|
|
|
|
Beratung |
|
Wer muss einen Datenschutzbeauftragten stellen?Jeder Betrieb (auch im Handwerk), der personenbezogene Daten automatisch verarbeitet und 10 oder mehr Personen regelmäßig mit diesen Daten umgehen oder die personenbezogenen Daten besonderen Kriterien unterliegen, z.B.: Krankheiten oder Adresshandel muss, laut Gesetzgeber, einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Der Datenschutzbeauftragte kann ein interner, oder ein externer Mitarbeiter sein, er/sie muss eine natürliche, namentlich benannte Person sein, ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und sollte angemessene Fachkenntnisse in folgenden Kategorien vorweisen: - Recht
- Informationstechnologie und Telekommunikation
- betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Organisation
Er/Sie muss eine Qualifikation als Datenschutzbeauftragter erfolgreich absolviert haben. Der Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten ist z.B.: sinnvoll, wenn der Arbeitsaufwand keine Vollzeit Stelle benötigt.
Für Fragen zum Datenschutzbeauftragten stehen wir gerne für Sie zur Verfügung. Ansprechpartner: - Dipl.-Ing.(FH) R.Schneider, Tel.:0921 910-322
- Dr.-Ing. J.Farny, Tel.:0921 910-174
Der externe Datenschutzbeauftragte - ist spezialisiert im Datenschutz Bereich
- hält sein Wissen permanent auf dem neuesten Stand, mit Schulungen, Konferenzen, Networkgroups, Fachzeitschriften
- ist ein unabhängiger Partner der Geschäftsführung, auch bei innerbetrieblichen Diskussionen/Fragen
- kann mehrere Unternehmen gleichzeitig betreuen, soweit keine Interessenkonflikte bestehen

|
Service im Überblick
|