|
|
|
|
Beratung |
|
RechtDie Handwerker haben es immer schwerer, sich durch den Paragraphendschungel des Rechtssystems hindurch zu finden.
Die Rechtsabteilung der Handwerkskammer berät und informiert ihre Mitgliedsbetriebe in unterschiedlichen Rechtsbereichen durch telefonische Auskünfte oder Einzelberatungen.
Rechtsauskunft - Zivil- und Wirtschaftsrecht (u. a. Werk- , Kauf-, Miet- und Pachtrecht, Wettbewerbsrecht, Zwangsvollstreckung, Insolvenzrecht)
- Handels- und Firmenrecht
- Arbeits- und Sozialrecht - im Einvernehmen mit den Kreishandwerkerschaften (u.a. Tarifauskünfte, Arbeitsverträge, Kündigung, Arbeitszeugnis)
- Öffentliches Recht (u. a. Bekämpfung der Schwarzarbeit)
- Vermittlung bei Streitigkeiten
Handwerksrolle - Handwerksrollenführung
- Handwerksrecht, Gewerberecht
- Ausnahmebewilligungen
- Betriebsdatenbank
Sachverständige - Bestellung und Benennung
- Sachverständigen-Datenbanken
Eine Vertretung der Mitgliedsbetriebe bei Gericht erfolgt nicht. Für Endverbraucher kann die Handwerkskammer keine Rechtsberatung übernehmen.

|
Service im Überblick
|