Sie hat ihre Lektion gelernt: Jessica Emtmann führt ihr Kosmetikstudio nun unter neuem Namen.
HWK für Oberfranken
Sie hat ihre Lektion gelernt: Jessica Emtmann führt ihr Kosmetikstudio nun unter neuem Namen.

Aus einer kreativen Wortschöpfung kann schnell eine Abmahnung erwachsen - Kosmetikerin Jessica Emtmann gibt Tipps Augen auf bei der Namensgebung!

„Hairport“, „Cutting-Crew“ oder „Schnittstelle“ – Friseur- und Kosmetiksalons sind dafür bekannt, dass sie sehr oft kreative Namen für ihr Geschäft auswählen. So folgte auch die Kosmetikerin Jessica Emtmann aus Hof bei der Gründung ihres Einzelunternehmens einer spontanen Eingebung: „Kosmetikstudio Tausendschön“ war für Sie die perfekte Bezeichnung. Ein Entschluss, der ihr im Nachhinein viel Geld kostete.

Roland Hetzel, Betriebsberater der Handwerkskammer für Oberfranken in Hof kennt das Problem. Laut seiner Einschätzung laufen rund 90 Prozent aller Friseur- oder Kosmetikbetriebe Gefahr, abgemahnt zu werden und eine saftige Strafe zu riskieren. „Normalerweise stört eine kreative Namensschöpfung niemanden, nur wenn sich jemand bereits die Namensrechte gesichert hat, oder ein findiger Anwalt ein Mandat wittert, kann das richtig Geld kosten.“

Anwaltsschreiben im Briefkasten

So ging es auch bei Jessica Emtmann eine Zeit lang gut. Nach gut zwei Jahren allerding flatterte ihr dann aber eine Abmahnung mit einer Strafandrohung in Höhe von 50.000 Euro eines Düsseldorfer Anwalts ins Haus, der einen Salon seiner Stadt mit gleichem Namen vertrat und der von ihr eine Namensänderung einforderte. „Das war erst einmal ein Riesenschock“, sagt die 32-jährige Hoferin „und ich hatte keine Chance, aus dieser Nummer wieder herauszukommen.“ Sie holte sich Rat bei einer Anwältin, um das Problem möglichst schnell aus der Welt zu schaffen. Ganz ohne finanziellen Schaden ging das aber nicht. Am Ende musste die Kosmetikerin 2.000 Euro Strafe zahlen. Dazu kamen noch die Anwaltskosten in etwa gleicher Höhe sowie der Aufwand für die Löschung dieses Namens, der auch alle Interneteinträge betraf. „Solche Verstöße deckt leider auch die Rechtsschutzversicherung nicht ab“, bedauert Emtmann. Als junge Unternehmerin war sie damals nicht sicher, ob sie diese unerwarteten Kosten so einfach stemmen kann. Mittlerweile läuft ihr „Kosmetikstudio Jessica Emtmann“ unter dem geänderten Namen aber gut, den finanziellen Schaden hat sie überwunden. In Hof bietet sie ihrer Kundschaft von der Nagelmodellage, über Make-Up und Gesichtsbehandlung, bis zu Waxing und Fußpflege eine Vielzahl von Dienstleistungen an.

„Ich habe meine Lektion gelernt und kann nur jeder Gründerin oder jedem Gründer raten, sich vor dem Schritt in die Selbstständigkeit intensiv beraten zu lassen, insbesondere was die Verwendung von Phantasienamen angeht“, bekräftigt die Hofer Kosmetikerin. „Seit diesem Erlebnis konnte ich schon viele befreundete Kolleginnen vor Schlimmerem bewahren.“

Voller Name ist bei Einzelunternehmen Pflicht

Rein rechtlich ist es so, dass bei der Gründung eines Einzelunternehmens immer der volle Vor- und Zuname des Geschäftsinhabers im Unternehmensnamen erscheinen muss. Dieser kann dann durch einen Phantasienamen ergänzt werden, wenn dadurch nicht eingetragene Namensrechte verletzt werden“, erklärt Betriebsberater Roland Hetzel. „Etwas leichter tut man sich da, wenn man eine Firma gründet, die dann auch im Handelsregister eingetragen wird.“ Dies sei dann allerdings auch mit einem größeren bürokratischen Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden.