Sind glücklich über den Zugang von Brauereigasthöfen zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes: Der Kulmbacher Landrat Klaus Peter Söllner, Gisela Hansen, Meinel-Bräu, Christof Pilarzyk, Brauereigasthof Grosch und Dr. Bernd Sauer, Handwerkskammer für Oberfranken, vom Vorstand des Vereins Bierland Oberfranken e.V. (von links). Das Foto entstand bei der Jahreshauptversammlung des Vereins im Jahr 2018.
Bierland Oberfranken e.V.
Sind glücklich über den Zugang von Brauereigasthöfen zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes: Der Kulmbacher Landrat Klaus Peter Söllner, Gisela Hansen, Meinel-Bräu, Christof Pilarzyk, Brauereigasthof Grosch und Dr. Bernd Sauer, Handwerkskammer für Oberfranken, vom Vorstand des Vereins Bierland Oberfranken e.V. (von links). Das Foto entstand bei der Jahreshauptversammlung des Vereins im Jahr 2018.

Brauereigasthöfe werden bei November- und Dezemberhilfen als eigenständige Unternehmen behandelt - Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum möglichCorona-Hilfen nun auch für Brauereigaststätten

Bayreuth/Bayern. Aufatmen bei den oberfränkischen Brauereien, den Verantwortlichen des Vereins Bierland Oberfranken e.V., dem Verband der Privaten Brauereien Bayern und dem Bayerischen Brauerbund. Wie die Bayerische Staatsregierung heute bekanntgab, wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember jetzt auch für Brauereien mit angeschlossener Gaststätte verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Dafür hatten sich die Brauereien mit der Unterstützung der Handwerkskammer für Oberfranken, des Vereins Bierland Oberfranken e.V. und der Brauerverbände sowie zahlreiche Abgeordnete aus der Region geschlossen und engagiert eingesetzt. 

Dank dieser Anpassung werden die Brauereigaststätten nun den Bäckereien und Metzgereien mit Cafébetrieb bzw. angegliedertem Imbiss gleichgestellt und die Gaststätte unabhängig von der Brauerei bewertet. Damit wird die Gaststätte eines Brauereigasthofs bei der Antragsstellung für die November- und Dezemberhilfe so behandelt, als handele es sich um ein eigenständiges Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere Gaststätten antragsberechtigt.

Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten. Die Antragstellung für diese Wirtschaftshilfen ist bis zum 30.04.2021 möglich.

Offener Brief und Brauereigipfel

Dieser Entscheidung vorausgegangen war eine ganze Reihe von Maßnahmen wie Videobotschaften von Brauereien, Aufrufe in den Sozialen Medien, verschiedenste Gespräche mit Abgeordneten auf Landes- und Bundesebene, und vor allem auch Informationen darüber, was eine Brauereigaststätte eigentlich ist, woraus sich diese wirklich finanziert und in welcher besonderen Situation sich die Brauereien auch in den nächsten Monaten befinden. Mit ausschlaggebend war ein Offener Brief deutscher Brauereien vom 22. Februar 2021, den 300 Betriebe unterzeichnet hatten. Auch diese Aktion war vom Verein Bierland Oberfranken e.V. aktiv unterstützt und verbreitet worden. Darin wurde unter anderem bemängelt, dass Brauereien, die Gaststätten selbst betreiben (Brauereigasthöfe), diese Wirtschaftshilfen bislang nicht beantragen konnten. Denn Mischbetriebe, die im Zuge des Lockdowns von teilweisen Schließungen ihres Geschäftsbetriebs betroffen sind, konnten Hilfen nur beantragen, wenn sie hinsichtlich ihrer Umsätze 2019 insgesamt zu mindestens 80 Prozent als direkt, indirekt oder indirekt über Dritte betroffen waren. Folglich waren nur ganz wenige Betriebe anspruchsberechtigt. Der Großteil fiel durch das Förderraster der November- und Dezemberhilfen.

Gefordert wurde in diesem Offenen Brief, Brauereigaststätten als Gastronomiebetriebe anzuerkennen und somit wie Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenen Cafés oder auch wie Metzgereien mit angeschlossenem Imbiss zu behandeln. Ende Februar fand im Bayerischen Wirtschaftsministerium zu diesem Thema ein Brauereigipfel statt, bei dem die betroffenen Betriebe ihre schwierige Lage an die Politik adressierten.

„Das ist ein wichtiger Erfolg für die bayerischen Brauereigaststätten! Gemeinsam mit dem Bund haben wir diese Lösung auf den Weg gebracht“, äußerte sich der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder zu dieser neuen Regelung. „Die Brauereigaststätten stehen für unser Lebensgefühl und prägen Bayerns Kulturlandschaft! Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe wird ihnen helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern."

Ebenso erfreut zeigte sich Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Und sie bewegt sich doch - die Bundesregierung erhört den Hilferuf der Brauereigaststätten und lässt endlich den Zugang zu den Hilfsprogrammen zu. Das ist für viele die Existenzrettung in schwierigen Zeiten. Jetzt muss die schrittweise Öffnung der Gastronomie erfolgen, damit diese Traditionsbetriebe ihr Geld wieder am Markt verdienen können und nicht auf Dauer am Tropf des Steuerzahlers hängen müssen.“

Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sieht in dieser Änderung „ein wichtiges Signal, da viele Brauereigaststätten oder Vinotheken weiter stark unter den aktuellen Corona-Beschränkungen leiden."

Bayreuth, 17. März 2021



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Ulrich Förtsch

Sachbearbeiter

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Fax 0921 910-45186

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Der Verein Bierland Oberfranken e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, die weltweit einmalige Bierkultur und Biervielfalt Oberfrankens zu bewahren, und in Oberfranken, aber auch über Oberfranken hinaus, bekannt zu machen. Kernstück der Arbeit von "Bierland Oberfranken", in dem große und kleine Brauereien gleichermaßen vertreten sind, ist das Internetportal www.bierland-franken.de.