Kosmetik_NiSV
iStock-GregorBister

Apparative Kosmetik: Fachkundenachweis zur NiSV ab 2023 Pflicht

Informationsveranstaltung (online)

Apparative Kosmetik

Bayreuth/Oberfranken. Die NiSV („Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“) regelt unter anderem wie Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, mit denen zum Beispiel kosmetische oder sonstige nicht-medizinische Behandlungen durchgeführt werden, gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden dürfen. "Was in der NiSV sehr technisch und formal ausgedrückt ist, bedeutet nichts anderes, als dass Kosmetikerinnen und Kosmetiker sich darum kümmern müssen, ob sie ihre Geräte weiter betreiben dürfen und können", erklärt Sandra Wolf, die an der Handwerkskammer für Oberfranken Ausbildungsmeisterin im Friseurhandwerk ist." Und sie müssen wissen, welche Behandlungen damit noch erlaubt sind."

Die HWK bietet daher eine Informationsveranstaltung (online) an, bei denen die Details der NiSV geklärt werden, welche Geräte darunter fallen und welche Folgen die Regelungen für den betrieblichen Alltag zum Beispiel eines Kosmetiksalons haben.

Die Daten zu der Online-Information:

Termin:

  • Mittwoch, 7. Dezember 2022

Uhrzeit und Dauer:

  • 16.30 Uhr, ca. 1,5 Std.

Zielgruppen:

  • Kosmetikerinnen und Kosmetiker, die apparative Kosmetik anbieten
  • Nagelstudios, die apparative Behandlungen anbieten
  • Friseurbetriebe, die apparative Kosmetik anbieten

Referent*innen:

  • Sandra Wolf, Ausbildungsmeisterin im Friseurhandwerk
  • Andreas Kätzel, Beauftragter für Innovation und Technologie

Format:

  • Online
  • Alle angemeldeten Teilnehmenden erhalten ca. eine Woche vor der Info-Veranstaltung per Mail den Zugangslink

Anmeldung:

Anmelden können Sie sich hier

Zur NiSV und einigen Auswirkungen:

  • Viele Geräte, die unter die NiSV fallen, müssen bereits seit April 2021 bei der Gewerbeaufsicht angemeldet sein. Dazu zählen die meisten 
    Ultraschallgeräte
  • Lasergeräte
  • IPL-Geräte
  • Hochfrequenzgeräte
  • Niederfrequenzgeräte
  • Gleichstromgeräte
  • Magnetfeldgeräte
  • Für den weiteren Betrieb der Anlagen ist ab spätestens 31.12.2022 zudem ein entsprechender Fachkundenachweis nötig. Die Frist wurde bereits verlängert!
  • Folgende Anwendungen dürfen seit 31.12.2020 nur noch von Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Weiter- oder Fortbildung durchgeführt werden:
    • Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup
    • Behandlung von Gefäßveränderungen
    • Behandlung pigmentierter Hautveränderungen
    • Ablative Laseranwendungen
    • Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird
    • Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie beispielsweise die Fettgewebereduktion


Wann: 07.12.2022 um 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Wo: Online

Veranstalter: Handwerkskammer für Oberfranken