
Ein Jubiläum steht vor der Tür? Hier sind Sie richtig!Ehrungen / Urkunden
Arbeitsjubiläen
Alle oberfränkischen Handwerksbetriebe können für langjährige Mitarbeiter bei der Handwerkskammer für Oberfranken Ehrenurkunden für eine mindestens 10-jährige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit beantragen. Weitere Ehrungen für eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit sind im 5-Jahres-Rhythmus möglich.
Die Verleihung erfolgt auf Antrag des Betriebes. Die Entscheidung treffen Präsident und Hauptgeschäftsführer. Die Kosten der Ehrenurkunde trägt der Betrieb nach Maßgabe der Gebührenordnung.
Betriebsjubiläen
Alle oberfränkischen Handwerksbetriebe können bei der Handwerkskammer für Oberfranken Jubiläumsurkunden für ein mehrjähriges Bestehen beantragen. Die Jubiläumsurkunden sind kostenfrei.
Die Verleihung erfolgt auf Antrag. Die Entscheidung treffen Präsident und Hauptgeschäftsführer.
Goldener Meisterbrief
Der Goldene Meisterbrief wird an Handwerker und Handwerkerinnen verliehen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, eine mindestens 30-jährige ununterbrochene selbstständige Tätigkeit nachweisen und zur Führung des Meistertitels berechtigt sind. Von der Voraussetzung des Meistertitels kann abgesehen werden, wenn der Handwerker bzw. die Handwerkerin das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Die Verleihung erfolgt von Amts wegen. Die Entscheidung treffen Präsident und Hauptgeschäftsführer.