Ausbildungsprämie auch für bereits geschlossene Ausbildungsverträge

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Bundesarbeitsministerium konkretisiert Voraussetzungen - "Auf Zeitpunkt des Abschlusses kommt es nicht an"Ausbildungsprämie auch für bereits geschlossene Ausbildungsverträge

Bayreuth/Berlin. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf Initiative des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH) eine Klarstellung zur in Aussicht gestellten Ausbildungsprämie veröffentlicht. Dabei macht des Bundesarbeitsministerium deutlich, dass auch vor 1. August abgeschlossen Ausbildungsverträge förderfähig sein. "Auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags kommt es dabei nicht an", heißt es aus dem Ministerium wörtlich. Betriebe müssen mit dem Vertragsabschluss also nicht warten, bis die Förderkonditionen veröffentlicht sind.

Die sogenannte Ausbildungsprämie ist Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern".  Damit sollen Betriebe bei der Ausbildung unterstützt werden, die ihr Ausbildungsniveau im Jahr 2020 trotz Einbußen durch die Corona-Pandemie im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern oder sogar erhöhen. Nachdem es bislang im Unklaren blieb, ob auch bereits für den Herbst 2020 geschlossene Ausbildungsverträge förderfähig sind und dies zu einer ungewünschten Zurückhaltung bei einem Vertragsabschluss seitens der ausbildungswilligen Betriebe führen könnte, ist das Handwerk mehrfach mit dem Bundesarbeitsministerium in Kontakt getreten und hat jetzt die Klarstellung erwirkt.

Das für die Ausbildungsprämie federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat nun, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie folgende Aussage getroffen: „Auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrags kommt es dabei nicht an, d. h., es können auch Ausbildungen gefördert werden, für die der Ausbildungsvertrag bereits vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie abgeschlossen worden ist. Insbesondere steht damit der Abschluss eines Ausbildungsvertrags vor dem 1. August 2020 einer Förderung nicht entgegen.“

Noch keine Details gibt es zur Antragsstellung und den Förderkonditionen. In Aussicht gestellt ist, dass Ende Juli die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm veröffentlicht wird.

Oberfränkisches Handwerk erwartet keine großen Effekte

Das oberfränkische Handwerk hat zurückhaltend auf das Bundesprogramm reagiert. Das Programm und die Ausbildungsprämie seien ein guter Schritt und ein wichtiges Signal, aber ein zu schwaches. Die komplette Stellungnahme dazu lesen Sie hier.

Bayreuth/Berlin, 21. Juli 2020



 Ansprechpartnerin

Michaela Heimpel

Abteilungsleiterin

Tel. 0921 910-166

Fax 0921 910-45166

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 Weitere Informationen

Hier finden Sie die Informationen der Bundesregierung zum Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Informationen zu einer Ausbildung im Handwerk finden Sie auf der Seite www.hwk-oberfranken.de/ausbildung.

Außerdem berät Sie das Team der  Ausbildungsberatung und Nachwuchsförderung sowohl bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerber als auch bei Förderungen etc.  Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen per E-Mail an ausbildungsberatung@hwk-oberfranken.de  oder unter der Telefonnummer 09281 7263-244.