Batterie-, Brennstoffzellen-, hybridelektrische Nutzfahrzeuge, Sonderfahrzeuge, Tank- und Ladeinfrastruktur: Zweite Frist für die Antragstellung läuft bis 10. August 2022Förderprogramm Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur (KsNI)
Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur(BMVI) seit August 2021 Unternehmen nun bei der Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben und der zum Betrieb notwendigen Tank-und Ladeinfrastruktur (Pkw und Lkw).
Die Förderung richtet sich an Unternehmen des privaten Rechts, kommunale Unternehmen, Gebietskörperschaften, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.
Am 15. Juni 2022 veröffentlichte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) den zweiten Förderaufruf sowie einen Sonderaufruf mit einer Antragsfrist bis zum 10. August 2022.
In dieser zweiten Welle können nun auch Sonderfahrzeuge gefördert werden. Laut der KsNI-Richtlinie sind dies Straßenfahrzeuge für besondere Zwecke, die nicht allein zur Beförderung von Gütern genutzt werden. Darunter falllen u. a. auch Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst etc.), Kranwagen, Müllsammelfahrzeuge, Kehrfahrzeuge, Wechselbrückenhubwagen, Kipper und Zementmischer.
Förderung:
Mit Gesamtlaufzeit für das Förderprogramm bis 2024 umfasst das Programm konkret eine
- Förderung für die Anschaffung von Neufahrzeugen in Höhe von 80% der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug und
- Förderung der dafür erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben oder
- Förderung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben owie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
Gefördert werden Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2, N3, aber auch Sonderfahrzeuge. Ebenso die Umrüstung von Fahrzeugen der Klassen N2 und N3.
Das Förderprogramm wurde für die Neuanschaffung von batterie-, brennstoffzellenelektrischem Antrieb (N1 bis N3) sowie Plug-In-Hybrid- und Oberleitungs-Verbrenner-Hybridfahrzeugen (nur N3) auf den Weg gebracht.
Kappungsgrenzen:
Für die Einreichung von Anträgen im Rahmen des Förderaufrufs gelten Kappungsgrenzen für die maximal förderfähigen Investitionsmehrausgaben je beantragtem Nutzfahrzeug. Über die festgelegten Kappungsgrenzen hinausgehende Ausgaben sind nicht förderfähig. Es handelt sich dabei um Netto-Beträge!
Antragstellung (ab 29.06.2022) bis 10. August 2022
Die Einreichung der Anträge ist in ausschließlich elektronischer Form über das eService-Portal voraussichtlich ab dem 26.06.2022 möglich.
Es gibt ein Auswahlverfahren: Dabei sollen unter anderem die erwartete elektrische Jahresfahrleistung, die Antriebsart, das zulässige Gesamtgewicht und die Investitionsmehrausgaben je beantragtem Nutzfahrzeug eine Rolle spielen.
Das BAG hat für interessierte Unternehmen eine Hotline unter 0221 5776-5999 eingerichtet. Die Hotline steht Ihnen von 9:00 bis 11:45 Uhr und 13:15 bis 14:45 Uhr (freitags nur bis 11:45 Uhr) zur Verfügung.
E-Mail-Anfragen zur Beantragung können unter ksni@bag.bund.de gestellt werden.
Den Antrag zur Förderung können Sie in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen über antrag-gbbmvi.bund.de einreichen, nachdem Sie dort einen neuen Benutzerzugang angelegt haben. Im eService Portal steht eine Checkliste zur Verfügung, in der die benötigten Unterlagen benannt werden.
Ansprechpartner
Beratungsstelle für Innovation und Technologie
Tel. 0921 910-332
Fax 0921 910-45332
Downloads/Links
Weitere Informationen
Die Beantragung erfolgt elektronisch über das eService Portal des Bundesamts für Güterverkehr:
https://antrag-gbbmvi.bund.de/
Zusätzliche Informationen zum Förderprogramm: