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Frank Wunderatsch

Berufsabschluss im Ausland erworben? Hier finden Sie alles Wichtige zur AnerkennungBerufsanerkennung

Anerkennungsgesetz

Zum 1. April 2012 trat in Deutschland das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, BQFG) - oder kurz Anerkennungsgesetz - in Kraft. Das Anerkennungsgesetz trägt zur Sicherung der Fachkräftebasis bei, indem Transparenz über ausländische Qualifikationen geschaffen wird. Die Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt wird erleichtert und der Wirtschaftsstandort Deutschland gewinnt für qualifizierte Zuwanderer an Attraktivität.

Das Anerkennungsgesetz schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Herkunft des Antragstellers. Ausschlaggebend sind nur der Inhalt und die Qualität der beruflichen Qualifikation des Antragstellers.

Die Handwerkskammer für Oberfranken ist dann zuständige Stelle, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Regierungsbezirk Oberfranken haben oder künftig dort arbeiten möchten.

 Ansprechpartner

Sven Neukamm

Hauptabteilungsleiter

Tel. 0921 910-126

Fax 0921 910-45126

sven.neukamm--at--hwk-oberfranken.de

Margot Zeitler

Assistentin der Hauptabteilungsleitung

Tel. 0921 910-182

Fax 0921 910-45182

margot.zeitler--at--hwk-oberfranken.de

Was müssen Sie für eine Gleichwertigkeitsprüfung tun?

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin!

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beratung mit:

  • Ausweis oder Pass
  • Nachweis über Ihren ausländischen Berufsabschluss in deutscher Sprache
  • Arbeitszeugnisse in deutscher Sprache
  • Tabellarische Auflistung Ihrer beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen in deutscher Sprache

Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt sein müssen!

Stellen Sie einen Antrag auf eine Gleichwertigkeitsfeststellung

Zum Start des Verfahrens müssen Sie einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen. Dies ist auch im Anschluss an unsere Beratung möglich. Das Antragsformular finden Sie unten.

Wie läuft die Gleichwertigkeitsprüfung ab?

Wir überprüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen Berufsabschluss bestehen.

Was erhalten Sie am Ende des Verfahrens?

Sie erhalten am Ende einen Bescheid über das Ergebnis des Verfahrens. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird nicht verliehen. Dieses erhält man nur nach dem erfolgreichen Absolvieren einer deutschen Gesellen- oder Meisterprüfung.

Was kostet das Verfahren?

  • Das Verfahren ist gebührenpflichtig, die Kosten sind von Ihnen zu tragen.
  • Für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung und die Erstellung des Bescheides ist ein Gebührenrahmen von 100 bis 600 Euro in der Gebührenordnung der Handwerkskammer festgelegt.
  • Soweit neben der Überprüfung schriftlicher Nachweise eine Qualifikationsanalyse erforderlich ist, werden die dadurch entstehenden Kosten als Auslagen zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

KOM+AN im Handwerk
(Kompetenzfeststellung + Anpassungsqualifizierung im Handwerk)

Integration durch Qualifizierung (IQ)

Wie können wir Sie bei der Weiterentwicklung und Gestaltung Ihrer beruflichen Laufbahn unterstützen?

Durch einen praktischen Test können Sie Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten in Ihrem im Ausland erlernten Beruf zeigen. Sie erhalten einen schriftlichen Nachweis über das Ergebnis und erfahren außerdem, welche Qualifizierungen Sie möglicherweise noch benötigen.

Falls Sie bereits einen Bescheid über die Feststellung der teilweisen Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses erhalten haben, unterstützt Sie das Projekt KOM+AN im Handwerk bei der Organisation der notwendigen Qualifizierung, um die volle Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses zu erreichen.

Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserem Flyer.



Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" wird gefördert durch:

Administriert durch:

BAMF
bamf

In Kooperation mit:

 

Ansprechpartner

Elfi Trautewig

Projektleiterin KOM+AN

Tel. 0921 910-353

Fax 0921 910-45353

elfi.trautewig--at--hwk-oberfranken.de

Amanda Gerstacker

Projektmitarbeiterin KOM+AN

Tel. 0921 910-318

Fax 0921 910-45318

amanda.gerstacker--at--hwk-oberfranken.de