Titel_Gesellenprüfung
Frank Wunderatsch

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Gesellen- und AbschlussprüfungGesellen- und Abschlussprüfungen

Betreuung der Gesellen- und Abschlussprüfungsausschüsse

  • Auskunft über Gesellen- und Abschlussprüfungsordnung
  • Auskunft über Ausbildungsverordnungen
  • Zwischenprüfungen
  • Teil 1 und Teil 2 der Gesellenprüfung
  • Zulassungen zur Berufsabschlussprüfung
  • Vorzeitige Zulassung zur Gesellen-, Abschlussprüfung
  • Externe Zulassung zur Gesellen-, Abschlussprüfung
  • Rechtsaufsicht über alle Prüfungsausschüsse im Kammerbereich
  • Ersatzausfertigung von Prüfungszeugnissen
  • Auskunft und Beratung Begabtenförderung


 Ansprechpartner

Ulrich Schmitt

Referent

Tel. 09561 517-17

Fax 09561 517-60

ulrich.schmitt--at--hwk-oberfranken.de

Lorena Fischer

Sachbearbeiterin

Tel. 09561 517-10

Fax 09561 517-60

lorena.fischer--at--hwk-oberfranken.de

Prüfungsausschüsse

Die Handwerkskammer für Oberfranken berät Sie für alle Prüfungen im Handwerk.

Folgende Berufe organisiert die Handwerkskammer:
  • Brauer und Mälzer
  • Automobilkaufmann
  • Fachpraktiker für KFZ-Mechatronik
  • Kaufmann für Büromanagement
  • Mechatroniker (Prüfungsbereich Bayern)
  • Steinmetz und Steinbildhauer (Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Oberpfalz.)
  • Raumausstatter (Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, nördliche Oberpfalz)
  • Polster- u. Dekorationsnäher (Bayern)
  • Maler und Lackierer/Bauten- und Objektbeschichter (Bamberg, Forchheim)
  • Technischer Systemplaner FR: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik (Oberfranken, Unterfranken, Mittelfranken)


Downloads zur Abschlussprüfung Kaufmann/frau für Büromanagement:

         



Downloads zur Abschlussprüfung Technischer Systemplaner FR: Versorgungs- und Ausrüstungstechnik

       

Vorzeitige Zulassung zur Gesellen- Abschlussprüfung

Anträge auf vorzeitige Zulassung müssen für die Sommerprüfung bis 28. Februar und für die Winterprüfung bis 15. September des Kalenderjahres bei der Handwerkskammer für Oberfranken, Verwaltungssitz Coburg, gestellt werden.



Anmeldetermine

Die Anmeldung hat schriftlich mittels Anmeldeformular durch den Auszubildenden mit Zustimmung des Betriebes zu erfolgen.

Die Anmeldung für die Sommerprüfung ist bis spätestens 31. März, für die Winterprüfung bis spätestens 31. Oktober bei der zuständigen Stelle (Handwerkskammer bzw. Kreishandwerkerschaft/Innung) einzureichen.



Zulassung zur Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung:

Zur Sommerprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildungszeit zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober endet.

Zur Winterprüfung werden Auszubildende zugelassen, deren Ausbildungsverhältnis zwischen dem 1. November und dem 30. April endet.

Die übrigen Zulassungsvoraussetzungen nach § 36 Abs.1 /§ 36 a Abs. 3 HWO bzw. § 43 Abs. 1/§ 44 Abs. 3 BBIG müssen ebenfalls erfüllt sein:

  • Ablegen der Zwischenprüfungen bzw. Teilnahme am Teil 1 der Gesellen-/ Abschlussprüfung.
  • Vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise wurden geführt.
  • Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer für Oberfranken.

Prüfungszeiträume:

Termine für Gesellen- und Abschlussprüfungen:

Winter: Zwischen 15.09. und 15.02. des Kalenderjahres

Leistungswettbewerb

Jedes Jahr aufs Neue messen sich die besten Auszubildenden in über 100 Berufen in der Deutschen Meisterschaft im Handwerk - German Craft Skills (ehemals PLW "Profis leisten was").

Die Handwerkskammer ermittelt am Ende eines jeden Ausbildungsjahres automatisch die teilnahmeberechtigten Junghandwerkerinnen und Junghandwerker. Diese erhalten eine entsprechende Mitteilung und eine Einladung zum Wettbewerb.

Nach erfolgter Anmeldung ringen die Wettbewerbsteilnehmer im Rahmen von Arbeitsproben oder im Vergleich der erzielten Noten in der Gesellen- oder Abschlussprüfung zunächst zunächst um einen Sieg auf Kammerebene.



Vom Kammersieger zum Bundes-Champion!

Der Wettbewerb findet auf mehreren Ebenen statt:

Weitere Hintergrundinformation zum Wettbewerb gibt es HIER.

 Ansprechpartner

Ulrich Schmitt

Referent

Tel. 09561 517-17

Fax 09561 517-60

ulrich.schmitt--at--hwk-oberfranken.de

Weiterbildungsstipendium

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Im Zeitraum von 3 Jahren können jährlich 2.900 Euro, insgesamt 8.700 Euro für berufliche Fortbildungen genutzt werden.

Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat und bei der Handwerkskammer für Oberfranken eingetragen ist,
  • nicht älter als 25 Jahre ist,
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat, (bei Bewerberüberhang wird das Auswahlverfahren  der Stipendienplätze über die Durchschnittsnote entschieden)
  • oder beim Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks auf Landes- oder Bundesebene teilgenommen hat und unter die ersten Drei gekommen ist.
Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
  • Vollzeitstudiengänge sind nicht förderfähig
Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartner in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eines Bewerbers eingetragen war. Die Handwerkskammer für Oberfranken ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. November des Vorjahres. Im Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es bei der Handwerkskammer für Oberfranken. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.





Möglichkeiten zur Befreiung von Wirtschafts- und Sozialkunde

Auszubildende können in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme am Berufsschulunterricht in einzelnen Fächern befreit werden. Die Berufsschule prüft im Einzelfall, ob diese Voraussetzungen gegeben sind.

Alle Informationen dazu finden Sie hier:
Möglichkeiten zur Befreiung von Wirtschafts- und Sozialkunde