
Infos rund um deine PrüfungGesellen- und Abschlussprüfungen
Zum erfolgreichen Abschluss deiner Ausbildung, gehört auch das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung. Durch die Prüfung wird festgestellt, ob du die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in deinem Beruf erworben hast und diese umsetzen kannst.
Prüfungszeiträume
Für die Gesellen- und Abschlussprüfungen gibt es zwei Zeiträume im Jahr. In welchen Zeitraum du fällst, hängt davon ab, wann deine Ausbildung laut Lehrvertrag endet.
Winterprüfung | Sommerprüfung | |
Lehrzeitende laut Ausbildungsvertrag | 1. November bis 30. April des Folgejahres | 1. Mai bis 31. Oktober |
Prüfungszeitraum | 1. November bis 31. März des Folgejahres | 1. Mai bis 30. September |
Konventionell oder gestreckt?
Je nach Ausbildungsberuf legst du während der Ausbildung eine Zwischenprüfung und am Ende eine Gesellen- oder Abschlussprüfung ab oder aber eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in gestreckter Form. Die Unterschiede zwischen beiden Systemen siehst du hier:
Konventionelle Gesellen- oder Abschlussprüfung | Gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung |
Etwa zur Hälfte deiner Ausbildungszeit findet eine Zwischenprüfung statt. Das Ergebnis dient der Ermittlung deines Leistungsstandes und fließt nicht in die Gesellen- oder Abschlussprüfung ein. | Während der Ausbildung findet keine Zwischenprüfung zur Leistungsstandermittlung statt. Anstelle der Zwischenprüfung schreibst du etwa zur Hälfte deiner Ausbildung den Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung. Das Ergebnis aus Teil 1 fließt später zu einem bestimmten Prozentsatz in das Gesamtergebnis der Prüfung ein. |
Am Ende deiner Ausbildung legst du eine Gesellen- oder Abschlussprüfung ab. Hierbei handelt es sich um eine Endprüfung, deren Ergebnis in dein Zeugnis aufgenommen wird. | Am Ende deiner Ausbildung findet der Teil 2 der Gesellen- und Abschlussprüfung statt. Zusammen mit dem Ergebnis aus dem Teil 1 der Prüfung wird das Gesamtergebnis ermittelt und deine erzielten Leistungen aus beiden Prüfungsteilen in das Zeugnis aufgenommen. |
Ob in deinem Ausbildungsberuf eine konventionelle oder gestreckte Prüfung durchgeführt wird, kannst du in der jeweiligen Ausbildungsordnung nachlesen. In der Ausbildungsordnung ist übrigens auch aufgeführt, welche Inhalte in deiner Prüfung relevant sind. Zur Übersicht über die Ausbildungsordnungen (BIBB) gelangst du hier.
Häufig gestellt Fragen rund um die Prüfung
Wenn du vor Beginn der Prüfung erkrankst oder aus einem anderen Grund nicht an der Prüfung teilnehmen kannst, dann teile dies bitte unverzüglich und schriftlich der zuständigen Stelle mit (Ansprechpartner siehe Einladungsschreiben zur Prüfung). Solltest du sehr kurzfristig erkranken, z. B. am Morgen des Prüfungstages, genügt es zunächst bei der zuständigen Stelle anzurufen. Eine schriftliche Rücktrittserklärung (z. B. Vorlage einer Krankmeldung) muss aber unbedingt nachgereicht werden!
Musst du eine bereits begonnene Prüfung abbrechen und kannst nicht weiter teilnehmen, kann die bis dahin erbrachte, abgeschlossene Prüfungsleistung in der Regel anerkannt werden und die restliche Prüfung zum nächsten Prüfungstermin – in der Regel ein halbes Jahr später – fortgesetzt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt (z. B. Krankheit) vorliegt.
Wichtig: Erscheint ein Prüfling unentschuldigt nicht zur Prüfung oder bricht ohne wichtigen Grund vor dem offiziellen Ende der Prüfung ab, wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.