Öffentliche Finanzierungshilfen für bestehende Betriebe
Zinsverbilligte Darlehen zur Finazierung von Investitionen
Investivkredite der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA)
Verwendungszweck: Investitionen zur Erweiterung, Rationalisierung und Modernisierung von Betrieben,
Konditionen:
Investitionssumme: mind. 30.000,- €,
Darlehensbetrag: mind. 12.000,- €, max. 310.000,- €
Finanzierungsanteil: 40 % der förderungsfähigen Investitionssumme,
Zinssatz: Investivkredit 2,15 % bis 6,7 %, effektiv 2,24 % bis 6,9 %
Auszahlung: 100 %
Laufzeit: 5,8,10, 12, 15 bzw.20 Jahre
Tilgungsfrei: 1Jahr
Sicherheiten: banküblich
70 %ige Haftungsfreistellung möglich
Investivkredit 100 der LfA
Verwendungszweck: Wie MKP:
Finanzierungsanteil 80 % in Kombination mit MKP bis 100 %.
Konditionen:
Darlehensbetrag: mind. 2.500,-- €, max. 10 Mio. €
Laufzeit: 5, 8, 10, 12, 15 bzw. 20 Jahre
Tilgungsfrei: endfällig bzw. 2 bzw. 3 Jahre
Auszahlung: 96,0 %
Zinssatz: 1,15 % bis 6,55 %, effektiv: 2,51 % bis 7,24 %
Universalkredit der LfA
Konditionen:
Darlehensbetrag: mind. 25.000,-- €, max. 5 Mio. €
Laufzeit: 5 /8 /10 /15 /20 Jahre
Tilgungsfrei: 1 / 2 Jahre bzw. endfällig Jahre
Auszahlung: 96,0 %
Zinssatz: 2,3 % bis 7,4 % (tägliche Anpassung)
effektiv: 3,77 % bis 8,02 %
KfW-Unternehmerkredit
Verwendungszweck: Alle Investitionen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen etc., Übernahme, Beteiligung
Konditionen:
Zinssatz: nominal 1,3 % bis 7,05 %
effektiv 2,67 % bis 7,65 %
Auszahlung: 96 %
Laufzeit: 5, 10, 12, 20 Jahre
Tilgungsfrei: 1, 2, 3 Jahre bzw. endfällt
Sicherheiten: banküblich, bei Betrieben, die älter als 2 Jahre sind, ist eine 50 %ige Haftungsfreistellung möglich.
ERP-Regionalprogramm
Verwendungszweck: Investitionen zur Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Betrieben.
Voraussetzung: Investitionsort liegt im Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe. Es wird kein Investitionszuschuss der Gemeinschaftsaufgabe eingesetzt.
Konditionen:
Darlehensbetrag: mind. 2.500,-- €, max. 3.000.000 €
Finanzierungsanteil: bis zu 50 % der förderungsfähigen Investitionen; in Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln zusammen 75 %
Zinssatz: 2,2 % bis 6,05 %, effektiv 2,22 % bis 6,19 %
Auszahlung: 100 %
Laufzeit: 5 bzw. 20 Jahre
Tilgungsfrei: 1, 2 Jahre
Sonderprogramme
Für Konsolidierungsvorhaben, Umweltschutzvorhaben, Innovations- und Technologievorhaben, regionalwirtschaftlich bedeutsame Investitionen (Betriebe mit überwiegend überregionalem Absatz) werden sowohl bayerische als auch auf Bundesebene Sonderprogramme angeboten, die allerdings an besondere Bedingungen geknüpft sind. Nähere Einzelheiten hierzu sind im Einzelfall bei den Unternehmensberatern der HWK zu erfragen.
Nutzen Sie dieses Beratungsangebot zu Ihrem Vorteil! Wenden Sie sich dazu an einen unserer Berater.
Stand: 06.10.2009