Berufsanerkennung nach Handwerksordnung und Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Berufsqualifikationsgesetz

 

Zum 01. April 2012 tritt in Deutschland das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - kurz Anerkennungsgesetz - in Kraft. Das Anerkennungsgesetz trägt zur Sicherung der Fachkräftebasis bei, indem Transparenz über ausländische Qualifikationen geschaffen wird. Die Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt wird erleichtert und der Wirtschaftsstandort Deutschland gewinnt für qualifizierte Zuwanderer an Attraktivität.

Das Anerkennungsgesetz schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Herkunft des Antragstellers. Ausschlaggebend sind nur der Inhalt und die Qualität der beruflichen Qualifikation des Antragstellers.

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern ist dann zuständige Stelle, wenn Sie Ihren Wohnsitz in München oder Oberbayern haben oder künftig dort arbeiten möchten.

Was müssen Sie für eine Gleichwertigkeitsprüfung tun?

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

Wir empfehlen Ihnen, vorab einen Beratungstermin zu vereinbaren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0921 910-182 oder per E-Mail an berufsanerkennung@hwk-oberfranken.de.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beratung mit:

  • Ausweis oder Pass
  • Nachweis über Ihren ausländischen Berufsabschluss in deutscher Sprache
  • Arbeitszeugnisse in deutscher Sprache
  • Tabellarische Auflistung Ihrer beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen in deutscher Sprache

Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt sein müssen

Stellen Sie einen Antrag auf eine Gleichwertigkeitsfeststellung

Zum Start des Verfahrens müssen Sie einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen. Dies ist auch im Anschluss an unsere Beratung möglich. Das Antrags-formular finden Sie hier.

Wie läuft die Gleichwertigkeitsprüfung ab?

  • Wir überprüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufs-qualifikation und dem deutschen Berufsabschluss bestehen

Was erhalten Sie am Ende des Verfahrens?

  • Sie erhalten am Ende einen Bescheid über das Ergebnis des Verfahrens. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird nicht verliehen. Dieses erhält man nur nach dem erfolgreichen Absolvieren einer deutschen Gesellen- oder Meisterprüfung.

 Was kostet das Verfahren?

  • Das Verfahren ist gebührenpflichtig, die Kosten sind von Ihnen zu tragen.
  • Für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung und die Erstellung des Bescheides ist ein Gebührenrahmen von 100 bis 600 Euro in der Gebühren-ordnung der Handwerkskammer festgelegt.
  • Soweit neben der Überprüfung schriftlicher Nachweise eine Qualifikations-analyse erforderlich ist, werden die dadurch entstehenden Kosten als Auslagen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Seite aktualisiert am 28. März 2012online seit 28. März 2012

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