Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1

Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1

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Lehrling (Auszubildende/r)

Ausbildungsbetrieb

Info

Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:
- Bescheinigung über die Führung der Ausbildungsnachweise (Berichtshefte)
- Berufsausbildungsvertrag (Kopie der 1. Seite)
- Nachweis der ersten Nachuntersuchung (Kopie)*
   *gilt nur für Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht volljährig sind

Dateigröße max. 10 MB; erlaubte Dateitypen: .pdf

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Schriftliche Mitteilung über das Ergebnis an den Ausbildungsbetrieb
Erklärung des Prüfungsteilnehmers*

 Anmerkung:   1. Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 1 (§ 44 BBIG)
                              (1) Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist über die Zulassung jeweils gesondert zu entscheiden.
                              (2) Zum ersten Teil der Abschlussprüfung ist zugelassen, wer die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene, erforderliche Ausbildungszeit zurückgelegt hat und die Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 Nr. 2
                                    und 3 BBIG erfüllt.
                            2. Entscheidung über die Zulassung
                                  Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle (§ 46 BBIG). Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.