Startseite

Betriebswirtschaft
Existenzgründung
Recht
Technische Beratung
Außenwirtschaft
Innovation und Technologie

Öffentliche Finanzierungshilfen für bestehende Betriebe

Zinsverbilligte Darlehen zur Finazierung von Investitionen

Investivkredite der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA)

Verwendungszweck: Investitionen zur Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung von Betrieben,
Konditionen:
Investitionssumme: mind. 30.000,- €,
Darlehensbetrag: mind. 12.000,- €, max. 310.000,- €
Finanzierungsanteil: 40 % der förderungsfähigen Investitionssumme,
Zinssatz: Investivkredit 2,15 % bis 6,7 %, effektiv 2,24 % bis 6,9 %
Auszahlung: 100 %
Laufzeit: 5,8,10, 12, 15 bzw.20 Jahre
Tilgungsfrei: 1Jahr
Sicherheiten: banküblich
70 %ige Haftungsfreistellung möglich

Investivkredit 100 der LfA

Verwendungszweck:
Wie MKP:
Finanzierungsanteil 80 % in Kombination mit MKP bis 100 %.
Konditionen:
Darlehensbetrag: mind. 2.500,-- €, max. 10 Mio. €
Laufzeit: 5, 8, 10, 12, 15 bzw. 20 Jahre
Tilgungsfrei: endfällig bzw. 2 bzw. 3 Jahre
Auszahlung: 96,0 %
Zinssatz: 1,15 % bis 6,55 %, effektiv: 2,51 % bis 7,24 %

Universalkredit der LfA

Konditionen:
Darlehensbetrag: mind. 25.000,-- €, max. 5 Mio. €
Laufzeit: 5 /8 /10 /15 /20 Jahre
Tilgungsfrei: 1 / 2 Jahre bzw. endfällig Jahre
Auszahlung: 96,0 %
Zinssatz: 2,3 % bis 7,4 % (tägliche Anpassung)
effektiv: 3,77 % bis 8,02 %

KfW-Unternehmerkredit

Verwendungszweck:
Alle Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen etc., Übernahme, Beteiligung
Konditionen:
Zinssatz: nominal 1,3 % bis 7,05 %
effektiv 2,67 % bis 7,65 %
Auszahlung: 96 %
Laufzeit: 5, 10, 12, 20 Jahre
Tilgungsfrei: 1, 2, 3 Jahre bzw. endfällt
Sicherheiten: banküblich, bei Betrieben, die älter als 2 Jahre sind, ist eine 50 %ige Haftungsfreistellung möglich.

ERP-Regionalprogramm

Verwendungszweck: Investitionen zur Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Betrieben.
Voraussetzung: Investitionsort liegt im Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe. Es wird kein Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe eingesetzt.
Konditionen:
Darlehensbetrag: mind. 2.500,-- €, max. 3.000.000 €
Finanzierungsanteil: bis zu 50 % der förderungsfähigen Investitionen; in Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln zusammen 75 %
Zinssatz: 2,2 % bis 6,05 %, effektiv 2,22 % bis 6,19 %
Auszahlung: 100 %
Laufzeit: 5 bzw. 20 Jahre
Tilgungsfrei: 1, 2 Jahre

Sonderprogramme

Für Konsolidierungsvorhaben, Umweltschutzvorhaben, Innovations- und Technologievorhaben, regionalwirtschaftlich bedeutsame Investitionen (Betriebe mit überwiegend überregionalem Absatz) werden sowohl bayerische als auch auf Bundesebene Sonderprogramme angeboten, die allerdings an besondere Bedingungen geknüpft sind. Nähere Einzelheiten hierzu sind im Einzelfall bei den Unternehmensberatern der HWK zu erfragen.
Nutzen Sie dieses Beratungsangebot zu Ihrem Vorteil! Wenden Sie sich dazu an einen unserer Berater.
Stand: 06.10.2009
Ihre Ansprechpartner weiter
Service im Überblick