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Beratung > Umwelt / Energie > Handwerkerstrom |
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HandwerkerstromAuch in 2009 gilt die Rahmenvereinbarung zwischen der Handwerkskammer für Oberfranken und der E.ON Bayern AG. Sonderkündigungsrechte der Einzelverträge werden durch den Beitritt zur Rahmenvereinbarung nicht beschnitten.
Betriebe im Netzgebiet der E.ON-Bayern AG, die den vergünstigten Handwerkerstromtarif noch nicht haben, können diesen kostenfrei erhalten! Dazu ist lediglich eine Beitrittserklärung an die E.ON zu schicken. Die Konditionen gelten ab dem ersten Tag des Monats, der dem Beitritt folgt. Die Rechnungsbeträge werden widerruflich im Lastschriftverfahren eingezogen. Weiterhin vom Rahmenvertrag ausgenommen sind Baustellen-, Heizstrom- und Wärmepumpenabnahmestellen. Die Handwerkertarife können dem Preisblatt entnommen werden. Die Konditionen gelten ab dem Monatsersten nach Unterschrift der Beitrittserklärung bis jeweils zum Jahresende. - Preisblatt für E.ON-Kunden
- Beitrittserklärung E.ON-Kunden
- Text der Rahmenvereinbarung
erhalten Sie bei der Handwerkskammer für Oberfranken Wolfgang Lautner Telefon 0921 910-332

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