Taschenrechner, Geldscheine und Münzen, Stift und ausgedruckte Tabellenkalkulation
Istock/Tobias Schwarz

UnterstützungsmöglichkeitenFörderprogramme

Ist Beratung notwendig?

Eine grundlegende Erstberatung kann Ihnen helfen, sich im häufig zitierten „Förderdschungel“ zurechtzufinden. Beim Beratungsgespräch wird grundsätzlich auch das Projektvorhaben thematisiert.

Erst eine detaillierte Beratung erlaubt eine Aussage darüber, ob für ein bestimmtes Vorhaben Fördermittel gewährt werden können.





Wann muss ich ein Beratungsgespräch vereinbaren?

Je eher Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren, umso besser. So vermeiden Sie, dass Fristen verstreichen und bestimmte Fördermöglichkeiten nicht mehr in Anspruch genommen werden können. In unserer Förderübersicht sind unsere Beraterinnen und Berater den jeweiligen Themengebieten zugeordnet.

Wir freuen uns auf Ihre Beratungsanfrage.



Wie viel Zeit brauche ich zur Antragsstellung?

Förderanträge sind zumeist sehr komplex. Es sind immer Vorhabensbeschreibungen anzufertigen und Kostenpläne einzureichen. Diese Beschreibungen zu formulieren bzw. Kostenpläne zu entwickeln oder Angebote einzuholen kostet Zeit, welche vorab eingeplant werden muss.

   Bitte rechnen Sie pro Antrag mit einem Vorlauf von wenigstens ein bis zwei Monaten.



Wann stelle ich den Förderantrag?

Je nach Vergabeart gilt, je früher der Förderantrag gestellt wird, desto wahrscheinlicher ist die Förderzusage. Hinzu kommt, dass die Anträge meist vor der Durchführung des Vorhabens bei der zuständigen Stelle eingereicht werden müssen.



Ist eine Förderung auch möglich, wenn der Auftrag schon vergeben ist?

Wird ein Auftrag vergeben, bevor das Vorhaben bei der zuständigen Stelle eingereicht wurde, ist eine Förderung zumeist nicht mehr möglich!

Bei Baumaßnahmen ist der Baubeginn bzw. die Auftragsvergabe, bei der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter ebenfalls die Auftragsvergabe/Bestellung und bei anderen Vorhaben der Vertragsabschluss ausschlaggebend.



Die wichtigsten Förderprogramme

Auf den folgenden Reitern finden Sie alle relevanten Informationen zu den wichtigsten und gängisten Förderprogrammen. Eine umfassende Auflistung der überregionaler Förderprogramme aus dem Bereich der Energieeffizienz finden Sie im Förderwegweiser Energieeffizienz des BMWE.



Das Wichtigste in Kürze

  • für kleine Unternehmen
  • Digitalbonus Standard/Digitalbonus Plus


Was wird gefördert?

Die Entwicklung, Einführung und Verbesserung von:
  • Produkten
  • Dienstleistungen
  • Prozessen
  • IT-Sicherheit


Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern, in der die Fördermaßnahme zum Einsatz kommt.


Konditionen

Kombination der Varianten

Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogrammes je einen Antrag pro Förderbereich (Digitalisierung und IT-Sicherheit) stellen, insgesamt sind somit zwei Anträge möglich.
Dabei können Sie zwischen den zwei Varianten Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus wählen. Eine Kombination des Digitalbonus Standards mit dem Digitalbonus Plus für die gleiche Maßnahme bzw. den gleichen Förderbereich ist nicht möglich.


Förderung

Digitalbonus Standard

  • Zuschuss von bis zu 7.500 Euro
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen

Digitalbonus Plus

  • Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
  • Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %
  • Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen.
  • Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig. 


Umsetzung

Die Maßnahme muss innerhalb des Durchführungs- und Bewilligungszeitraums vollständig umgesetzt werden. 


Zeitraum

Der maximale Bewilligungszeitraum beträgt 18 Monate ab Datum des Zuwendungsbescheids.


Weitere Informationen



Ansprechpartner

Holger Bär

Berater für Innovation- und Technologie - Schwerpunkt Digitalisierung

Tel. 0921 910-330

Mobil 0160 90991334

Fax 0921 910-45330

holger.baer--at--hwk-oberfranken.de

Aktuell ist keine Antragsstellung möglich! (Stand 1/25)

Das Förderprogramm, das Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für PKW und LKW unterstützen soll, unterliegt regelmäßig Änderungen. Momentan sind auch keine Antragsstellungen möglich.

Für individuelle Rückfragen zu einzelnen Vorhaben und Projekten und möglichen Förderungen wenden Sie sich bitte an unseren Berater!

Ansprechpartner

Andreas Kätzel, M.Eng.

Berater für Innovation und Technologie: BIT

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

andreas.kaetzel--at--hwk-oberfranken.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Für kleine Unternehmen und Existenzgründer
  • Innovationsgutschein Standard/Spezial


Was wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen:
  • Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts/Dienstleistungs- oder einer Verfahrensinnovation
  • Umsetzungsorientierte Entwicklung und Forschungstätigkeiten
  • Entwicklung von Software


Wer wird gefördert?

  • Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
  • Existenzgründer, die ein Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Bayern gründen werden.


Konditionen

Ausgegeben werden dafür zwei Varianten des Innovationsgutscheins:


Förderung

Innovationsgutschein Standard:

  • Zuwendungsfähige Ausgaben betragen mind. 4.000 Euro und max. 38.000 Euro
    Verfahren: einstufig (direkte Antragstellung)
  • Der Basis-Fördersatz beträgt 40%
  • Bei Vorliegen nachstehender Bedingungen erhöht sich der Fördersatz jeweils um 10% bis zu maximal 60 %:
    • (Haupt-) Sitz des antragstellenden Unternehmens in einer „Region mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)“
    • Beauftragung einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung als F&E-Dienstleister. Dabei müssen mindestens 51 % der Angebotssumme auf diese F&E-Dienstleister entfallen.
    • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme

Innovationsgutschein Spezial:

  • Zuwendungsfähige Ausgaben betragen mind. 30.000 Euro und max. 99.500 Euro
  • Verfahren: zweistufig (Skizze und Antrag)
  • Der Fest-Fördersatz beträgt 50%
  • Zusätzliche Auflagen:
    • Beauftragung einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung als F&E-Dienstleister.
    • Die voraussichtliche Schaffung neuer Arbeitsplätze in Bayern im Rahmen der wirtschaftlichen Verwertung
    • Das positive Votum eines unabhängigen Fachmanns


Umsetzung

Das antragstellende Unternehmen tritt in Vorleistung. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Projekts im Rahmen eines Verwendungsnachweises. Nicht gefördert werden Vorhaben, die bereits begonnen haben.


Zeitraum

Pro Antragssteller können innerhalb von 36 Monaten vier Innovationsgutscheine bewilligt werden.


Weitere Informationen



Ansprechpartner

Andreas Kätzel, M.Eng.

Berater für Innovation und Technologie: BIT

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

andreas.kaetzel--at--hwk-oberfranken.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Unternehmen
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben


Was wird gefördert?

Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung sowie Forschung als Kooperation mit mind. einem anderen Unternehmen.
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) aus den Bereichen:
  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Forschung


Wer wird gefördert?

Alle Unternehmen werden gefördert.


Konditionen

Es gibt keine Begrenzung bei der Anzahl der Anträge auf Bescheinigung, die ein Unternehmen pro Jahr stellen darf.


Förderung

  • Der förderfähige Gesamtbetrag pro Geschäftsjahr und Unternehmen ist für KMU seit 1. Januar 2026 auf 4,2 Millionen Euro begrenzt.
  • Die Zulage besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 35 % der entstandenen förderbaren Kosten für KMU.
  • Dabei sind auch Eigenleistungen von Einzelunternehmern mit der Bemessungsgrundlage 70 € pro Stunde bei max. 40 h pro Woche (max. 2800 € pro Woche) förderfähig. Auch als Einzelunternehmer kann so ein Zuschussbetrag von 980 € pro Projektwoche beantragt und ausbezahlt werden.


Umsetzung

Der Antrag auf Bescheinigung für FuE-Vorhaben kann vor, während oder nach der Durchführung eines FuE-Vorhabens gestellt werden.


Weitere Informationen



Ansprechpartner

Andreas Kätzel, M.Eng.

Berater für Innovation und Technologie: BIT

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

andreas.kaetzel--at--hwk-oberfranken.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Für kleine und mittlere Unternehmen
  • Professionelle Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmuster
  • Unterschiedliche Module


Was wird gefördert?

Unterstützung bei der Patentierung:

  • Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung
  • Unternehmen Patentierung

Unterstützung bei der Verwertung:

  • Öffentliche Forschung – Weiterentwicklung von Erfindungen

Unterstützung bei Normung und Standardisierung:

  • Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
  • Unternehmen Normung


Wer wird gefördert

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland, die in den letzten drei Jahren keine Patente oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.


Konditionen

„WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“, gewährt Zuschüsse für die professionelle Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern. Die zuschussfähigen fachlichen Anforderungen ist in Module unterteilt:


Modul 1 (Zuschuss bis max. 10.000 Euro)

Für die Förderfähigkeit der Ausgaben von Modul 1 ist zwingend eine Beratung zur Schutzrechtsanmeldung, Stand-der-Technik-Recherche und eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durchzuführen.

  • Förderfähige externe Dienstleistungen
    • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
    • Stand-der-Technik–Recherche (inkl. Prüfung auf Neuheit)
    • Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- bzw. Gebrauchsmuster
    • Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent bzw. Gebrauchsmuster
    • Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (z.B. Anmeldestrategie)

Modul 2 (Zuschuss bis max. 6.000 Euro)

Modul 2 ist optional und kann nur abgerechnet werden, wenn Modul 1 vollständig durchgeführt wurde. Bei Inanspruchnahme von Modul 2 ist die Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung der Erfindung durch einen externen Dienstleister verpflichtend.

  • Förderfähige externe Dienstleistungen
    • Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse
    • Marken- und Designanmeldungen
    • aktive Messeteilnahmen (Gebühren für Messestand)
    • Prototypen-Bau (ohne Eigenleistung)
    • Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung (Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Geheimhaltungs- oder Verwertungsvereinbarungen, usw.)
    • Zusätzliche Recherchen inklusive Beratung und Bewertung in Zusammenhang mit der Verwertung (Freedom-to-Operate-Recherche, Kollisionsrecherche, Marktrecherche, usw.)
    • Patentrechtsschutzversicherung
    • Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung der Erfindung



Förderung

Die Zuschusshöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die auf 32.000 Euro begrenzt sind; der maximale Zuschuss beträgt somit 16.000 Euro.








Weitere Informationen



Ansprechpartner

Andreas Kätzel, M.Eng.

Berater für Innovation und Technologie: BIT

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Investoren von förderfähigen Maßnahmen
  • Wohngebäude/Nichtwohngebäude/Einzelmaßnahmen
  • Verbesserung der Energieeffizienz


Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern:
  • Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik
  • Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung


Wer wird gefördert

Alle Investoren (Unternehmer, Hauseigentümer, …) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.


 Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle/Anlagentechnik/Heizungsoptimierung

  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz für Nichtwohngebäude (NWG) beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt im Nichtwohngebäude (NWG) insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen)


Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Fördersatz für Nichtwohngebäude (NWG) beträgt mindestens 30 % der förderfähigen Ausgaben. Bei besonders effizienten Wärmepumpenanlagen mit der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder bei Einsatz eines natürlichen Kältemittels wird ein zusätzlicher Bonus von 5 % gewährt. Für besonders emissionsarme Biomasseheizungen wird ein fixer Bonus von 2.500 € ausgezahlt.
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt im Nichtwohngebäude (NWG) insgesamt 30.000 € bis zu einer thermisch konditionierten Nettogrundfläche von 150 m². Bei größerer Nettogrundfläche steigt die Höchstgrenze anteilig.


Fachplanung und Baubegleitung

  • Die Förderquote beträgt 50 %.
  • Die förderfähigen Kosten betragen 5€ /m²; max. 20.000 € für Nichtwohngebäude (NWG)


Weitere Informationen



Ansprechpartner

Andreas Kätzel, M.Eng.

Berater für Innovation und Technologie: BIT

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Unternehmen und freiberuflich Tätige
  • 6 verschiedene Module


Was wird gefördert?

Modul 1: Querschnittstechnologien:

  •  In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert (z.B. Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen für den Transport von Flüssigkeiten, Ventilatoren oder Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung).
  •  Jede Anlage bzw. Komponente, für die eine Förderung beantragt wird, muss eine im Unternehmen vorhandene Bestandsanlage/ Bestandskomponente ersetzen.
  • Das Investitionsvolumen beträgt mind. 2.000 Euro. Über Modul 1 kann maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden.
  • Die Förderquote beträgt 25% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen.  

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien:

  • In Modul 2 werden der Erwerb und die Installation von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen, Geothermie-Anlagen oder Biomasse-Anlagen gefördert, die zur Herstellung oder Veredelung oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.
  • Die mit den geförderten Anlagen bereitgestellte Wärme muss zu über 50 Prozent für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden.
  • Über Modul 2 darf maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Auch zusammenhängende Maßnahmen über mehrere Förderanträge sind möglich.
  • Die Förderquote beträgt 60% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen.

Modul 3: Mess-, Steuerungs- und Reglungstechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagement-Software:

  • Gefördert wird Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
  • Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:
    • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software).
    • von Sensoren und von Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie zur Erfassung sonstiger für den Energiebedarf relevanter Größen zwecks einer Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem.
    • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck in der Reduktion des Energiebedarfs liegt.
  • Über Modul 3 darf maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Auch zusammenhängende Maßnahmen über mehrere Förderanträge sind möglich.
  • Die Förderquote beträgt 45% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen.

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Basisförderung:

  • Über die Basisförderung können sich Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) Anlagen fördern lassen, die zu bestimmten Technologiekategorien gehören, ohne hierfür ein umfangreiches Einsparkonzept erstellen zu müssen. Dazu gehören z.B.: elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge, Lackierkabinen, Wasserstrahlschneidanlagen, Laserschneider, elektrisch betriebene Backöfen für Lebensmittel, Werkzeugmaschinen, Pelletpressen, Brikettierpressen, Handgeführte elektrische Schweißgeräte oder Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene ineffiziente Bestandsanlagen ersetzen.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro pro Maßnahme betragen.
  • Über Modul 4 darf maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Auch zusammenhängende Maßnahmen über mehrere Förderanträge sind möglich.
  • Die Förderquote beträgt 15% der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen.

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen - Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus:

  • Weitestgehend technologieoffene Förderung für Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von industriellen/gewerblichen Prozessen.
  • Eine Förderung ist u. a. nur möglich, wenn anhand eines Einsparkonzeptes Treibhausgaseinsparungen in bestimmter Höhe nachgewiesen werden können.
  • Über Modul 4 darf maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Auch zusammenhängende Maßnahmen über mehrere Förderanträge sind möglich.
  • Die Förderquote beträgt 45 % der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen.

Modul 5: Transformationskonzepte:

  • Ziel der Förderung von Transformationsplänen ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.
  • Die maximale Fördersumme für einen Transformationsplan beträgt 60.000 Euro.
  • Die Förderquote beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten.

Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Klein-Unternehmen:

  • Gefördert wird der Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder Mineralöl oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch oder mit erneuerbaren Energien zu betreibenden Neuanlagen.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro betragen.
  • Über das Modul 6 darf maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden. Auch zusammenhängende Maßnahmen über mehrere Förderanträge sind möglich.
  • Der Fördersatz beträgt maximal 33 % der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen.


Wer wird gefördert

  • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren
  • Kommunale Unternehmen
  • Freiberuflich Tätige
...mit einem Standort in Deutschland.


Weitere Informationen



Ansprechpartner

Andreas Kätzel, M.Eng.

Berater für Innovation und Technologie: BIT

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

andreas.kaetzel--at--hwk-oberfranken.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Für kleine und mittlere Unternehmen
  • drei unterschiedliche ausgestattete Stände auf 14 Messen (Stand: 2026)
  • Unterstützung durch Bayern Innovativ


Was wird gefördert?

  • Standfläche in der Halle
  • Rahmengestaltung der Messebeteiligung
  • Individuell ausgestaltetes Standmodul wie nachfolgend beschrieben
  • Besprechungstische- und Barbereich für Kundengespräche
  • Internetzugang an jedem Arbeitsplatz
  • Bewirtungsservice durch Hosts/Hostessen
  • Kopierer und Drucker auf dem Gemeinschaftsstand
  • Basis-Energiekosten (Strom 220 Volt bis 3KW, Wasser)
  • Reinigung des Gemeinschaftsstandes (die Reinigung der Exponate obliegt dem Ausstellenden)
  • Allgemeiner Bewachungs- und Ordnungsdienst, Hallenbeleuchtung, Müllabfuhr, Feuerschutzdienst
  • Sammeltransport der Exponate zum Veranstaltungsort ab München und zurück (auf Anfrage)


Wer wird gefördert

  • Kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen, Institute und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Bayern, die Produkt- und Prozessinnovationen präsentieren


Konditionen

Das Standkonzept basiert auf flexibel einsetzbaren Modulen, die zu den Hallengängen exponiert sind und von den Ausstellenden im Rahmen des Gesamtkonzeptes individuell gestaltet werden können. Über die integrierten Monitore lassen sich Inhalte zum Unternehmen oder den ausgestellten Produkten digital darstellen.

Modul 1 (Premium):

  • Existenzgründer: 5.000 Euro
  • Unternehmen: 6.200 Euro

Modul 2 (Business):

  • Existenzgründer: 3.300 Euro
  • Unternehmen 4.400 Euro

Modul 3 (Starter):

  • Existenzgründer: 2.200 Euro


Förderung

https://www.bayern-innovativ.de/de/events-und-messen/messen


Ansprechpartner

Andreas Kätzel, M.Eng.

Berater für Innovation und Technologie: BIT

Tel. 0921 910-332

Fax 0921 910-45332

andreas.kaetzel--at--hwk-oberfranken.de

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland
  • Messen im Ausland


Wer wird gefördert

  • Unternehmen mit Sitz in Deutschland werden gefördert.


Konditionen

Die an den Gemeinschaftsständen teilnehmenden Unternehmen entrichten einen Beteiligungspreis für die Standfläche, den Standbau und die Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft (DFG) im Inland und am Veranstaltungsort sowie für weitere organisatorische und technische Leistungen.
Das Programm umfasst Messen im Ausland, bei denen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) in Kooperation mit dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (AUMA) teilnimmt. Mit Auslandsmessen als Exportmarketinginstrument ermöglicht das BMWE Unternehmen, an Gemeinschaftsständen zu günstigen Bedingungen teilzunehmen.




Weitere Informationen



Ansprechpartner

Andreas Kätzel, M.Eng.

Berater für Innovation und Technologie: BIT

Tel. 0921 910-332

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Das Wichtigste in Kürze

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • vor allem Förderaufruf A

Was wird gefördert?

  • schwere Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 (N1 sind nicht förderfähig)
  • Gleichstrom-Schnelladesäulen (DC) mit Mindestleistung 50 kW pro Ladepunkt, die Ladestandards Combined Charging System (CCS) oder Megawatt Charging System (MCS) entsprechen. Ladepunkte, an denen lediglich Wechselstrom-Laden (AC) möglich ist, sind nicht förderfähig.

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die etwa den Aufbau einer Ladeinfrastruktur für E-LKW aufbauen

Konditionen

Bauliche und technische Voraussetzungen:

  • Platzbedarf und Rangiermöglichkeiten: Die Standorte müssen über geeignete Zufahrts-, Park- und Rangiermöglichkeiten verfügen. Bei nicht-öffentlicher Infrastruktur (Aufruf A und B) müssen diese mindestens für N2-Fahrzeuge ausgelegt sein, während sie bei öffentlicher Infrastruktur (Aufruf C) für N3-Fahrzeuge geeignet sein müssen.
  • Erweiterte Infrastruktur: Sofern für den Betrieb technisch notwendig, können auch bauliche Maßnahmen wie Tiefbauarbeiten, die Errichtung von Trafostationen, Ladelast- und Energiemanagementsysteme sowie Batteriespeicher mitgefördert werden.
    Netzanschluss: Vor der Antragstellung muss die ausreichende Dimensionierung des Netzanschlusses geprüft oder bereits ein Netzanschlussbegehren beim Betreiber eingereicht worden sein.
  • Energiequelle: Die Anlage muss baulich so geplant oder vertraglich so versorgt werden, dass sie durchgehend mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben wird (z. B. über einen Grünstromvertrag oder eine eigene PV-Anlage).

Förderung

  • Festbetrag von 500 Euro pro Kilowatt (kW)
  • Bis zu 300.000 € pro Antrag; ein Eigenanteil ist nicht explizit fixiert, aber die Zuwendung darf die tatsächlichen Kosten nicht überschreiten.
  • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung: bis zu 1 Mio. pro Antrag (verpflichtender Mindesteigenanteil: 50% für Kleinst- und kleine Unternehmen, 60% für mittlere Unternehmen

Zeitraum

  • 4 Jahre

Besonderheiten

  •  KMU können theoretisch auch im wettbewerblichen Aufruf B (für alle Unternehmen) bis zu 5 Mio. € beantragen, müssen sich aber für einen der beiden Aufrufe entscheiden.
  • Im Gegensatz zu den wettbewerblichen Aufrufen B und C werden Anträge in Aufruf A nach dem Reihenfolge ihres Eingangs ("First-come, first-served") geprüft und bewilligt, bis die Mittel (50 Mio. €) erschöpft sind.
  • Die Förderung ist unabhängig von der Anschaffung eines E-Lkw. Es muss zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Fahrzeug vorhanden sein.
  • Kosten für Wechselstrom-Laden (AC), Planungsleistungen, Genehmigungen oder Eigenleistungen des Personals sind nicht förderfähig.

Bewerbung

  • Bewerbungen sind ausschließlich elektronisch möglich.
  • Vor der Antragstellung muss geklärt werden, ob der Netzanschluss ausreicht. Wenn nicht, muss bereits ein Netzanschlussbegehren beim Betreiber gestellt worden sein, sonst gilt der Antrag als unvollständig.
  • Die Einreichung erfolgt über das Portal Easy Online. Das Fenster für Aufruf A öffnet am 5. Juni 2026 um 10 Uhr.
  • Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides dürfen Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden (Ausnahme: Der Auftrag für den Netzanschluss darf nach Antragstellung, aber vor dem Bescheid erteilt werden, muss aber dem Projektträger angezeigt werden)
  • Nach Erhalt des Bescheides beginnt der Bewilligungszeitraum (in der Regel 24 Monate), in dem die Infrastruktur errichtet werden muss. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise nachschüssig nach Vorlage von Rechnungen und Inbetriebnahmeprotokollen.

Weitere Infos und Antrag stellen



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Fax 0921 910-45332

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