Abschlusshut auf Münzen Geld in der Glasflasche auf natürlichem grünem Hintergrund, Sparkonzept für Bildung
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Weiterbildungsstipendium

Das Stipendium

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung "Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Im Zeitraum von 3 Jahren können jährlich 2.900 Euro, insgesamt 8.700 Euro für berufliche Fortbildungen genutzt werden.

Wer wird gefördert?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:

  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat und bei der Handwerkskammer für Oberfranken eingetragen ist,
  • nicht älter als 25 Jahre ist,
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat, (bei Bewerberüberhang wird das Auswahlverfahren  der Stipendienplätze über die Durchschnittsnote entschieden)
  • oder beim Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks auf Landes- oder Bundesebene teilgenommen hat und unter die ersten Drei gekommen ist.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
  • Vollzeitstudiengänge sind nicht förderfähig

Wo kann man sich bewerben?

Ansprechpartner in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eines Bewerbers eingetragen war. Die Handwerkskammer für Oberfranken ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. November des Vorjahres. Im Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es bei der Handwerkskammer für Oberfranken. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.





Cornelia Feiler

Assistentin der BZ-Leitung

Hinterer Floßanger 1

96450 Coburg

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