistellung auch bei der Finanzierung des allgemeinen Betriebsmittelbedarfs sowie bei Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten genutzt werden.

Damit greift Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil einen Vorschlag der Handwerkskammer für Oberfranken auf, so Hauptgeschäftsführer Horst Eggers: „Bei unserem Gespräch am 16. November haben wir beim Wirtschaftsminister genau diese Verbesserung angeregt. Denn wir gehen davon aus, dass sich die Finanzierungsbedingungen in diesem Jahr erschweren werden. Vorausschauend gilt es deshalb verbesserte Instrumente anzubieten. Dies gilt vor allem für die Vorfinanzierung von Aufträgen und für die Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe. Mit der Haftungsfreistellung von zusätzlichen Betriebsmittelkrediten wird genau diesem Erfordernis Rechnung getragen."

Damit verringern sich die Anforderungen für die Absicherung von Betriebsmittelkrediten. Mit der Ausdehnung der Haftungsfreistellung auf den sog. „Universalkredit" teilt sich nämlich erstmals die bayerische Förderbank LfA auch bei Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten (z.B. Ablösung von Lieferantenverbindlichkeiten) das Ausfallrisiko bis zu max. 60% mit der Hausbank. Bisher musste das Ausfallrisiko komplett vom Kreditnehmer abgesichert und letztendlich von der Hausbank getragen werden. Eggers weiter: „Diese Ausdehnung der Haftungsfreistellung erleichtert die Kreditvergabe durch die Hausbanken erheblich. Von der Haftungsfreistellung ausgenommen sind allerdings nachträgliche Umschuldungen bereits bestehender Bankverbindlichkeiten. Bei Investitionskrediten haben sich Haftungsfreistellungen bereits seit langem bewährt. Dort ist eine Freistellung bis max. 70% möglich."

"Positiv bewerten wir auch die Ankündigung, die Rückbürgschaft des Freistaates Bayern für die bayerische Bürgschaftsbank zu erhöhen. Auch die Verbesserungen beim vereinfachten Bürgschaftsverfahren für Anträge bis zu 125.000 EUR begrüßen wir ausdrücklich", so stellv. Hauptgeschäftsführer Thomas Koller, der für die Kammer an diesem Treffen teilnimmt. Nähere Informationen dazu ab 01.02.2010 über die Hausbanken oder die betriebswirtschaftlichen Berater der HWK: 

- in  Bayreuth: Dipl.-Kfm. Wolfgang Geiling, Telefon 0921 910-143
- in Bamberg / Forchheim: Dipl.-Kfm. Reinhard Wirth, Telefon 09191 13255
- in Coburg: Dr. Rainer Wolf, Telefon 09561 517-15
- in Kronach / Lichtenfels / Kulmbach: Dipl.-Oec. Anton Pietz, Telefon 09261 603-820
- in Hof / Wunsiedel: Dipl.-Kfm. Roland Hetzel, Telefon 09281 1400750
Service im Überblick