Inkasso- und Verrechnungsstelle
Anschrift: Inkasso- und Verrechnungsstelle der HWK für Oberfranken
95440 Bayreuth
Schutz vor Forderungsausfällen
Die Inkasso- und Verrechnungsstelle hat die Aufgabe, die oberfränkischen Handwerksbetriebe und handwerksähnlichen Unternehmen vor Forderungsausfällen zu schützen, indem auf Wunsch offene Forderungen eingezogen werden.
Die Kontrolle des pünktlichen Zahlungseinganges und der Schutz vor Forderungsausfällen ist ebenso wichtig für einen Betrieb wie die erbrachte Leistung. Gefahrenquellen im Betrieb können sein: keine zeitnahe Rechnungsstellung, unzureichender Mahndienst, nachlässige Fristenkontrolle und die nicht durchgeführte Prüfung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers.
Als wirtschaftliche Folgen ergeben sich daraus, dass die eigene Liquidität (Zahlungsfähigkeit) gemindert wird. Dies hat wiederum zur Folge, dass beim Einkauf nicht skontiert werden kann (=entgangener Gewinn) und dass es zu erhöhten Zinsaufwendungen kommt (Kosten des Betriebsmittel- bzw. Kontokorrentkredites).
Selbstverständlich wird neben der Liquidität auch die Rentabilität, also die Gewinnsituation des Betriebes, beeinträchtigt. Die steigenden Zinsaufwendungen wirken sich auf die Kalkulation des Betriebes aus. Es müssen eventuell höhere Preise am Markt verlangt werden, wodurch die Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigt wird. Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund mangelnder Liquidität zur Kündigung der Kredite seitens der Bank. Dies würde das Ende des Unternehmens bedeuten, d. h., das Insolvenzverfahren wäre unumgänglich.
Um Sie davor zu schützen, gibt es die Inkasso- und Verrechnungsstelle. Die Inkasso- und Verrechnungsstelle mahnt noch einmal für Sie, und - wenn nötig - wird auf Wunsch das gerichtliche Mahnverfahren über eine Rechtsanwaltskanzlei eingeleitet.
Um eine ordentliche Abwicklung der Inkassotätigkeit zu gewährleisten, sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Schriftverkehr über
- Auftragserteilung
- Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung oder Warenlieferung
- Teilzahlung(en)
- eventuelle Einwendungen des Schuldners
2. alle Rechnungen und Mahnungen, die bisher an den Schuldner gerichtet wurden
3. genaue Anschrift des Schuldners
- bei Einzelfirma: Angabe des Inhabers
- bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH): Angabe der/des Geschäftsführer(s)
- bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG): Angabe der/des persönlich haftenden Gesellschafter(s)
jeweils mit Vor- und Zunamen
Kosten
Es entstehen für den Gläubiger nur dann Kosten, wenn es weder der Inkasso- und Verrechnungsstelle noch der Rechtsanwaltskanzlei möglich ist, die Forderung einzuziehen (z. B. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner). Sollte dieser Fall eintreten, fallen pro Angelegenheit folgende Gebühren an:
im Mahnverfahren
Rechtsanwaltskanzlei:
Pauschalhonorar von je 28,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer für das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung sowie sämtliche angefallenen Kosten
oder
im gerichtlichen Klageverfahren
Rechtsanwaltskanzlei:
Abrechnung nach den geltenden Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)
Stand: 01/2010