JubiläenEhrungen / Urkunden
Arbeitsjubiläen
Alle oberfränkischen Handwerksbetriebe können für langjährige Mitarbeiter bei der Handwerkskammer für Oberfranken Ehrenurkunden für eine mindestens zehn Jahre ununterbrochene Betriebszugehörigkeit beantragen.
Weitere Ehrungen für eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit sind ebenfalls möglich. Dabei ist diese für einen Zeitraum von fünf Jahren erhältlich.
Die Verleihung erfolgt auf Antrag des Betriebes. Die Entscheidung treffen Präsident und Hauptgeschäftsführer. Die Kosten der Ehrenurkunde trägt der Betrieb nach Maßgabe der Gebührenordnung.
Betriebsjubiläen
Alle oberfränkischen Handwerksbetriebe können bei der Handwerkskammer für Oberfranken Jubiläumsurkunden für ein mehrjähriges Bestehen beantragen. Die Jubiläumsurkunden sind kostenfrei.
Die Verleihung erfolgt auf Antrag. Die Entscheidung treffen Präsident und Hauptgeschäftsführer.
Goldener Meisterbrief
Der Goldene Meisterbrief wird an Handwerker und Handwerkerinnen verliehen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, eine mindestens 30-jährige ununterbrochene selbstständige Tätigkeit nachweisen und zur Führung des Meistertitels berechtigt sind.
Die Verleihung erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag oder auf Vorschlag einer Kreishandwerkerschaft oder einer Innung. Die Entscheidung treffen Präsident und Hauptgeschäftsführer.
Sie erfüllen die Voraussetzungen für einen Goldenen Meisterbrief? Dann können Sie den Antrag über die Webseite "Antrag auf den Goldenen Meisterbrief" online schnell und unkompliziert stellen!