JubiläenEhrungen / Urkunden
Die Handwerkskammer für Oberfranken stellt zu verschiedenen Anlässen Urkunden aus. Grundlage für alle Ehrungen und Urkunden ist dabei die Ehrenordnung der HWK für Oberfranken. Sie regelt die Details zur Beantragung und zur Bewilligung.
Arbeitsjubiläen
Oberfränkische Handwerksbetriebe können für langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Handwerkskammer für Oberfranken Ehrenurkunden beantragen. Dabei gilt: Die Mitarbeitenden müssen dem Betrieb mindestens zehn Jahre ununterbrochen angehören.
Bei der Betriebszugehörigkeit können Urkunden in Fünf-Jahres-Abstufungen beantragt werden (zum Beispiel für 15, 20, 25 Jahre usw.).
Die Verleihung erfolgt auf Antrag des Betriebes. Die Kosten der Ehrenurkunde trägt nach Maßgabe der Gebührenordnung der HWK der Betrieb.
Sie wollen Urkunden für Ihre Mitarbeitenden beantragen?
Sie können dies schnell und unkompliziert über die Webseite "Urkunden für Arbeitsjubiläen" tun. Füllen Sie auf der Webseite einfach den Online-Antrag aus.
Betriebsjubiläen
Sie feiern ein Betriebsjubiläum? Dazu können alle oberfränkischen Handwerksbetriebe bei der HWK für Oberfranken entsprechende Jubiläumsurkunden für ihr mehrjähriges Bestehen beantragen. Die Jubiläumsurkunden sind kostenfrei.
Die Ausstellung und Verleihung erfolgt auf Antrag. Die Entscheidung treffen Präsident und Hauptgeschäftsführer.
Goldener Meisterbrief
Der Goldene Meisterbrief wird an Handwerker und Handwerkerinnen verliehen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, eine mindestens 30-jährige ununterbrochene selbstständige Tätigkeit nachweisen und zur Führung des Meistertitels berechtigt sind.
Die Verleihung erfolgt von Amts wegen oder auf Antrag oder auf Vorschlag einer Kreishandwerkerschaft oder einer Innung. Die Entscheidung treffen Präsident und Hauptgeschäftsführer.
Sie erfüllen die Voraussetzungen für einen Goldenen Meisterbrief? Dann können Sie den Antrag über die Webseite "Antrag auf den Goldenen Meisterbrief" online schnell und unkompliziert stellen!
Wichtiger Hinweis: Die Ehrenordnung der Handwerkskammer sieht keine Auszeichnung mit einem Silbernen Meisterbrief vor. Dieser wird nicht verliehen.
Ehrenamtliche Tätigkeit
Die Ehrenurkunde für besondere Verdienste um die Handwerksorganisation wird verliehen an Handwerker, die eine mindestens 15-jährige ehrenamtliche Tätigkeit nachweisen können. Dabei kann es sich auch um den langjährigen ehrenamtlichen Einsatz im Prüfungswesen oder als Obermeisterin oder Obermeister handeln.
Die Verleihung erfolgt auf Antrag. Die Entscheidung treffen Präsident und Hauptgeschäftsführer.