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Beratung |
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Luftreinhaltung / LärmSeit 1974 gibt es in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es bildet die Grundlage für Luftreinhaltung und Lärmschutz und regelt mit seinen nachgeordneten Durchführungsverordnungen, was der Handwerksbetrieb als Betreiber einer Anlage (z.B. einer Lackierkabine oder einer Holzheizung) tun muss, um keine schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt hervorzurufen. Die Umweltberatung hilft Ihnen bei der Auswahl geeigneter technischer Lösungen im Bereich Luftreinhaltung, gibt organisatorische Hinweise und ist vermittelnd bei Behörden tätig. Bei Bedarf werden auch Kontakte zu externen Beratern und Sachverständigen vermittelt. Nachbarschaftsbeschwerden wegen Lärm sind ein häufig auftretendes Problem im Handwerksbetrieb. Mit einer qualifizierten Umweltberatung können betriebsspezifische Lösungen bei akuten Konflikten gefunden und programmierter Ärger in der Zukunft kann vermieden werden. Mit Lärmpegelmessungen und Lärmprognoseberechnungen stellen wir qualifizierbares Datenmaterial zur Verfügung.

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Service im Überblick
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