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Öffentliche Finanzierungshilfen für Existenzgründer

Existenzgründung - Übernahme - Tätige Beteiligung

I. ZINSVERBILLIGTE DARLEHEN

ERP-Kapital für Gründung (Maximal 25 % der Investitionssumme)
Verwendungszweck: Existenzgründung, Folgeinvestitionen bis zu zwei Jahre nach Existenzgründung, Übernahme, Tätige Beteiligung.
Förderfähig: Betriebsnotwendige Investitionen, Kaufpreis, Waren-, Material- und Ersatzteillagers, Markterschließungs-Aufwendungen mit längerfristiger Kapitalbindung.
Antragsberechtigte: natürliche Personen mit fachlicher und kaufmännischer Qualifikation.

Konditionen:
  • ERP-Kapital haftet unbeschränkt, erfüllt Eigenkapitalfunktion
  • Die eingesetzten Eigenmittel sollen 15 % nicht unterschreiten. Diese können mittels ERP-Kapital bis zu 45 % aufgestockt werden.
  • Darlehensbetrag: mind. 2.500,-- € max. 500.000 €
  • Zinssatz: 1. - 3. Jahr: 1,6 %; 4. - 10. Jahr: 3,6 %; ab 11. Jahr: Marktzins
    effektiv: 4. - 10. Jahr: 4,03 %
  • Garantieentgelt: 1,0 % jährlich
  • Laufzeit: max. 15 Jahre, ERP-Kapital ist spätestens bis zum 70. Lebensjahr zurückzuzahlen.
  • Tilgung: 7 Jahre tilgungsfrei
  • Auszahlung: 100 %
  • Sicherheiten: persönliche Haftung des Antragstellers; keine weiteren Sicherheiten.
Startkredit der LfA-Förderbank Bayern (Maximal 40 % der Investitionssumme)

Verwendungszweck:
Investitionen im Zuge der Existenzgründung (bis zu 3 Jahre nach Geschäftsaufnahme).

Konditionen:
  • Darlehensbetrag: mind. 12.000,-- €, max. 310.000,-- €
  • Investitionssumme: mind. 30.000,-- €, max. 5 Mio. €
  • Finanzierungsanteil: 40 % der förderungsfähigen Investitionssumme
  • Zinssatz:: Startkredit ab 1,85 %bis 6,25 %, effektiv 1,93 % bis 6,42 %
  • Auszahlung: 100 %
  • Laufzeit: 5, 8, 10, 12, 15 bzw. 20 Jahre
  • Tilgungsfrei: 1, 2 bzw. 4 Jahre
  • Sicherheiten: banküblich bzw. Haftungsfreistellung von 70 %
Startkredit 100 der LfA

Konditionen:
  • Darlehensbetrag: mind. 2.500,-- €, max. 10 Mio. €
  • Finanzierungsanteil: Die Finanzierungsanteile der Förderdarlehen aus dem
  • Startkredit können durch dan
  • Startkredit 100 der LfA bis zu 100 % der
  • Investitionssumme erhöht werden.
  • Laufzeit: 5, 8, 10, 12, 15 bzw. 20 Jahre
  • Tilgungsfrei: endfällig bzw. 2 bzw. 3 Jahre
  • Auszahlung: 96,0 %
  • Zinssatz: 1,5 % bis 6,55 %, effektiv 2,51 % bis 7,24 %
  • 70 %ige Haftungsfreistellung möglich
Kfw-Unternehmerkredit

Verwendungszweck:
Errichtung von Unternehmen, Übernahme, tätige Beteiligung, sonstige Investitionen.

Konditionen:
  • Zinssatz: nominal 1,3 % bis 7,05 %
  • effektiv: 2,67 % bis 7,65 %
  • Auszahlung: 96 %
  • Laufzeit: 5, 10, 12, 20 Jahre
  • Tilgungsfrei: 1, 2, 3 Jahre bzw. endfällig
  • Sicherheiten: banküblich, bei Betrieben, die älter als 2 Jahre sind, ist eine 50%ige Haftungsfreistellung möglich.
Startgeld

Verwendungszweck:
Investitionen und Betriebsmittel zur Existenzgründung. Eine Kombination mit anderen KfW-Programmen ist nicht möglich.

Konditionen:

  • Darlehensbetrag: max. 50.000 €
  • Finanzierungsanteil: bis 100 %
  • Zinssatz: 4,75 % bis 4,85 %, effektiv 4,85 % bis 4,96 %
  • Auszahlung: 100 %
  • Laufzeit: 5 bzw. 10 Jahre
  • Tilgungsfrei: 1 bis 2 Jahre
  • Haftungsfreistellung: 80 %
II. BÜRGSCHAFTEN

Bürgschaftsbank Bayern GmbH
Bei Aufnahme von Krediten fordern Banken in der Regel ausreichende Sicherheiten. Als Selbsthilfeeinrichtung der mittelständischen Wirtschaft übernimmt deshalb die Bürgschaftsbank Bayern GmbH bei erfolgversprechenden Projekten gegenüber den Hausbanken Bürgschaften bis zu 80 % des zu gewährenden Kredits.

Verbürgt werden Kredite zur Finanzierung von Geschäftsgründungen und Betriebsübernahmen, von Investitionen und Betriebsmitteln.

Kosten: Bürgschaftsprovision 1,0 % .p.a.
Einmalige Bearbeitungsgebühr 1 %.
Antragstellung: über Hausbank

III. LEISTUNGEN FÜR ARBEITSLOSE

Gründerzuschuss Fördervoraussetzung: - Empfänger von Arbeitslosengeld I - Noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I Förderdauer: 15 Monate - Die ersten 9 Monate nach der Gründung: Arbeitslosengeld + 300 € - Anschließend prüft die Agentur für Arbeit ob eine Weiterförderung von 6 Monaten sinnvoll ist. Weiterförderung: 300 € / Monat pauschal Sprechen Sie rechtzeitig vor der Gründung Ihre Agentur für Arbeit an und lassen Sie sich beraten.
Nutzen Sie dieses Beratungsangebot zu Ihrem Vorteil! Wenden Sie sich dazu an einen unserer Berater.

Stand: 06.10.2009
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