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Frank Wunderatsch
Voraussichtlich schon ab kommendem Jahr stehen zwölf weitere Gewerke unter dem sogenannten Meistervorbehalt. Diese Berufe können ihren fachlich top qualifizierten Nachwuchs bei der Meisterfeier des HWK für Oberfranken entsprechend ordentlich feiern.

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende von CDU/CSU und SPD einigen sich mit Bundeswirtschaftsminister Altmaier - Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenZwölf Gewerke feiern: Sie bekommen den Meister zurück!

Bayreuth/Berlin. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD im Bundestag, Carsten Linnemann und Sören Bartol, haben sich am heutigen Montag (9. September 2019) darauf geeinigt, in zwölf Gewerken zur Meisterpflicht zurückkehren zu wollen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll jetzt zügig in den Bundestag eingebracht werden, so dass die Änderung der Handwerksordnung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. Für Thomas Zimmer, Präsident der Handwerkskammer für Oberfranken und Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, der die entsprechende Arbeitsgruppe zur Rückvermeisterung beim ZDH leitet, erfüllt sich damit ein Herzenswunsch. „Das ist ein großartiger Erfolg für das Handwerk und zeigt, dass sich unsere intensiven Bemühungen und unser gemeinsames Vorgehen gelohnt haben.“

HWK-Präsident Zimmer froh über Kulturgüterschutz

Damit bekräftigt Thomas Zimmer die Aussage des Präsidenten des ZDH, Hans Peter Wollseifer, der diese Einigung als starkes Signal für die Qualität und die Qualifikation im Handwerk bezeichnete. „Besonders froh bin ich, dass neben der Gefahrengeneigheit des jeweiligen Gewerks auch der Kulturgüterschutz als Kriterium anerkannt und angelegt wurde. Das war mir persönlich sehr wichtig“, sagte Thomas Zimmer. Die Politik ist damit in weiten Teilen der Argumentation des Handwerks gefolgt, das den Meisterbrief als Qualitätsmerkmal des deutschen Handwerks sieht, der höchste Qualität der Arbeit und der beruflichen Ausbildung sichert. 

Im Gesetzentwurf sollen diese zwölf Gewerke für eine Rückkehr zur Meisterpflicht vorgeschlagen werden:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzo-Hersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter und
  • Orgel- und Harmoniumbauer

Die Meisterpflicht soll zum 1. Januar 2020 eingeführt werden, aber in diesen Gewerken nur für neu gegründete Betriebe gelten. Thomas Zimmer: „Für unsere bestehenden Betriebe gilt natürlich Bestandschutz, so dass kein Handwerker aus den entsprechenden Gewerken um den Fortbestand seines Betriebs fürchten muss.“

ZDH: "Großer Schritt getan, der Weg aber noch nicht am Ende"

Für das deutsche Handwerk ist mit dieser Entscheidung ein großer Schritt getan, der Weg ist aber noch nicht am Ende.  „Die nunmehr verbleibenden zulassungsfreien Handwerke müssen unabhängig von der heutigen Entscheidung die gleichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung haben wie Handwerke mit Meisterpflicht“, schreibt der ZDH. Hierzu gehörten nicht zuletzt die verstärkte Förderung von Aus- und Weiterbildung sowie die Option einer zukünftigen Einstufung als zulassungspflichtiges Handwerk.

Bayreuth/Berlin, 9. September 2019

 Ansprechpartnerin

Michaela Heimpel

Abteilungsleiterin

Tel. 0921 910-166

Fax 0921 910-45166

michaela.heimpel--at--hwk-oberfranken.de



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Weitere Informationen

Das Handwerrk hat bundesweit für die Rückvermeisterung gearbeitet und vielerlei Initaitiven ergriffen. Alles zur Kampagne des ZDH finden Sie hier.

Die HWK für Oberfranken hat das ganze Jahr 2019 unter das #JAzumMEISTER gestellt und bei allen Veranstaltungen und Terminen immer wieder die Bedeutung des Meisterbriefs für das Handerk und für die Ausbildung herausgestellt.