Gesellen- und Abschlussprüfungen
Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen,
Praktischer Leistungswettbewerb,
Begabtenförderung Berufliche Bildung
- Betreuung der Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse
- Auskunft über Gesellen- und Abschlussprüfungsordnung
- Auskunft über Ausbildungsverordnungen in Bezug auf die Durchführung der Prüfungen
- Zwischenprüfungen
- Regulär- und vorzeitige Zulassung zur Gesellen-, Abschlussprüfung
- Auskunft über externe Zulassung zur Gesellen-,Abschlussprüfung
- Rechtsaufsicht über alle Prüfungsausschüsse im Kammerbereich
- Ersatzausfertigung von Prüfungszeugnissen (nur Kammerprüfungen)
- Auskunft und Beratung Begabtenförderung
- Befreiung vom Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde bei der Gesellen/Abschlussprüfung
Zwischen- und Gesellenpüfung
Die Handwerkskammer für Oberfranken hat für die meisten handwerklichen Ausbildungsberufe den einzelnen Innungen im Kammerbereich die Ermächtigung erteilt, die Zwischen- und Gesellenprüfungen durchzuführen bzw. das Prüfungsrecht an überregionale Prüfungsausschüsse abgegeben.
Die Handwerkskammer ist direkt zuständig für die Berufe und Bereiche:
Automobilkaufmann (Ofr.)
Bürokaufmann (Ofr.)
Steinmetze und Steinbildhauer (Ofr., Mfr., Ufr., Opf.)
Raumausstatter (Ofr., Mfr., Ufr., nördliche Opf.)
Brauer und Mälzer (Ofr.)
Polster- u. Dekorationsnäher (Bayern)
Sticker (Bayern)
Mechatroniker (Ofr.)
Anmeldetermine
Die Anmeldung hat schriftlich mittels Anmeldeformular durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Lehrlings zu erfolgen.
Grundsätzlich erhält jeder Ausbildungsbetrieb, dessen Lehrling zur Sommer- oder Winterprüfung heransteht, von der zuständigen Stelle das Anmeldeformular sowie den Anmeldetermin.
Sofern dies nicht erfolgt, gilt folgendes:
Die Anmeldung für die Sommerprüfung ist bis spätestens 31.03. für die Winterprüfung bis spätestens 31.10. bei der zuständigen Stelle (Handwerkskammer bzw. Kreishandwerkerschaft/Innung) einzureichen.
Sommerprüfung
Lehrlinge, deren Ausbildungszeit zwischen dem 1.5. und 31.10. endet,
Winterprüfung
Lerhrlinge, deren Ausbildungszeit zwischen dem 1.11. und 30.04. endet.
Vorzeitige Zulassung zur Gesellen- Abschlussprüfung
Der Antrag ist
für die Sommerprüfung bis spätestens 28. Februar
für die Winterprüfung bis spätestens 30. September
bei der
Handwerkskammer für Oberfranken
Verwaltungssitz Coburg
Ulrich Schmitt
Hinterer Floßanger 6,
96450 Coburg
Referat Prüfungswesen bzw. bei der zuständigen Innung/Kreishandwerkerschaft, einzureichen.
Anträge, die nach diesen Terminen eingehen, können für die beantragte Prüfung nicht mehr berücksichtigt werden. Das Antragsformular ist bei der Handwerkskammer (Internet) sowie bei den Kreishandwerkerschaften erhältlich.
Ihr Ansprechpartner bei Fragen:
Ulrich Schmitt, Referent
Tel:09561/517-17
Fax: 09561/517-60
E-mail: ulrich.schmitt@hwk-oberfranken.de
Sabrina Götz, Sachbearbeiterin
Tel:09561/517-10
Fax: 09561/517-60
E-mail: sabrina.goetz@hwk-oberfranken.de
Fredi Kunert, Sachbearbeiter
Tel:09561/517-29
Fax: 09561/517-60
E-mail: fredi.kunert@hwk-oberfranken.de