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Betriebsführung > Innovations- und Digitalisierungsberatung > FörderprogrammeFörderprogramme

Ist Beratung notwendig?

Eine grundlegende Erstberatung kann Ihnen helfen, sich im häufig zitierten „Förderdschungel“ zurechtzufinden. Beim Beratungsgespräch wird grundsätzlich auch das Projektvorhaben thematisiert.

Erst eine detaillierte Beratung erlaubt eine Aussage darüber, ob für ein bestimmtes Vorhaben Fördermittel gewährt werden können.





Wann muss ich ein Beratungsgespräch vereinbaren?

Je eher Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren, umso besser. So vermeiden Sie, dass Fristen verstreichen und bestimmte Fördermöglichkeiten nicht mehr in Anspruch genommen werden können. In unserer Förderübersicht sind unsere Beraterinnen und Berater den jeweiligen Themengebieten zugeordnet.

Wir freuen uns auf Ihre Beratungsanfrage.



Wie viel Zeit brauche ich zur Antragsstellung?

Förderanträge sind zumeist sehr komplex. Es sind immer Vorhabensbeschreibungen anzufertigen und Kostenpläne einzureichen. Diese Beschreibungen zu formulieren bzw. Kostenpläne zu entwickeln oder Angebote einzuholen kostet Zeit, welche vorab eingeplant werden muss.

   Bitte rechnen Sie pro Antrag mit einem Vorlauf von wenigstens ein bis zwei Monaten.



Wann stelle ich den Förderantrag?

Je nach Vergabeart gilt, je früher der Förderantrag gestellt wird, desto wahrscheinlicher ist die Förderzusage. Hinzu kommt, dass die Anträge meist vor der Durchführung des Vorhabens bei der zuständigen Stelle eingereicht werden müssen.



Ist eine Förderung auch möglich, wenn der Auftrag schon vergeben ist?

Wird ein Auftrag vergeben, bevor das Vorhaben bei der zuständigen Stelle eingereicht wurde, ist eine Förderung zumeist nicht mehr möglich!

Bei Baumaßnahmen ist der Baubeginn bzw. die Auftragsvergabe, bei der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter ebenfalls die Auftragsvergabe/Bestellung und bei anderen Vorhaben der Vertragsabschluss ausschlaggebend.



Die wichtigsten Förderprogramme

Auf den folgenden Reitern finden Sie alle relevanten Informationen zu den wichtigsten und gängisten Förderprogrammen. Eine umfassende Auflistung der überregionaler Förderprogramme aus dem Bereich der Energieeffizienz finden Sie im „Förderwegweiser Energieeffizienz“ des BMWK unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Foerderprogramme/Foerderfinder/foerderfinder.html



Das Wichtigste in Kürze

  • für kleine Unternhmen
  • Digitalbonus Standard/Digitalbonus Plus


Was wird gefördert?

Die Entwicklung, Einführung und Verbesserung von:
  • Produkten
  • Dienstleistungen
  • Prozessen


Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern, in der die Fördermaßnahme zum Einsatz kommt.


Konditionen

Kombination der Varianten
Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogrammes je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen, insgesamt sind somit zwei Anträge möglich.
Dabei können Sie zwischen den zwei Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus wählen. Eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für die gleiche Maßnahme bzw. den gleichen Förderbereich ist nicht möglich.


Förderung

Digitalbonus Standard
  • Zuschuss von bis zu 10.000 Euro
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen
Digitalbonus Plus
  • Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen.
  • Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig. 


Umsetzung

Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungs- und Bewilligungszeitraums vollständig umgesetzt werden. 


Zeitraum

Der maximale Bewilligungszeitraum beträgt 18 Monate ab Datum des Zuwendungsbescheids.


Weitere Informationen



Ansprechpartner

hwk_oberfranken_2023_DSC0406 Doreen Schwarz Fotografie

Holger Bär

Beauftragter für Innovation- und Technologietransfer - Schwerpunkt Digitalisierung

Tel. 0921 910-330

Mobil 0160 90991334

Fax 0921 910-45330

holger.baer--at--hwk-oberfranken.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Für kleine und mittlere Unternehmen
  • Fördersatz bemisst sich an der Anzahl der Beschäftigten


Was wird gefördert?

  • Investitionen in digitale Technologien (Modul 1)
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen (Modul 2)
Die Beurteilung der Förderfähigkeit der Investitionen erfolgt immer unter Berücksichtigung der Ausgangslage des antragstellenden Unternehmens und der Zielstellung des Vorhabens.


Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.


Konditionen

Kombination der Module
Unternhemen können in einem oder in beiden Modulen eine Föderung beantragen.


Förderung

Modul 1 und komulative Inanspruchnahme beider Module
  • Minimale Fördersumme 17.000 Euro
Modul 2:
  • Minimale Fördersumme 3.000 Euro
Der Fördersatz bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens:
  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.


Umsetzung

Sie dürfen mit der Maßnahme erst mit Erhalt des Förderbescheides beginnen. Die Auszahlung erfolgt erst nach erfolgreicher Verwendungsnachweisprüfung


Zeitraum

Der Förderzeitraum beträgt max. 12 Monate.


Weitere Informationen



Ansprechpartner

hwk_oberfranken_2023_DSC0406 Doreen Schwarz Fotografie

Holger Bär

Beauftragter für Innovation- und Technologietransfer - Schwerpunkt Digitalisierung

Tel. 0921 910-330

Mobil 0160 90991334

Fax 0921 910-45330

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Neues Förderprogramm für Schnellladeinfrastruktur (ab 50 kW)

Ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für PKW und LKW. Insgesamt steht hierfür ein Gesamtvolumen von 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an Handwerk und Gewerbe aber auch an Flottenanwender wie Logistikunternehmen.


Folgende Ausgaben sind förderfähig

  • Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher)
  • Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.


Details zur Förderung:

  • Jedes Unternehmen kann einen Antrag stellen.
  • Tochtergesellschaften stellen einen eigenen Antrag. Die Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
  • Die Zuwendung ist unabhängig von der Anzahl der Schnelladepunkte pro Antrag auf 5 Mio. Euro begrenzt.
  • Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung des Ladepunktes abhängig ist.
  • Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
  • Nicht förderfähig sind u.a. Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
  • Die Schnellladepunkte müssen in Deutschland errichtet werden und mindestens zwei Jahre im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.
Die Antragseinreichung und weitere Informationen finden Sie beim Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/


Ansprechpartner

Andreas Kätzel

Andreas Kätzel, M.Eng.

Beauftragter für Innovation und Technologie

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

andreas.kaetzel--at--hwk-oberfranken.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Für kleine Unternehmen und Existenzgründer
  • Innovationsgutschein Standard/Spezial


Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen:
  • Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts/Dienstleistungs- oder einer Verfahrensinnovation
  • Umsetzungsorientierte Entwicklung und Forschungstätigkeiten
  • Entwicklung von Software


Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern.
Existenzgründer, die ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern gründen werden.


Konditionen

Ausgegeben werden dafür zwei Varianten des Innovationsgutscheins:


Förderung

Innovationsgutschein Standard:
  • Zuwendungsfähige Ausgaben betragen mind. 4.000 Euro und max. 30.000 Euro
    Verfahren: einstufig (direkte Antragstellung)
  • Der Basis-Fördersatz beträgt 40%
  • Bei Vorliegen nachstehender Bedingungen erhöht sich der Fördersatz jeweils um 10% bis zu maximal 60 %:
    • (Haupt-) Sitz des antragstellenden Unternehmens in einer „Region mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)“
    • Beauftragung einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung als F&E-Dienstleister. Dabei müssen mindestens 51 % der Angebotssumme auf diese F&E-Dienstleister entfallen.
    • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
Innovationsgutschein Spezial:
  • Zuwendungsfähige Ausgaben betragen mind. 30.000 Euro und max. 80.000 Euro
  • Verfahren: zweistufig (Skizze und Antrag)
  • Der Fest-Fördersatz beträgt 50%
  • Zusätzliche Auflagen:
    • Beauftragung einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung als F&E-Dienstleister.
    • Die voraussichtliche Schaffung neuer Arbeitsplätze in Bayern im Rahmen der wirtschaftlichen Verwertung
    • Das positive Votum eines unabhängigen Fachmanns


Umsetzung

Das antragstellende Unternehmen tritt in Vorleistung. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Projekts im Rahmen eines Verwendungsnachweises. Nicht gefördert werden Vorhaben, die bereits begonnen haben.


Zeitraum

Pro Antragssteller können innerhalb von 24 Monaten drei Innovationsgutscheine bewilligt werden.


Weitere Informationen



Ansprechpartner

Andreas Kätzel

Andreas Kätzel, M.Eng.

Beauftragter für Innovation und Technologie

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

andreas.kaetzel--at--hwk-oberfranken.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Unternehmen
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben


Was wird gefördert?

Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung sowie Forschung als Kooperation mit mind. einem anderen Unternehmen.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), mit mind. einer der Kategorien:
  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Forschung


Wer wird gefördert?

Alle Unternehmen werden gefördert.


Konditionen

Es gibt keine Begrenzung bei der Anzahl der Anträge auf Bescheinigung, die ein Unternehmen pro Jahr stellen darf.


Förderung

  • Der förderfähige Gesamtbetrag pro Geschäftsjahr und Unternehmen ist auf 2 Millionen Euro begrenzt.
  • Die Zulage besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 25 % der entstandenen förderbaren Kosten.


Umsetzung

Der Antrag auf Bescheinigung für FuE-Vorhaben kann vor, während oder nach der Durchführung eines FuE-Vorhabens gestellt werden.


Weitere Informationen



Ansprechpartner

Andreas Kätzel

Andreas Kätzel, M.Eng.

Beauftragter für Innovation und Technologie

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

andreas.kaetzel--at--hwk-oberfranken.de

Das Wichtigste in Kürze

  • AKTUELL KEINE ANTRAGSTELLUNG MÖGLICH
  • Für kleine und mittlere Unternehmen
  • Professionelle Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmuster
  • Unterschiedliche Leistungspakete


Was wird gefördert?

Unterstützung bei der Patentierung:
  • Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung
  • Unternehmen Patentierung
Unterstützung bei der Verwertung:
  • Öffentliche Forschung – Weiterentwicklung von Erfindungen
Unterstützung bei Normung und Standardisierung:
  • Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
  • Unternehmen Normung


Wer wird gefördert

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die in den letzten drei Jahren keine Patente oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.


Konditionen

„WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“, gewährt Zuschüsse für die professionelle Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern. Die zuschussfähigen fachlichen Anforderungen sind einzelnen Leistungspaketen (LP) zugeordnet:


  • LP1: Beratung und Detailprüfungen hinsichtlich Neuheit
  • LP2: Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung
  • LP3: (Strategie-) Beratung und Unterstützung zur Schutzrechtsanmeldung
  • LP4: Schutzrechtsanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte)
  • LP5: Aktivitäten zur Verwertung (Auswahl)


Förderung

Die Zuschusshöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten mit einer max. Fördersumme von 16.600 Euro, wobei die Zuschüsse für die einzelnen Leistungen begrenzt sind. Die Zuwendungen erfolgen als nicht rückzahlbare Zuschüsse.


  • LP 1 max. 800 Euro
  • LP 2 max. 800 Euro
  • LP 3 max. 1.000 Euro
  • LP 4 max. 10.000 Euro
  • LP 5 max. 4.000 Euro


Weitere Informationen



Ansprechpartner

Andreas Kätzel

Andreas Kätzel, M.Eng.

Beauftragter für Innovation und Technologie

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Investoren von förderfähigen Maßnahmen
  • Wohngebäude/Nichtwohngebäude/Einzelmaßnahmen
  • Verbesserung der Energieeffizienz


Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern:
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik
  • Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung


Wer wird gefördert

Alle Investoren (Unternehmer, Hauseigentümer, …) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.


Konditionen



Maßnahmen an der Gebäudehülle/Anlagentechnik/Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung:
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro brutto.
  • Die förderfähigen Kosten betragen bei einem NWG jährlich max. 5 Millionen Euro und bei einem WG max. 600.000 Euro.
Heizungsoptimierung:
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro brutto.
  • Die förderfähigen Kosten betragen bei einem NWG jährlich max. 5 Millionen Euro und bei einem WG max. 600.000 Euro.
  • Die Förderung wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden auf höchstens 1 000 Quadratmetern beheizter Fläche.
Fachplanung und Baubegleitung:
  • Der Fördersatz beträgt 50 %.
  • Die förderfähigen Kosten betragen jährlich max. 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid


Weitere Informationen



Ansprechpartner

Andreas Kätzel

Andreas Kätzel, M.Eng.

Beauftragter für Innovation und Technologie

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

andreas.kaetzel--at--hwk-oberfranken.de



Das Wichtigste in Kürze

  • Für Unternehmen und freiberuflich Tätige
  • 6 verschiedene Module


Was wird gefördert?

Modul 1: Querschnittstechnologien:
  • In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert.
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien:
  • Hier wird der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen gefördert, die zur Herstellung oder Veredelung oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software:
  • Gefördert wird Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen:
  • Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz in Unternehmen beitragen.
Modul 5: Transformationskonzepte:
  • Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zu unterstützen.
Förderfähig sind auch die für die Umsetzung der Maß­nahmen not­wendigen Neben­kosten.
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Klein-Unternehmen:
Gefördert wird der Austausch und die Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen.


Wer wird gefördert

  • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren
  • Kommunale Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige
...mit einem Standort in Deutschland.


Förderung

Modul 1:
  • Das Investitionsvolumen beträgt mind. 2.000 Euro und max. 200.000 Euro.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten.
Modul 2:
  • Das Investitionsvolumen beträgt max. 15 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 65% der förderfähigen Kosten.
Modul 3:
  • Das Investitionsvolumen beträgt max. 15 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten.
Modul 4:
  • Das Investitionsvolumen beträgt max. 15 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
Modul 5:
  • Das Investitionsvolumen beträgt max. 50.000 € je Konzept.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten .
Modul 6:
  • Das Investitionsvolumen beträgt max. 200.000 € pro Vorhaben.
  • Der Fördersatz beträgt maximal 33 % der förderfähigen Kosten .
  • Das Investitionsvolumen beträgt max. 15 Millionen Euro pro Vorhaben.
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 40 %


Weitere Informationen



Ansprechpartner

Andreas Kätzel

Andreas Kätzel, M.Eng.

Beauftragter für Innovation und Technologie

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für kleine und mittlere Unternehmen
  • drei unterschiedliche ausgestattete Stände
  • Unterstützung durch Bayern Innovativ


Was wird gefördert?

  • Einen attraktiven und kostengünstigen Messeauftritt um, neue Partner und Kunden zu finden, Netzwerke zu knüpfen und den Technologietransfer zu fördern.
  • Die Unterstützung bei der organisatorischen Abwicklung Ihrer Messeteilnahme
  • Eine umfassende Betreuung und Beratung vor und während der Messe.
  • Individuell ausgestattetes Standmodul
  • Funktionelle Besprechungsecken und Barbereich für Kundengespräche
  • Internetzugang an jedem Arbeitsplatz
  • Veröffentlichung von Online-Profilen der Ausstellenden auf der Internetseite zur jeweiligen Messe auf der Bayern Innovativ Homepage
  • Öffentlichkeitsarbeit sowie firmenübergreifende Werbemaßnahmen
  • Energiekosten, Reinigung und Standbewachung


Wer wird gefördert

Kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Institute und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Bayern, die Produkt- und Prozessinnovationen präsentieren.


Konditionen

Das Standkonzept basiert auf flexibel einsetzbaren Modulen, die zu den Hallengängen exponiert sind und von den Ausstellenden im Rahmen des Gesamtkonzeptes individuell gestaltet werden können. Über die integrierten Monitore lassen sich Inhalte zum Unternehmen oder den ausgestellten Produkten digital darstellen.
Modul 1(Premium):
  • Existenzgründer 4.300Euro
  • Unternehmen 5.300 Euro
  • Hochschulen 2.900 Euro
Modul 2 (Business):
  • Existenzgründer 2.900 Euro
  • Unternehmen 3.800 Euro
  • Hochschulen 1.800 Euro
Modul 3 (Starter)
  • Existenzgründer 1.800 Euro
  • Hochschulen 1.300 Euro


Förderung

Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Weitere Informationen
https://www.bayern-innovativ.de/de/events-und-messen/messen


Ansprechpartner

Andreas Kätzel

Andreas Kätzel, M.Eng.

Beauftragter für Innovation und Technologie

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland
  • Messen im Ausland


Was wird gefördert?

  • Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft im Inland und am Messeort
  • Überlassung der Ausstellungsfläche
  • Benutzung einer Lounge für Kundengespräche
  • Allgemeine Standgestaltung und Ausstattung
  • Unterstützung bei der Standdekoration durch einen Architekten und ein Messestandbau-Unternehmen
  • Stromanschluss im Stand
  • Einheitliche Standbeschriftung


Wer wird gefördert

Unternehmen mit Sitz in Deutschland werden gefördert.


Konditionen

Die an den Gemeinschaftsständen teilnehmenden Unternehmen entrichten einen Beteiligungspreis für die Standfläche, den Standbau und die Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft (DFG) im Inland und am Veranstaltungsort sowie für weitere organisatorische und technische Leistungen.
Das Programm umfasst Messen im Ausland, bei denen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kooperation mit dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA) teilnimmt. Mit Auslandsmessen als Exportmarketinginstrument ermöglicht das BMWK Unternehmen, an Gemeinschaftsständen zu günstigen Bedingungen teilzunehmen.


Weitere Informationen



Ansprechpartner

Andreas Kätzel

Andreas Kätzel, M.Eng.

Beauftragter für Innovation und Technologie

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