Inklusion

Inklusionsberatung im Handwerk

In den kommenden Jahren  wird es immer wichtiger neue Wege der Fachkräftesicherung zu gehen. Handwerksbetriebe brauchen Fachkräftenachwuchs. Potenziale von Menschen mit Handicap sind zu erkennen und in den Mittelpunkt zu rücken.

Die Handwerkskammer für Oberfranken bietet den Mitgliedsbetrieben in Oberfranken ein kostenfreies Beratungsangebot an.
Was ist Inklusion? Jeder Mensch hat ein Recht auf Inklusion ("Einschluss"). Inklusion bedeutet die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen am täglichen Leben in unserer Gesellschaft.

Ziel  ist es,  Menschen mit Behinderung zu unterstützen an ihrem Arbeitsplatz verbleiben zu können, sowie einen besseren Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in handwerklichen Berufen zu ermöglichen. Betriebe erhalten im Gegenzug dazu motivierte und leistungsbereite Mitarbeiter. 

Fachkräftesicherung für Sie als Betrieb:

  • Sie sind bereit Menschen mit Behinderung auszubilden, oder einzustellen
  • Sie wollen Ihre bisherigen Mitarbeiter nach einem Unfall oder nach einer Erkrankung weiterhin beschäftigen
  • Sie gehen innovative Wege und stellen Praktikumsplätze zur Verfügung
  • Sie übernehmen gesellschaftliche Verantwortung

Wir unterstützen Sie gerne:

  • Suche nach geeigneten Bewerbern
  • Individuelle Beratung durch Betriebsbesuche
  • Informationsvermittlung zu Förderleistungen
  • Wir arbeiten mit wichtigen Netzwerkpartnern, wie Agenturen für Arbeit, Integrationsämtern, Integrationsfachdiensten, zusammen und stellen zu den relevanten Fachdiensten und Zuschussgebern Kontakt her

Sie erhalten Unterstützung bei der Ausbildung von Auszubildenden in Fachpraktiker-Ausbildungen, wenn Sie keine rehabilitationspädagogische Weiterbildung haben.

Sie haben ein Handicap und suchen eine Ausbildungsstelle/ einen Praktikumsplatz oder einen Arbeitsplatz? Sie wollen Ihren Arbeitsplatz sichern?

Wir helfen Menschen mit behinderungsbedingten Einschränkungen ins Ausbildungs-
und Arbeitsleben des Handwerks zu bringen und begleiten sie.

  • Beratung zu Fragen der Ausbildung
  • Elternarbeit
  • Suche nach einer passgenauen Stelle
  • Qualifizierte Begleitung

Um bei Bildungsträgern und im Unternehmen Menschen mit Behinderung ihren Ansprüchen gerecht auszubilden, müssen besondere Anforderungen an die Qualifikation der Ausbilder gestellt werden. Die Richtlinien für die Ausbildung behinderter Menschen nach § 66 BBiG / §42 m HwO beschreiben diese besonderen behindertenspezifischen Anforderungen.