Weitere Erkenntnisse im Zuge der Ermittlungen zur GTO
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Ergebnisbericht zur Untersuchung der Zahlungsflüsse zwischen Handwerkskammer und GTO durch externe KanzleiWeitere Erkenntnisse im Zuge der Ermittlungen zur GTO
Bayreuth/Oberfranken. Im Zuge der Aufklärung der Vorgänge bei der Gewerbetreuhand Oberfranken Steuerberatungsgesellschaft (GTO) wurde eine unabhängige Kanzlei damit beauftragt, die Rechtmäßigkeit und die Angemessenheit der Zahlungsflüsse zwischen der Handwerkskammer für Oberfranken und der GTO im Zeitraum von 1999 bis 2019 zu prüfen. Nun liegt der HWK der Abschlussbericht dazu vor.
Im Rahmen dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass ein Teil der Zahlungen der Handwerkskammer an die GTO ohne die dazu erforderlichen Beschlüsse durch die Vollversammlung bzw. ohne entsprechende Nachweise getätigt wurde. Dies betrifft einerseits die zwischen den Jahren 2005 und 2009 gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt 730.000 €. Zum anderen betrifft es Zahlungen, die insbesondere unter dem Titel Repräsentations- und Kfz- Kosten in den Jahren 2002 bis 2014 an die GTO gegangen sind (789.000 €). Diese Zahlungen waren weder rechtlich zulässig, noch hat je eine sachliche Begründung für eine Darlehensgewährung bestanden.
Der Bericht führt damit zum Verdacht, dass Haushaltsmittel der Handwerkskammer für Oberfranken nicht satzungsgemäß nach den Bestimmungen des Haushaltsplans verwendet worden sind. Die Handwerkskammer hat daher am 7. August der Staatsanwaltschaft Hof – Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen die Unrechtmäßigkeit dieser Zahlungen angezeigt.
Mit der Anzeige setzt die Handwerkskammer ihr konsequentes Vorgehen bei der Aufklärung der Geschehnisse rund um die GTO fort. Bis die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind, gibt die Handwerkskammer zum aktuellen Verlauf der Ermittlungen keine weiteren Auskünfte.
Bayreuth/Oberfranken, 10. August 2020
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Tel. 0921 910-166
Fax 0921 910-45166
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