Tausch der Gewerbekarte in die Handwerkskarte ist ab sofort auf Antrag möglichRückkehr zur Meisterpflicht ab sofort in Kraft
Oberfranken. Jetzt ist es offiziell! Ab sofort gilt die Meisterpflicht wieder für zwölf weitere Gewerke. Das Besondere daran: Die Novellierung trägt ganz maßgeblich die Handschrift des oberfränkischen Handwerks!
Thomas Zimmer, Präsident der Handwerkskammer für Oberfranken, hat nämlich in seiner Funktion als Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks die dort angesiedelte Planungsgruppe geleitet, die den Prozess der Novellierung begleitet und vorangetrieben hat.
Und auch zukünftig wird Oberfranken mit starker Stimme vertreten sein, wenn es darum geht sich in Berlin für die Belange des Handwerks einzusetzen. Thomas Zimmer wurde nun auch in der neuen Wahlperiode abermals durch einstimmigen Beschluss mit der Leitung des wichtigen ZDH-Ausschusses "Organisation und Recht" betraut.
Was bringt die Novellierung?
Mit der Veröffentlichung in der Ausgabe Nr. 6 des Bundesgesetzblattes am 13. Februar tritt nun zum 14. Februar 2020 die Novellierung der Handwerksordung in Kraft. Nun wird die Rückführung von zwölf B1-Gewerken in die Anlage A der Handwerksordnung Realität. Für diese zwölf Gewerke gilt somit bei Neueintragungen wieder die Meisterpflicht als Voraussetzung für die selbstständige Führung eines Handwerksbetriebes.
Mit der Rückkehr zur Meisterpflicht in zwölf Gewerken ist die Politik zum Ende des vergangenen Jahres der massiven Forderung des deutschen Handwerks gefolgt. Der gemeinsame und intensive Einsatz des gesamten Handwerks hat sich also gelohnt. Damit ist ein großer Schritt getan, um den Meisterbrief als Qualitätsmerkmal in Sachen beruflicher Bildung und hochwertiger Arbeit zu stärken.
Es gilt Bestandsschutz
Für alle bestehenden Betriebe, die bis zum Inkrafttreten der Novellierung selbstständig den Betrieb eines dieser zwölf bislang zulassungsfreien Handwerke aus Anlage B1 ausgeübt haben, gilt nach § 126 HWO Bestandsschutz. Sie werden auch ohne absolvierte Meisterprüfung in die Handwerksrolle umgetragen und dürfen ihr Handwerk auch ohne Meistertitel weiterhin selbstständig ausüben.
Antrag auf Kartentausch
Verbunden mit der Umtragung in die Anlage A können die betroffenen Betriebe nun ihre bisherige Gewerbekarte gegen eine neue Handwerkskarte tauschen. Dies ist auf Antrag bei der HWK ab sofort möglich. Allerdings ist für Mitte 2020 ein weiteres Gesetz zur Änderung der handwerksrechtlichen Vorschriften geplant. Dabei sollen bestimmte Gewerke umbenannt werden und die Verwandtschaften der zwölf neuen A-Gewerke, die vor 2004 gegolten haben, wiederhergestellt werden. Möglicherweise macht es deshalb Sinn, mit dem Kartenaustausch bis dahin zu warten. Ansprechpartner für Fragen ist Andreas Pecher, Abteilungsleiter der Handwerksrolle. Ihren Antrag für den Kartentausch können Sie formlos per E-Mail an handwerksrolle@hwk-oberfranken.de senden.
Diese Gewerke kehren zur Meisterpflicht zurück
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Eine komplette Übersicht der Berufe in den Anlagen A, B1 und B2 der Handwerksrolle erhalten Sie hier.
Bayreuth, 14. Februar 2020
Ansprechpartner
Für Fragen zur Handwerksrolle
Abteilungsleiter
Tel. 0921 910-116
Fax 0921 910-45116
Für die Medien
Sachbearbeiter
Tel. 0921 910-186
Fax 0921 910-45186