Maut
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Zum 1. Juli 2018 wird die Lkw-Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht auf sämtliche Bundesstraßen ausgedehnt. Handwerker sollten darauf vorbereitet sein.LKW-Maut auf Bundesstraßen - was Handwerker wissen sollten!

Allgemeine Hinweise zur Mautpflicht im Handwerk

Das mautpflichtige Streckennetz wird ab 1. Juli 2018 von 15.000 Autobahnkilometern auf alle Bundesstraßen und damit auf ein Gesamtnetz von 52.000 Kilometer erweitert. Handwerker, die in der Vergangenheit von Fall zu Fall mit ihren Fahrzeugen die 7,5-t-Grenze durch die Nutzung eines Anhängers überschritten haben, können künftig nicht mehr durch das Ausweichen auf Bundesstraßen die Mautpflicht umgehen. Darauf sollten sie sich frühzeitig einstellen.
Hinweis: Die Mautpflicht beginnt bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen "ab 7,5 Tonnen" zulässigem Gesamtgewicht und nicht wie teils fehlerhaft gemeldet "über 7,5 Tonnen". Beim Gewicht wird stets der gesamte Fahrzeugzug miteinbezogen. 

Welche Handwerkerfahrzeuge betrifft die neue Mautpflicht?

  • Die Mautpflicht besteht für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen, wenn sie für den Güterverkehr bestimmt sind. Typische Handwerksfahrzeuge, die Materialien oder eigene Produkte transportieren, fallen bei Nutzung mautpflichtiger Straßen deshalb regelmäßig in den Geltungsbereich der Fernstraßenmaut.
  • Wenn Fahrzeuge nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr zweckbestimmt sind wie z.B. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,  jedoch zur "entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Güterbeförderung" eingesetzt werden (Güterkraftverkehr oder Werkverkehr wie z.B. Materialtransport zur Baustelle) besteht in diesem konkreten Fall ebenfalls Mautpflicht.
  • Der ausschließliche Transport von Betriebseinrichtungen, im Rahmen der Gewerbeausübung für eigene Zwecke (z.B. Werkzeuge und Gerüste ohne Verbrauchsmaterialien) wäre gemäß Güterkraftverkehrsgesetz kein Güterkraftverkehr und damit (bei einem nicht für den Güterverkehr bestimmten Fahrzeug) auch nicht mautpflichtig.

Die Möglichkeiten der Mauterfassung

Die Mauterfassung erfolgt bundesweit durch die Firma Toll Collect . Prinzipiell gibt es drei Methoden zur Meldung der mautpflichtigen Strecke. jede hat ihre Vor- und Nachteile. Daher muss der Betrieb nach seinen individuellen Vorausstzungen entscheiden.

 Manuelles Einbuchen im Web und per App

Unabhängig, ob der Betrieb bei TollCollect registriert ist oder nicht, kann die geplante Fahrstrecke bis zu 24 Stunden im Voraus online an jedem internetfähigen Endgerät (z.B. PC, Smartphone oder Tablet) auf der Website von Toll Collect (www.toll-collect.de) eingebucht und bei Bedarf storniert werden.
  Jede Streckenänderung, sei es auf Grund einer Umleitung oder aber, weil z.B. kurz etwas um die Ecke eingekauft wird, muss dabei durch Stornierung und Neueinbuchung quittiert werden.

 Automatisches Einbuchen mit der OBU (On-Board-Unit)

Der Mautbetreiber TollCollect stellt für registrierte Betriebe eine sogenannte On-Board-Unit (OBU) zur Verfügung. Dieses bucht das Fahrzeug entsprechend automatisch ein.
Die OBU selbst wird kostenlos zur Verfügung gestellt, allerdings müssen die Einbaukosten durch einen von Toll Collect autorisierten Servicepartner vom Betrieb getragen werden.

  Manuelles Einbuchen am Mautstellen-Terminal

Sind Ihre Fahrzeuge nur selten auf mautpflichtigen Strecken unterwegs, bzw. nur in Ausnahmefällen mautpflichtig (z.B. bei Nutzung eines Anhängers), nutzen Sie am besten die Einbuchung an den Mautstellen-Terminals in der Nähe der Anschlussstellen, auf Autohöfen, Rastplätzen und an Tankstellen. Eine Übersicht der Standorte der Terminals finden Sie hier.
Auch bei Terminal-Einbuchungen ist die Einhaltung der gebuchten Strecke zwingend erforderlich.

Hinweise vom 19. Juni 2018



 Wichtige Links und Downloads zur Mautpflicht

Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, sich zusätzlich über die ab 1. Juli 2018 geltenden Regelungen rund um die Mautpflicht zu informieren:



Die Information des Bundesverkehrsministeriums

Infoseite des ZDH zur LKW-Maut

Übersicht über das  amtliche mautpflichtige Streckennetz

Der Mautsystem-Betreiber Toll Collect

Die Information des Bundesamts für Güterverkehr