
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Eintragung in die HandwerksrolleHandwerksrolle
Eintragung in die Handwerksrolle
Die Eintragung in die Handwerksrolle wird auf Antrag oder von Amts wegen vorgenommen. Über die Eintragung wird dem selbständigen Handwerker von der Handwerkskammer eine Handwerkskarte ausgestellt. Neben der Eintragung bei der Handwerkskammer ist es erforderlich, dass der selbständige Handwerker bei der zuständigen Stadtverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung eine Anmeldung seines Gewerbes gemäß § 14 Gewerbeordnung vornimmt.
Eintragungsvoraussetzungen:
- In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer die Meisterprüfung in dem von ihm zu betreibenden Handwerk oder einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk bestanden hat. (§ 7 Abs. 1 a HwO)
- In die Handwerksrolle wird ferner eine natürliche oder juristische Person (z. B. GmbH) oder eine Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG oder KG), eingetragen, wenn der Betriebsleiter, der auch Arbeitnehmer sein kann, die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt. (§ 7 Abs. 1 HwO)
- Ferner werden Ingenieure, Absolventen von technischen Hochschulen und von staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen für Technik und für Gestaltung mit dem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen, dem der Studien- oder Schulschwerpunkt entspricht.
Industriemeister können direkt in die Handwerksrolle eingetragen werden, sofern ihre Prüfungen einem zulassungspflichtigen Handwerk gleichwertig
sind (§ 7 Abs. 2 HwO). - In die Handwerksrolle wird weiterhin eingetragen, wer eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO oder § 9 HwO für das zu betreibende Handwerk erteilt bekommen hat (§ 7 Abs. 3 HwO) oder eine
- Ausübungsberechtigung nach § 7 a HwO oder § 7 b HwO für das zu betreibende Handwerk erteilt bekommen hat. (§ 7 Abs. 7 HwO).
Antragsformulare und Merkblätter für o.g. Ausnahmebewilligungen und Ausübungsberechtigungen sind bei der Handwerkskammer für Oberfranken erhältlich und hier auf der Seite PDF zum Download bereitgestellt.
Ansprechpartner
Abteilungsleiter Tel. 0921 910-116 Fax 0921 910-45116
Sachbearbeiterin Tel. 0921 910-198 Fax 0921 910-45198
Sachbearbeiter
Tel. 0921 910-115
Fax 0921 910-45115
Sachbearbeiterin
Tel. 0921 910-181
Fax 0921 910-45181
Sachbearbeiter Tel. 0921 910-117 Fax 0921 910-158
Weiterführende Themen
Die wichtigsten Formulare und Merkblätter zum Download
Handwerksrolle Online
Sie können Ihren Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer für Oberfranken auch online stellen. Dafür ist eine vorhergehende Registrierung eines Kunden-Logins notwendig.
Die Registrierung für den Kunden-Login finden Sie hier: Registrierung Kunden-Login
Den Online-Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie hier: Neueintragung Betrieb
Nachdem Sie Ihren Kunden-Login mit ihrem Betrieb verknüpft haben stehen Ihnen weitere Funktionen im Mitgliederbereich der Handwerkskammer für Oberfranken zur Verfügung.
Weiterführende Themen
Handwerkerradar
Auf der Suche nach qualifizierten Handwerkern? Dann sind Sie hier genau richtig. Das Handwerkerradar bietet Ihnen durch komfortable Suchfunktionen den schnellen Kontakt zu Handwerksbetrieben in Ihrer Nähe.
Übersichtliche Ergebnislisten, Kartendarstellungen oder die interaktive Radar-Ansicht (Augmented Reality) führen Sie schnell zum Ergebnis! Nie war es einfacher einen Handwerker zu finden.
Die Desktopversion des Handwerkerradars finden Sie hier: Handwerkerradar.