Politische Positionen der HWK für Oberfranken

Karussell-Element

Vor einer Person liegen politische Positionspapiere und eine Stimmkarte auf einem Tisch.
HWK für Oberfranken/F. Wunderatsch

HandwerkspolitikPolitische Positionen der HWK für Oberfranken

Das Handwerk ist das Rückgrat der regionalen Wirtschaft in Oberfranken. Gemeinsam mit starken Partnern wie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Bayerischen Handwerkstag (BHT) setzen wir uns als Handwerkskammer für Oberfranken dafür ein, die Rahmenbedingungen für unsere Betriebe nachhaltig zu verbessern.

Dazu hat sich die Vollversammlung der HWK für Oberfranken ein Politisches Positionspapier gegeben, dass die zentralen Forderungen des Handwerks skizziert: Von der Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und der Digitalisierung bis hin zur Unterstützung einer umweltfreundlichen und zukunftssicheren Energieversorgung.

Das Politische Positionspapier der HWK für Oberfranken wurde im Juli 2023 erstmals beschlossen und wird seitdem jährlich fortgeschrieben.




Stand: Das politische Positionspapier wurde zuletzt am 25. November 2025 aktualisiert.


Das Positionspapier der Handwerkskammer für Oberfranken im Detail:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.



Wirtschaftspolitik

Der aktuelle Bürokratisierungsgrad stellt für kleine und mittlere Unternehmen eine gravierende Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit dar und führt somit zu einer klaren Benachteiligung im Vergleich zu größeren Handels- oder Industrieunternehmen

 Die drei wichtigsten Forderungen zum Bürokratieabbau im Überblick:

  • Schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD 2025 beschriebenen Entbürokratisierungsmaßnahmen
  • Grundlegender Mentalitätswandel bei Gesetzgebung und Verwaltungsvollzug
  • Flächendeckende Implementierung verpflichtender Praxischecks bei Gesetzgebungsverfahren

  

a)      Entbürokratisierung
Der Abbau von Bürokratie ist seit Jahren Ziel von Regierungshandeln. Doch anstatt eine spürbare Verschlankung der Vorschriften zu schaffen, nimmt die Anzahl an Regelungen kontinuierlich zu. Der Hydra Bürokratie Herr zu werden, ist allerdings ein maßgeblicher Wirtschafts- und Erfolgsfaktor für das Handwerk, da die Betriebe keine Abteilungen und Fachkräfte für die Abarbeitung vorhalten können. 

 

Daher fordern wir:

  • einen sehr schnellen, grundlegenden Wandel in der Mentalität: Anstatt Betrieben zu misstrauen und jedes mögliche Schlupfloch schließen zu wollen, muss das Augenmerk bei der Gesetzgebung und dem Verwaltungsvollzug wieder auf das rechtstreue Handeln der übergroßen Mehrheit der Betriebe gerichtet werden.
  • die mit Vertrauen einhergehende, konsequente Streichung von Dokumentationspflichten.
  • die frühzeitige Einbindung von Praktikerinnen und Praktiker in Gesetzgebungsvorbereitungen und -verfahren (Praxischeck).
  • die konsequente Umsetzung aller praxisnahen Entlastungsvorschläge des Handwerks, die den Bundesregierungen seit März 2023 vorliegen und geprüft sind. Und auch der Vorschläge des Bayerischen Handwerks aus dem März 2025.
  • eine konsequente Einführung der One-in-one-out-Regelung (besser: one-in-two-out) auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene. Für jede neu geplante, bürokratische Vorschrift muss mindestens eine alte wegfallen.

 

b)     Effiziente Vergabepolitik vor Ort
Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Dabei sollten alle Möglichkeiten ausgenutzt werden, die eine angemessene Beteiligung kleiner und mittlerer regionaler Betriebe möglich machen.



Daher fordern wir:

  • ausreichende Planungs- und Umsetzungskapazitäten in der Öffentlichen Verwaltung zur schnellen und konsequenten Umsetzung und Betreuung von Bauvorhaben.
  • die Reform der EU-Vergaberichtlinie gemäß dem Votum des EU-Binnenmarktausschusses und der Entscheidung des EU-Parlaments, die Fach- und Teillosvergabe zu stärken.
  • beim von der Bundesregierung vorgelegten Vergabebeschleunigungsgesetz am grundsätzlichen Primat der Fach- und Teillosvergabe festzuhalten. Weitreichende Ausnahmen vom Fach- und Teillosverfahren grenzen das Handwerk und den Mittelstand bei Vergaben aus!
  • die notwendige beschleunigte Beschaffung für die Bundeswehr nicht einseitig zu Lasten des Handwerks umzusetzen.
  • die Verabschiedung eines Faire-Löhne-Gesetzes für Bayern, das auch bei Vergaben Einzug findet.

Das Handwerk ist sowohl in Bayern als auch bundesweit Ausbilder Nummer 1, es bildet gemessen an seinem Anteil an der Gesamtwirtschaft überproportional viel aus.

Dennoch stellt der Fachkräftebedarf das Handwerk in Oberfranken vor enorme Herausforderungen, viele Betriebe finden zu wenig geeignete Auszubildende und viele qualifizierte Fachkräfte werden von anderen Branchen aufgenommen.

Um eine ausreichende Fachkräfteversorgung künftig sicherstellen zu können, müssen die Berufsorientierung für Jugendliche und die Voraussetzungen für Ausbildungen im Handwerk strukturell deutlich verbessert werden.



Die drei wichtigsten Forderungen zur Fachkräftesicherung im Überblick:

  • Ausbau und Intensivierung der Berufsorientierung an Schulen, vor allem an Realschulen und Gymnasien
  • Verbesserung der öffentlichen wie individuellen Mobilität von Auszubildenden
  • Erhalt regionaler Berufsschulstandorte durch die Beibehaltung von Minderklassen und den Ausbau von berufsübergreifenden Fachklassen


a) Stärkung der Berufsorientierung an Realschulen und Gymnasien
Auch wenn die Berufsorientierung an Realschulen und Gymnasien partiell gestärkt wurde, reicht dies vor allem im Hinblick auf das Handwerk nach wie vor nicht aus.



Daher fordern wir:

  • eine ergebnisoffene, auf die Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler abzielende, wertfreie und verpflichtende Berufsorientierung Handwerk an Realschulen und Gymnasien. Der „Tag des Handwerks an bayerischen Schulen“ ist ein Anfang.
  • eine Verankerung von verpflichtenden Berufspraktika in den Lehrplänen dieser Schulen sowohl in der 9. und in der 10. Jahrgangsstufe (und bei Gymnasien darüber hinaus).


b) Verbesserung der Mobilität von Auszubildenden und Berufsschülern
Die beruflichen Ausbildungsstätten und Berufsschulen müssen für Auszubildende und Berufsschüler ohne hohen zeitlichen Aufwand erreicht werden können. Dazu benötigt es vor allem im ländlichen Raum eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur und intelligente Mobilitätsansätze.



Daher fordern wir:

  • einen intelligenten Ausbau des ÖPNV in Oberfranken, besonders im ländlichen Raum, der auch kreative Lösungen für die Fläche vorsieht. Etwa den On-Demand-Verkehr (Bedarfsverkehr wie bei Anruf-Linien-Taxis), Azubi-Taxis, buchbare Kleinbusse, Flexi-Busse etc.
  • eine stärkere Nutzung der uneingeschränkten Möglichkeit des unbegleiteten Fahrens ab 17 Jahren zur Ausbildungsstätte, Berufsschule und zu Bildungszentren der Handwerkskammer (ÜLU), insbesondere so lange kein hinreichend gutes ÖPNV-Netz bereitsteht. Der Landkreis Coburg etwa nutzt den Spielraum bei unbegleitetem Fahren ab 17 Jahren aus.
  • die Gleichstellung minderjähriger Auszubildender mit Schülerinnen und Schülern hinsichtlich der Kosten bei Nutzung des ÖPNV.


c)    Berufsschulstandorte erhalten/Ausbau der Angebote durch Bildung von Fachklassen
Berufsschulen nehmen im Rahmen der dualen Ausbildung als zweiter Lernort viel Raum ein. Daher sind ihre Standorte und ihre Entfernung vom Wohnort bzw. vom Ausbildungsbetrieb häufig maßgeblich bei der Wahl des Ausbildungsberufes und des Ausbildungsortes – vornehmlich bei minderjährigen Auszubildenden.



Daher fordern wir:

  • den Erhalt aller Berufsschulstandorte in Oberfranken, auch indem Minderklassen möglich bleiben beziehungsweise die Vorgaben für Mindestklassengrößen im ländlichen Raum durch die Schulleitungen flexibel gehandhabt werden können.
  • den Ausbau der Berufsschul-Angebote vor Ort, zum Beispiel durch die Einrichtung von Fachklassen an möglichst vielen Standorten.


d)      Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt/Einwanderung ausländischer Fachkräfte

Das Handwerk leistet einen hohen Beitrag bei der Integration von Menschen mit Fluchterfahrung oder Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt. Allerdings stoßen die Betriebe vielfach auf bürokratische Hürden hinsichtlich notwendiger Unterlagen oder eines gesicherten Aufenthalts und vermissen Unterstützung bei der Verbesserung der erforderlichen Sprachkenntnisse.
Hoch sind auch die bürokratischen Hürden bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte, die Handwerksbetriebe angesichts ihrer Struktur und Größen in der Regel nicht in Eigenregie überwinden können.



Daher fordern wir:

  • eine unbürokratische und lösungsorientierte Unterstützung bei der Integration geflüchteter Menschen in eine Ausbildung oder Beschäftigung durch die kommunalen Behörden vor Ort.
  • die weiterführende Förderung von Sprachkursen oder Sprachlernangeboten für Arbeitende oder Auszubildende mit Migrationserfahrung und/oder Migrationshintergrund.
  • echte Garantien, dass der Aufenthalt der angehenden Fachkräfte in Deutschland bei anhaltender Beschäftigung gewährleistet bleibt.
  • eine qualifizierte Unterstützung bei möglichen Ansprachen von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland.
  • die weitere Vereinfachung und spürbare Beschleunigung der Verfahren zur Zuwanderung qualifizierter ausländischer Fachkräfte.


e) Rahmenbedingungen für Frauen im Handwerk verbessern
Über alle Gewerke hinweg sind im Handwerk nur etwa 17 % Frauen beschäftigt. Dabei gilt der Ausbau der bezahlten Beschäftigung von Frauen als ein wichtiges Instrument, die Fachkräfteversorgung zu verbessern. Es sind auch systematische Hürden wie die schlechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Frauen daran hindern, einen Handwerksberuf auszuüben.



Daher fordern wir:

  • weitere Förderprogramme zur gezielten, vorurteilsfreien Ansprache und Gewinnung von Frauen für das Handwerk.
  • ein breites Netz an öffentlichen Kinderbetreuungsstäten, um Mutterschaft und Erwerbstätigkeit/Selbstständigkeit möglich zu machen (siehe Sozialpolitik)
  • die Förderung von Aus- und Weiterbildungsangeboten, die den Wiedereinstieg ins Handwerk erleichtern. Zudem spezielle Programme für Umschulungen, berufliche Qualifizierungen oder Fortbildungen, auch für Frauen in Familienpause.
  • die schnelle Umsetzung des im Koalitionsvertrags vorgesehenen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für beschäftigt arbeitende Frauen.

Das oberfränkische Handwerk ist ebenso wie andere Branchen auf eine wettbewerbsfähige, bezahlbare und sichere Energieversorgung angewiesen. Hierfür braucht es ein energiepolitisches Gesamtkonzept, das die besondere Rolle und Struktur des Handwerks berücksichtigt.



Die drei wichtigsten Forderungen zur Energiepolitik im Überblick:

  • Senkung der Stromsteuer für das gesamte Handwerk
  • Einheitliche Subventionierung der Energiekosten für die gesamte Wirtschaft, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden (Verzicht auf Industriestrompreis)
  • Förderung betrieblicher Energieproduktion- und Speicherung


a) Entlastung von zu hohen Energiepreisen
Produkte und Dienstleistungen des Handwerks müssen dauerhaft absatzfähig herstellbar und damit für die Gesellschaft erschwinglich bleiben.



Daher fordern wir:

  • die mehrfach versprochene Senkung der Stromsteuer muss für alle Betriebe des Handwerks kommen, ebenso wie eine weitere strukturelle Entlastung bei den Energiekosten, um die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrbelastungen auch für Handwerksbetriebe abzufedern.
  • ein einheitliches Gesamtkonzept hinsichtlich der Energiekosten für die gesamte Wirtschaft.
    Branchenlösungen (Bsp. Industriestrompreis) sind grundsätzlich nicht geeignet, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Vielmehr verzerren einseitige Privilegierungen den Wettbewerb zulasten von kleinen und mittleren Handwerksbetrieben. Diesen wird diese Entlastung nicht nur vorenthalten, sie müssen sie auch noch mitfinanzieren.


b) Sichere Energieversorgung
Energie ist der Treibstoff der Wirtschaft. Sie muss verlässlich in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und aus einem Mix zusammengestellt sein, der Abhängigkeiten vermeidet. Betriebliche Energieproduktion und -speicherung sichert Bedarfe und die Handlungsfähigkeit der Wirtschaft.



Daher fordern wir:

  • den beschleunigten Ausbau der Netze und der Infrastruktur weiter konsequent voranzutreiben, um jederzeit eine verlässliche und ausreichende Versorgung mit Energie sicherstellen zu können.
  • Investitionen in betriebliche Speichertechnologien über die KfW- bzw. LfA-Konzepte der verbilligten Darlehen hinaus, zu fördern.
  • Förderbedingungen besser auf die Belange des Handwerks abzustimmen und grundsätzlich einfacher und digitaler zu gestalten.
  • einhergehend mit dem Ziel einer deutlichen Entbürokratisierung die Digitalisierung der Energiewende deutlich schneller voranzutreiben.


c) Fortsetzung der Klima- und Energiewende
Hinsichtlich bestehender oder neu drohender Abhängigkeiten bei der Energieversorgung bleibt eine effiziente Klima- und Energiepolitik eine zentrale Aufgabe des Staates. Bei allen Vorhaben rund um die Klima- und Energiewende spielt das Handwerk mit seiner dezentralen Organisation und flächendeckenden Präsenz eine zentrale Rolle.



Daher fordern wir:

  • den Weg hin zu einer effektiven Sektorenkopplung,  die die unterschiedlichen Sektoren der Energiewirtschaft (Strom, Wärme) und Mobilität intelligent miteinander vernetzt, kontinuierlich weiterzuverfolgen und intensiver voranzutreiben.
  • sektorenübergreifende Energiemanagementsysteme (EMS) sowohl für den betrieblichen als auch den privaten Bereich. Die digitale Steuerung gekoppelter Systeme ermöglicht einen reduzierten und tariflich optimierten Energieverbrauch für Betriebe und Privatpersonen, verringert dadurch die Energiekosten und entlastet zusätzlich die Netze.
  • die Stärkung der betrieblichen Eigenstromversorgung: weitere Steuererleichterungen, schnelle Abschreibungen und der Ausbau des verschlankten und digitalisierten Antragswesens sind wichtige Bausteine, um Eigenstrom für Betriebe attraktiver auszugestalten.
  • den schnellen Abbau bürokratischer Hürden, um die Stromweiterleitung in räumlicher Nähe über das Netz der allgemeinen Versorgung zu erleichtern. Überschüsse aus einer betrieblichen PV-Anlage sollen so zum Beispiel Nachbarbetrieben/-gebäuden unkompliziert nutzbar gemacht werden können.
  • Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft muss leichter zugänglich, mittelstandsorientierter und vor allem auch verlässlicher gestaltet werden.
  • die Belange der Handwerksunternehmen und deren besondere Kompetenz bei Bau, Wartung, Management von Gebäuden sowie bei der dezentralen Energie- und Wärmeversorgung bei kommunalen Wärmeplanungen zwingend zu berücksichtigen und einzubinden.


d) Energetische Gebäudesanierung vorantreiben
35 Prozent des Endenergieverbrauchs und 30 Prozent der CO₂-Emissionen werden in Deutschland durch den Betrieb von Gebäuden verursacht.
Energetische Sanierungen von Gebäudehüllen sowie moderne Gebäudetechnik bieten damit auch ein enormes wirtschaftliches Potential, das schnell gehoben werden und damit die unter Druck stehende Bau-Wirtschaft ankurbeln kann.



Daher fordern wir:

  • individuelle und technologieoffene Lösungen bei der energetischen Sanierung von Gebäuden im Bestand zu berücksichtigen und alle effektiven Maßnahmen zur energetischen Optimierung der Gebäudehülle hinsichtlich einer Förderung gleichwertig zu behandeln.
  • die Rolle des Fachhandwerks im Gebäude- und Energiemanagement zu stärken und individuelle Sanierungsfahrpläne als effektiven Königsweg zur wirksamen Steigerung der Gebäudeeffizienz anzuerkennen.
  • Beratungsleistungen des Handwerks bei allen gesetzlichen Vorgaben entsprechend anzuerkennen und bei Förderprogrammen angemessen zu berücksichtigen.
  • die Möglichkeiten der Gebäudeenergieberatung durch das Handwerk auszuweiten. Im Rahmen der „Bundesförderung für Energieberatung im Wohngebäude (EBW)“, ist eine steuerliche Sanierungsförderung nach §35c EStG über alle Gewerke hinweg umzusetzen.
 

Bildungspolitik

Das Handwerk fordert nach wie vor eine echte Bildungswende ein! Die propagierte Gleichwertigkeit
der beruflichen mit der akademischen Bildung besteht aktuell nicht.



Die zwei wichtigsten Forderungen zur Bildungswende im Überblick:

  • Vereinheitlichung der Förderstrukturen von akademischer und beruflicher Bildung
  • Berufliche und speziell handwerkliche Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss entsprechend auch gesamtgesellschaftlich getragen werden


a) Gleichwertigkeit und Wertschätzung der beruflichen Bildung
In Bayern gibt es 59 Hochschulen mit einer Vielzahl von Studiengängen – die genaue Anzahl variiert und ändert sich jährlich. Alle diese Studiengänge werden inklusive der dafür notwendigen Infrastruktur zu 100 % aus staatlichen Mitteln finanziert. Das Studium selbst ist kostenlos.

Ein anders Bild zeigt sich in der Beruflichen Bildung im Handwerk: Hier werden die Kosten für Investitionen in die Überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) zu maximal 75 % übernommen, bei den Kursen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist eine Drittel-Finanzierung (Bund-Land-Handwerk) vorgesehen – diese wird aktuell allerdings nicht erreicht (siehe Bildungspolitik, 2b).

Zudem müssen die Träger der überbetrieblichen Bildungsstätten im Förderfall für 25 Jahre eine Auslastung von mindestens 75 Prozent garantieren – und dadurch mit Auszubildenden argumentieren, die noch nicht mal geboren sind.

Diese Fakten zeigen: Die propagierte Gleichwertigkeit der Bildungswege ist faktisch nicht gegeben.
Dies führt zum einen zu einer Abwertung der beruflichen Bildung, zum anderen zu einseitig verteilten
Lasten bei den Aufwendungen für die Bildungswege.

Handwerksbetriebe etwa kommen zwar in hohem Maße für die Fachkraftversorgung anderen Branchen und der Gesellschaft auf. Sie tragen aber die Kosten für die Ausbildung allein beziehungsweise bei den Kursen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) zu einem großen Anteil.



Daher fordern wir:

  • eine in der Praxis gelebte Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung, die bei allen Entscheidungen – auch bei den finanziellen – umgesetzt wird!
  • endlich ein Umdenken: Weg von dem finanziellen Fokus auf akademische Bildung und hin zu einer angeglichenen Förderung der beruflichen und akademischen Bildungsbereiche.

a) Finanzierung der beruflichen Bildungszentren
Die über 600 überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) in Deutschland sind die „Hochschulen des Handwerks“ und garantieren seit Jahrzehnten das weltweit anerkannte, hohe Aus-, Fort- und Weiterbildungsniveau des Handwerks. Allerdings beläuft sich der Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaubedarf bundesweit bereits auf über 3,6 Mrd. Euro. Die erforderlichen grundlegenden Sanierungen und Modernisierungen oder der Neubau vieler Bildungsstätten sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ebenso wie bei den Universitäten und Hochschulen.



Daher fordern wir:

  • die Vereinheitlichung der Förderstrukturen von akademischer und beruflicher Bildung, so dass Investitionen in berufliche Bildungsstätten analog zur akademischen Bildung bis zu 100 Prozent von Bund und Ländern übernommen werden.
  • die Fördermittel für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur weiter kontinuierlich auszuweiten und zu verstetigen. In den Folgejahren nach 2026 sind insgesamt mindestens 165 Mio. EUR (BMWE + BMBFSJ) notwendig, um zumindest die Spitze des Investitionsbergs abbauen zu können (2026: 152 Mio. EUR).
  • dass sämtliche Baupreissteigerungen während der Bauphase förderfähig gemacht werden. Die Förderung ist unabhängig vom bewilligenden Ressort an die Entwicklung des Baupreisindex zu koppeln und damit ständig anzupassen.
  • Investitionen in die berufliche Bildungsinfrastruktur, die baureif sind, ebenfalls über das Sondervermögen für Infrastruktur zu finanzieren. So können die Maßnahmen sofort starten.
  • energetische Maßnahmen und erneuerbare Energien-Anlagen bei ÜBS generell förderfähig zu machen.


b) Finanzierung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist wesentlicher Bestandteil der dualen Ausbildung im Handwerk. Sie trägt dazu bei, die Ausbildung flächendeckend in der notwendigen Breite und Tiefe in allen Betrieben – unabhängig von deren Größe oder möglicher Spezialisierung – sicherzustellen.



Daher fordern wir:

  • die ÜLU-Kurse zeitnah im vollen Umfang zu fördern! Die im Bundeshaushalt 2026 enthaltene Steigerung der Fördermittel auf jetzt 90 Mio. EUR (+14,7 Mio. EUR) ist ein wichtiger Schritt, der die hohe Ausbildungsleistung der Handwerksbetriebe wertschätzt. Ausreichend ist dieser aber nicht.
  • bis eine Förderung in vollem Umfang geleistet wird, die ÜLU-Fördermittel zumindest so weit zu erhöhen, dass die angestrebte Drittel-Finanzierung der ÜLU-Kosten zwischen Bund, Bundesland und Handwerksbetrieb erreicht und kontinuierlich gewährleistet wird. Aktuell ist dies nicht der Fall, müssen die Betriebe des Handwerks mehr als ein Drittel der Kosten übernehmen. Angesichts der Tatsache, dass das Handwerk vielfach für andere Branchen ausbildet, ist dieser Fakt nicht hinnehmbar.


c) Zugangschancen zur Meisterprüfung
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister stehen sinnbildlich für die Qualität des deutschen Handwerks und sind Leistungsträger, die sich durch ihre Qualifizierung auf Expertentätigkeiten, auf Führungsaufgaben oder auf ihre Selbstständigkeit vorbereiten.

Die Teilhabe an der Meisterprüfung im Handwerk darf nicht an persönlichen finanziellen Voraussetzungen scheitern. Die sehr heterogenen Lebenssituationen der Meisterschülerinnen und Meisterschüler (Alter, familiäre Situation etc.) bedürfen der gesamten Angebotsvielfalt von Vollzeit- und Teilzeitangeboten mit unterschiedlichen Anteilen des Distanzlernens. Nicht ohne Grund gibt es in manchen Regionen verschiedene Kurstypen parallel, die jeweils ihre Nachfrage finden.



Daher fordern wir:

  • eine für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenneutrale Qualifizierung zur Handwerksmeisterin und zum Handwerksmeister, bei der die bisherige Fördersystematik (Meister-BAföG, Meister-Bonus) beibehalten wird.
  • dass diese Förderung unabhängig von der Art der Durchführung (Vollzeit, Teilzeit, Abend- und Wochenendlehrgänge) des Qualifizierungsangebots gewährt werden muss.
 

Finanzpolitik

Die Bundesregierung hat Entlastungen bei der Unternehmensbesteuerung ab 2028 angekündigt. Diese Entscheidung missachtet die Notwendigkeit, die Betriebe schnell spürbar entlasten zu müssen. Die neuen Möglichkeiten der degressiven Abschreibung von bis zu 30 Prozent bei Investitionen in die Ausstattung etc. ersetzen diese Entlastungen nicht, zumal diese von nur einem kleinen Teil der Handwerksunternehmen in Anspruch genommen werden können.



Die drei wichtigsten Forderungen zur Steuerpolitik im Überblick:

  • Angekündigte Entlastungen bei der Körperschaftsteuer deutlich vorziehen!
  • Entlastung in größeren Schritten und einem verkürzen Zeitraum
  • Moderate Hebesatzpolitik in Kommunen


a) Unternehmensbesteuerung wettbewerbsfähig gestalten
Deutschland besteuert Unternehmen mit Sätzen von knapp 30 % im internationalen Vergleich enorm hoch. Dies beeinflusst die internationale wie die nationale Wettbewerbsfähigkeit und verringert den Spielraum für Investitionen und Konsum.



Daher fordern wir:

  • die für 2028 angekündigte Entlastung der Betriebe bei der Körperschaftssteuer deutlich vorzuziehen und alle Unternehmensformen in die Entlastung einzubeziehen. Nur die Körperschaftssteuer zu senken, würde weite Teile des Handwerks und der Wirtschaft außen vorlassen.
  • größere Entlastungsschritte als bislang geplant umzusetzen. Es dauert für Betriebe entschieden zu lange, bis die maximale Entlastung im Jahr 2032 erreicht wird.


b) Kommunale Abgabenpolitik fair und ausgewogen gestalten
Handwerksbetriebe sind in der Regel standortgebunden und reagieren auf Steuer- oder Abgabenerhöhungen seitens der Kommunen nicht mit sofortiger Abwanderung. Kommunen wiederum stellen die Infrastruktur bereit, die auch für Handwerksbetriebe wichtig ist, und das Handwerk sichert vor Ort Ausbildung, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung. Die gelebte, faire Partnerschaft zwischen Handwerk und Kommunen stabilisiert die Gemeinden und kommunalen
Haushalte.



Daher fordern wir:

  • von den Kommunen, eine moderate Hebesatzpolitik beizubehalten, die den Partner Handwerk nicht überfordert.
  • eine transparente Offenlegung der Gewerbesteueranteile nach Wirtschaftsbereichen, um die Bedeutung des Handwerks für kommunale Einnahmen sichtbar zu machen und Entscheidungen über Hebesätze faktenbasiert treffen zu können.
  • Kommunen sollen familiengeführte Handwerksbetriebe als stabile Gewerbesteuerzahler gezielt bei Betriebserweiterung, Sichtbarkeit und Fachkräftegewinnung unterstützen, zur Sicherung von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und kommunalen Einnahmen.
  • alle substanzbesteuernden Elemente, die unabhängig vom Ertrag zusätzlich erhoben werden, strikt zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden.


Innovationsleistungen im Handwerk (und bei KMU) werden bislang nicht hinreichend abgebildet. Die Innovationen zugrunde liegenden Indikatoren und auch die Strategien und Förderprogramme bilden die besondere Struktur des Handwerks nicht ab.



Die drei wichtigsten Forderungen zur Innovationsförderung im Überblick:

  • Verbreiterung des Innovationsbegriffs
  • Inkrementelle Innovationsprozesse stärker zu berücksichtigen und abzubilden
  • Innovationsprämien, die einen kontinuierlichen Innovationsprozess fördern


a) Innovationspolitik und -förderung
Die gängigen Indikatoren für die Innovationskraft eines Betriebs – etwa die Anzahl an Patentanmeldungen, Aufwendungen für Forschung & Entwicklung oder die Beschäftigung hochqualifizierter MINT-Arbeitskräfte – berücksichtigen die bewährten, praxisorientierten Innovationsmechanismen im Handwerk nicht und greifen daher zu kurz.



Daher fordern wir:

  • den Innovationsbegriff grundsätzlich breiter zu fassen, um im Sinne einer effizienten Innovationspolitik gleichermaßen auch KMU und Handwerksbetriebe einschließen zu können.
  • das Handwerk gleichwertig mit anderen Branchen bereits bei der Erarbeitung von Innovations- und Technologiestrategien zu berücksichtigen.
  • auf breitem Erfahrungswissens basierende, inkrementelle Innovationsprozesse, bei denen Produkte und Dienstleistungen (oder Prozesse) schrittweise und kontinuierlich verbessert werden, in Förderprogrammen besser abzubilden.
  • das Handwerk grundsätzlich in alle Technologieoffensiven auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene einzubinden und bei Innovationsförderprogrammen immer auch die Bedürfnisse kleinerer Betriebe zu berücksichtigen.
    So sollten u.a. die Innovationsschwelle und die erforderliche Investitionssumme nicht zu hoch angesetzt werden, die Förderabwicklung möglichst einfach und bürokratiearm gestaltet sein.


b)Transformationsbegleitung und -förderung
Künstliche Intelligenz treibt die Transformation der Wirtschaft voran. Dem Handwerk eröffnet die sich rasant entwickelnde Technologie große Chancen. Perspektivisch wird es Alltag sein, auch sich wiederholende Routine-Arbeiten im Handwerk mit KI- und Robotik-Tools bewältigen zu können. In der Folge sind die gut ausgebildeten Fachkräfte entlastet und können ihr Wissen und Know-how in handwerkliche Problemstellungen investieren.

Die betriebliche Struktur im Handwerk erschwert, dass der einzelne Betrieb oder der einzelne Handwerker kontinuierlich die Entwicklungen bei KI-Anwendungen im Blick hat.



Daher fordern wir:

  • die bestehenden Beratungsangebote durch zusätzliche KI-Initiativen auszubauen, die speziell auf das Handwerk und die betrieblichen Besonderheiten der kleinen und mittleren Handwerksunternehmen ausgerichtet sind.
  • Transferangebote zwischen Universitäten/Hochschulen und der Wirtschaft deutlich praxisnäher und intensiver auf das Handwerk auszurichten. Viele der bestehenden oder sich in Gründung befindenden Projekte sind akademisch getrieben und wenig an den handwerklichen Herausforderungen orientiert. Handwerksbeteiligung ist vielfach nur ein Deckmantel.
  • Innovationsprämien, die es den Handwerksunternehmen erlauben, regelmäßig und wiederkehrend in KI-Anwendungen zu investieren und sich auszuprobieren. Fehler müssen dabei erlaubt sein!
 
 

Arbeits-, Sozial- und Familienpolitik

Als beschäftigungsintensive Branche ist das Handwerk überproportional von den steigenden Sozialversicherungskosten betroffen. Dies macht die Leistung des Handwerks teuer und für immer mehr Kundinnen und Kunden nicht mehr leistbar.



Die drei wichtigsten Forderungen zur Sozialpolitik im Überblick:

  • Grundlegende Reform des gegenwärtigen Finanzierungsmodells der Sozialversicherungssysteme
  • Entlastung des Faktors Arbeit von zu hohen Sozialabgaben
  • Renteneintrittsalter nach tatsächlich geleisteten Beitragsjahren staffeln


a) Strukturreform des gesetzlichen Rentenversicherungssystems
Das Handwerk leistet als lohn- und beschäftigungsintensiver Wirtschaftszweig bereits jetzt einen überproportionalen Beitrag zur Finanzierung der Sozialsysteme. Auch angesichts des Trends zur Automatisierung und der zunehmenden Zahl an digitalen Geschäftsmodellen kann es nicht hingenommen werden, dass die Sozialabgaben auch in Zukunft nur an den Faktor Lohn und Gehalt gekoppelt bleiben. Bereits seit 2023 hat der Gesamtsozialversicherungsbeitrag die 40-Prozent-Marke und damit die leistbare Schmerzgrenze für das Handwerk deutlich überschritten.



Daher fordern wir:

  • das gegenwärtige Finanzierungsmodell der Sozialversicherungssysteme grundsätzlich und fraktionsübergreifend auf den Prüfstand zu stellen. Mit dem Ziel, den Faktor Arbeit zu entlasten.
  • die alleinige Kopplung der Sozialabgaben an den Faktor Lohn und Gehalt aufzuheben und eine breitere Berechnungsgrundlage zu schaffen.
  • eine stabile Rentenzahlung, die die Lebensleistung der im Handwerk beschäftigten Menschen abbildet und ihnen ein auskömmliches Leben im Ruhestand ermöglicht.
  • das Rentenalter gleichzeitig nicht weiter pauschal für alle anzuheben, unabhängig von der Art der Beschäftigung. Anstatt nach Lebensalter bietet sich eine Regelung nach tatsächlich geleisteten Beitragsjahren an.
  • die Gesamtausgaben für die Sozialversicherung für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unter 40 Prozent des Bruttoeinkommens zu stabilisieren.


b) Altersvorsorgepflicht
Der Wirtschaftszweig Handwerk ist von kleinen Betrieben sowie von Soloselbstständigen geprägt. In Zeiten wirtschaftlicher Engpässe laufen Handwerkerinnen und Handwerker Gefahr, die wirtschaftliche Stabilität ihres Betriebes über die eigene Altersvorsorge zu stellen. Dieses uneigennützige Verhalten führt jedoch zu einer wachsenden Gefahr der Altersarmut für die
Betroffenen. Auch besteht die Gefahr eines für den Einzelnen ruinösen Wettbewerbs zwischen Betrieben in Zeiten wirtschaftlicher Nachfragezurückhaltung.



Daher fordern wir:

  • die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige, die ein Wahlrecht hinsichtlich ihrer Ausführung enthält. So verhindern wir, dass (Solo-)Selbstständige im Handwerk ohne ausreichende soziale Absicherung in die Gefahr der Altersarmut geraten.
  • bestehende Fehlanreize zu reduzieren, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch Formen von Solo-Selbstständigkeit zu ersetzen. Das sorgt für faire Marktbedingungen und reduziert Wettbewerbsverzerrungen.

Das Handwerk ist geprägt von Familienunternehmen – hier denkt man in Generationen, hier steht man zusammen. Die kleinen und mittleren Betriebe im Handwerk bieten eine Vielzahl kreativer Lösungen, um ihre Mitarbeitenden zu stützen und auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen.

Siehe auch Abschnitt Wirtschaftspolitik, Fachkräftesicherung!



Die drei wichtigsten Forderungen zu Familienleistungen im Überblick:

  • Familienleistungen wie Elterngeld oder Kinderkrankengeld müssen auch die Perspektive von Selbstständigen im Handwerk beinhalten
  • Ausreichende, qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsmöglichkeiten mit einem erweiterten Öffnungszeiten-Angebot
  • Mutterschutzfristen mit finanzieller Absicherung auch für Arbeitgeberinnen


a) Bessere Familienleistungen für Selbstständige und Angestellte im Handwerk

Betriebsinhabern wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf derzeit unnötig schwer gemacht. Bei ihnen fehlt es an geeigneten Familienleistungen. Dies ist ein Grund, warum die Zahl der Existenzgründer sinkt.



Daher fordern wir:

  • allen werdenden Müttern, egal ob selbstständig oder abhängig beschäftigt, müssen Mutterschutzfristen rund um die Geburt eingeräumt werden, in denen sie finanziell abgesichert sind.
  • dass Leistungen, wie das Elterngeld, Kinderkrankengeld, Pflegeunterstützungsgeld, ein Darlehen bei Pflegezeit oder Familienpflegezeit, auch die Perspektive von Selbstständigen berücksichtigen. Es bedarf mehr als nur einen Bruchteil der entstehenden Ausfälle auszugleichen, um Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Selbstständigen ein Familienleben oder zumindest zeitweise die Pflege ihrer Angehörigen zu ermöglichen!
  • den Kreis der Anspruchsberechtigten für Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und bei der Möglichkeit, ein zinsfreies Darlehen für die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen zu können, auch auf Selbstständige auszudehnen.
  • die Sicherstellung des geltenden Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung durch eine ausreichend große Anzahl an Betreuungsplätzen. Die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen müssen sich an den Arbeitszeiten der Eltern und den Bedarfen des regionalen Arbeitsmarktes orientieren.
  • bei der Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen berufliche Neu- und Wiedereinsteigerinnen frühzeitig zu berücksichtigen. Nur mit einer zuverlässigen Kinderbetreuung und mit Planungssicherheit ist eine gezielte Arbeitssuche möglich.
  • schulische Ganztagsangebote, die in ausreichender Anzahl, verlässlich und in einem ausreichenden Stundenumfang wohnortnah zur Verfügung stehen.


Studien- und Ausbildungsabbrüche kosten Staat, Wirtschaft und Gesellschaft viel Geld. Um die Berufsorientierung außerhalb der schulischen Maßnahmen zu intensivieren und zu verbessern, sind weitere Angebote von nutzen.



Daher fordern wir:

  • analog eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres (FSJ/FÖJ) die Möglichkeit, ein freiwilliges Jahr im Handwerk zu verbringen (Freiwilliges Handwerksjahr)
 

Aktivitäten

JahrespressegesprächScharfe Kritik an den politischen Rahmenbedingungen

Handwerkskammer für Oberfranken hält Jahrespressegespräch bei Hofmann Fahrzeugbau in Mainleus ab – Handwerk bleibt stabile Wirtschaftskraft

Politische InteressenvertretungTariftreuegesetz ein Kompromiss – aber ein guter

Handwerkskammer sieht durch das neue Gesetz Vorteile für das heimische Handwerk – Nachweispflichten bleiben nachteilig

Gebäudemodernisierungsgesetz„Eckpunkte zeugen von hohem Maß an Planungssicherheit“

HWK-Präsident begrüßt Einigung auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz – „Pragmatische Ansätze überwiegen“

Politische InteressensvertretungOberfranken braucht Taten, keine Ankündigungen

HWK richtet gemeinsam mit den oberfränkischen Industrie- und Handelskammern Botschaften an die Politik: Ohne erledigte Hausaufgaben kein konjunktureller Aufwärtstrend

Politische InteressensvertretungLeere Fördertöpfe für Investitionen in handwerkliche Bildungsstätten?

Die HWK formuliert einen Offenen Brief an die Politik und fordert zu einem Umdenken auf. Hier der Brief  im Wortlaut.

25. Deutsch-Französisches Handwerkskammertreffen in Düsseldorf "Schlüssel für ein starkes Handwerk in Europa"

Ein starkes Zeichen europäischer Partnerschaft: Beim 25. Jubiläumstreffen der deutsch-französischen Handwerkskammern trafen sich rund 200 Vertreter in Düsseldorf, um das Handwerk gemeinsam für die Zukunft zu stärken.

Politische InteressensvertretungForderung: Handwerk früher in Prozesse einbinden

Das Handwerk von Anfang an in alle Planungen, Vorhaben und Entscheidungsprozesse integrieren – das ist die grundsätzliche Forderung, die die Handwerkskammer für Oberfranken bei einem Austausch an die Vertreterinnen und Vertreter des Kreisverbands Bayreuth von Bündnis 90/Die Grünen richtet.

Politische Interessensvertretung"Deutschland braucht eine Wirtschaftswende!"

In einem gemeinsamen Brief an die oberfränkischen Bundestagsabgeordneten von CSU und SPD fordern die oberfränkischen Wirtschaftskammern ein mutiges und vor allem schnelles Handeln ein.

Politische Interessensvertretung"Richtige Ansätze, die aber auch umgesetzt werden müssen"

Ministerpräsident Söder hat in einer Regierungserklärung ein Statistik-Moratorium angekündigt und geht damit auf eine Forderung des Handwerks ein - Druck bleibt bis zu einer Umsetzung hoch

Politische Kommunikation/InfrastrukturBayerischer Abschnitt „gravierende Infrastrukturlücke“

Tschechien, Bayern und Sachsen verabschieden „Karlsbader Erklärung“ – Kammer unterstützt Forderung