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Ist Beratung notwendig?
Eine grundlegende Erstberatung kann Ihnen helfen, sich im häufig zitierten „Förderdschungel“ zurechtzufinden. Beim Beratungsgespräch wird grundsätzlich auch das Projektvorhaben thematisiert.
Erst eine detaillierte Beratung erlaubt eine Aussage darüber, ob für ein bestimmtes Vorhaben Fördermittel gewährt werden können.
Wann muss ich ein Beratungsgespräch vereinbaren?
Je eher Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren, umso besser. So vermeiden Sie, dass Fristen verstreichen und bestimmte Fördermöglichkeiten nicht mehr in Anspruch genommen werden können. In unserer Förderübersicht sind unsere Beraterinnen und Berater den jeweiligen Themengebieten zugeordnet.
Wir freuen uns auf Ihre Beratungsanfrage.
Wie viel Zeit brauche ich zur Antragsstellung?
Förderanträge sind zumeist sehr komplex. Es sind immer Vorhabensbeschreibungen anzufertigen und Kostenpläne einzureichen. Diese Beschreibungen zu formulieren bzw. Kostenpläne zu entwickeln oder Angebote einzuholen kostet Zeit, welche vorab eingeplant werden muss.
Bitte rechnen Sie pro Antrag mit einem Vorlauf von wenigstens ein bis zwei Monaten.
Wann stelle ich den Förderantrag?
Je nach Vergabeart gilt, je früher der Förderantrag gestellt wird, desto wahrscheinlicher ist die Förderzusage. Hinzu kommt, dass die Anträge meist vor der Durchführung des Vorhabens bei der zuständigen Stelle eingereicht werden müssen.
Ist eine Förderung auch möglich, wenn der Auftrag schon vergeben ist?
Wird ein Auftrag vergeben, bevor das Vorhaben bei der zuständigen Stelle eingereicht wurde, ist eine Förderung zumeist nicht mehr möglich!
Bei Baumaßnahmen ist der Baubeginn bzw. die Auftragsvergabe, bei der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter ebenfalls die Auftragsvergabe/Bestellung und bei anderen Vorhaben der Vertragsabschluss ausschlaggebend.
Die wichtigsten Förderprogramme
Auf den folgenden Reitern finden Sie alle relevanten Informationen zu den wichtigsten und gängisten Förderprogrammen. Eine umfassende Auflistung der überregionaler Förderprogramme aus dem Bereich der Energieeffizienz finden Sie im „Förderwegweiser Energieeffizienz“ des BMWK unter: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Foerderprogramme/Foerderfinder/foerderfinder.html
Das Wichtigste in Kürze
- für kleine Unternhmen
- Digitalbonus Standard/Digitalbonus Plus
Was wird gefördert?
- Produkten
- Dienstleistungen
- Prozessen
Wer wird gefördert?
Konditionen
Kombination der Varianten
Förderung
- Zuschuss von bis zu 10.000 Euro
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen
- Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %
- Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen.
- Beim Digitalbonus Plus ist der besondere Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung, eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads ist notwendig.
Umsetzung
Zeitraum
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Beauftragter für Innovation- und Technologietransfer - Schwerpunkt Digitalisierung
Tel. 0921 910-330
Mobil 0160 90991334
Fax 0921 910-45330
Das Wichtigste in Kürze
- Für kleine und mittlere Unternehmen
- Fördersatz bemisst sich an der Anzahl der Beschäftigten
Was wird gefördert?
- Investitionen in digitale Technologien (Modul 1)
- Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen (Modul 2)
Wer wird gefördert?
Konditionen
Förderung
- Minimale Fördersumme 17.000 Euro
- Minimale Fördersumme 3.000 Euro
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.
Umsetzung
Zeitraum
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Beauftragter für Innovation- und Technologietransfer - Schwerpunkt Digitalisierung
Tel. 0921 910-330
Mobil 0160 90991334
Fax 0921 910-45330
Neues Förderprogramm für Schnellladeinfrastruktur (ab 50 kW)
Folgende Ausgaben sind förderfähig
- Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher)
- Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Details zur Förderung:
- Jedes Unternehmen kann einen Antrag stellen.
- Tochtergesellschaften stellen einen eigenen Antrag. Die Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
- Die Zuwendung ist unabhängig von der Anzahl der Schnelladepunkte pro Antrag auf 5 Mio. Euro begrenzt.
- Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %.
- Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung des Ladepunktes abhängig ist.
- Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
- Nicht förderfähig sind u.a. Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
- Die Schnellladepunkte müssen in Deutschland errichtet werden und mindestens zwei Jahre im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
- Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
- Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.
Ansprechpartner
Beauftragter für Innovation und Technologie
Tel. 0921 910-332
Fax 0921 910-45332
Das Wichtigste in Kürze
- Für kleine Unternehmen und Existenzgründer
- Innovationsgutschein Standard/Spezial
Was wird gefördert?
- Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts/Dienstleistungs- oder einer Verfahrensinnovation
- Umsetzungsorientierte Entwicklung und Forschungstätigkeiten
- Entwicklung von Software
Wer wird gefördert?
Konditionen
Förderung
- Zuwendungsfähige Ausgaben betragen mind. 4.000 Euro und max. 30.000 Euro
Verfahren: einstufig (direkte Antragstellung) - Der Basis-Fördersatz beträgt 40%
- Bei Vorliegen nachstehender Bedingungen erhöht sich der Fördersatz jeweils um 10% bis zu maximal 60 %:
- (Haupt-) Sitz des antragstellenden Unternehmens in einer „Region mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)“
- Beauftragung einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung als F&E-Dienstleister. Dabei müssen mindestens 51 % der Angebotssumme auf diese F&E-Dienstleister entfallen.
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
- Zuwendungsfähige Ausgaben betragen mind. 30.000 Euro und max. 80.000 Euro
- Verfahren: zweistufig (Skizze und Antrag)
- Der Fest-Fördersatz beträgt 50%
- Zusätzliche Auflagen:
- Beauftragung einer universitären bzw. vergleichbaren Forschungseinrichtung als F&E-Dienstleister.
- Die voraussichtliche Schaffung neuer Arbeitsplätze in Bayern im Rahmen der wirtschaftlichen Verwertung
- Das positive Votum eines unabhängigen Fachmanns
Umsetzung
Zeitraum
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Beauftragter für Innovation und Technologie
Tel. 0921 910-332
Fax 0921 910-45332
Das Wichtigste in Kürze
- Für Unternehmen
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Was wird gefördert?
- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Forschung
Wer wird gefördert?
Konditionen
Förderung
- Der förderfähige Gesamtbetrag pro Geschäftsjahr und Unternehmen ist auf 2 Millionen Euro begrenzt.
- Die Zulage besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 25 % der entstandenen förderbaren Kosten.
Umsetzung
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Beauftragter für Innovation und Technologie
Tel. 0921 910-332
Fax 0921 910-45332
Das Wichtigste in Kürze
- AKTUELL KEINE ANTRAGSTELLUNG MÖGLICH
- Für kleine und mittlere Unternehmen
- Professionelle Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmuster
- Unterschiedliche Leistungspakete
Was wird gefördert?
- Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung
- Unternehmen Patentierung
- Öffentliche Forschung – Weiterentwicklung von Erfindungen
- Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung
- Unternehmen Normung
Wer wird gefördert
Konditionen
- LP1: Beratung und Detailprüfungen hinsichtlich Neuheit
- LP2: Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung
- LP3: (Strategie-) Beratung und Unterstützung zur Schutzrechtsanmeldung
- LP4: Schutzrechtsanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte)
- LP5: Aktivitäten zur Verwertung (Auswahl)
Förderung
- LP 1 max. 800 Euro
- LP 2 max. 800 Euro
- LP 3 max. 1.000 Euro
- LP 4 max. 10.000 Euro
- LP 5 max. 4.000 Euro
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Beauftragter für Innovation und Technologie
Tel. 0921 910-332
Fax 0921 910-45332
Das Wichtigste in Kürze
- Für Investoren von förderfähigen Maßnahmen
- Wohngebäude/Nichtwohngebäude/Einzelmaßnahmen
- Verbesserung der Energieeffizienz
Was wird gefördert?
- Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik
- Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Wer wird gefördert
Konditionen
- Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 2.000 Euro brutto.
- Die förderfähigen Kosten betragen bei einem NWG jährlich max. 5 Millionen Euro und bei einem WG max. 600.000 Euro.
- Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 300 Euro brutto.
- Die förderfähigen Kosten betragen bei einem NWG jährlich max. 5 Millionen Euro und bei einem WG max. 600.000 Euro.
- Die Förderung wird begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden auf höchstens 1 000 Quadratmetern beheizter Fläche.
- Der Fördersatz beträgt 50 %.
- Die förderfähigen Kosten betragen jährlich max. 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Beauftragter für Innovation und Technologie
Tel. 0921 910-332
Fax 0921 910-45332
Das Wichtigste in Kürze
- Für Unternehmen und freiberuflich Tätige
- 6 verschiedene Module
Was wird gefördert?
- In diesem Modul werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert.
- Hier wird der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen gefördert, die zur Herstellung oder Veredelung oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.
- Gefördert wird Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
- Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz in Unternehmen beitragen.
- Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation zu unterstützen.
Wer wird gefördert
- In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren
- Kommunale Unternehmen
- Freiberuflich Tätige
Förderung
- Das Investitionsvolumen beträgt mind. 2.000 Euro und max. 200.000 Euro.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten.
- Das Investitionsvolumen beträgt max. 15 Millionen Euro pro Vorhaben.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 65% der förderfähigen Kosten.
- Das Investitionsvolumen beträgt max. 15 Millionen Euro pro Vorhaben.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten.
- Das Investitionsvolumen beträgt max. 15 Millionen Euro pro Vorhaben.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
- Das Investitionsvolumen beträgt max. 50.000 € je Konzept.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten .
- Das Investitionsvolumen beträgt max. 200.000 € pro Vorhaben.
- Der Fördersatz beträgt maximal 33 % der förderfähigen Kosten .
- Das Investitionsvolumen beträgt max. 15 Millionen Euro pro Vorhaben.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 40 %
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Beauftragter für Innovation und Technologie
Tel. 0921 910-332
Fax 0921 910-45332
Das Wichtigste in Kürze
- Für kleine und mittlere Unternehmen
- drei unterschiedliche ausgestattete Stände
- Unterstützung durch Bayern Innovativ
Was wird gefördert?
- Einen attraktiven und kostengünstigen Messeauftritt um, neue Partner und Kunden zu finden, Netzwerke zu knüpfen und den Technologietransfer zu fördern.
- Die Unterstützung bei der organisatorischen Abwicklung Ihrer Messeteilnahme
- Eine umfassende Betreuung und Beratung vor und während der Messe.
- Individuell ausgestattetes Standmodul
- Funktionelle Besprechungsecken und Barbereich für Kundengespräche
- Internetzugang an jedem Arbeitsplatz
- Veröffentlichung von Online-Profilen der Ausstellenden auf der Internetseite zur jeweiligen Messe auf der Bayern Innovativ Homepage
- Öffentlichkeitsarbeit sowie firmenübergreifende Werbemaßnahmen
- Energiekosten, Reinigung und Standbewachung
Wer wird gefördert
Konditionen
- Existenzgründer 4.300Euro
- Unternehmen 5.300 Euro
- Hochschulen 2.900 Euro
- Existenzgründer 2.900 Euro
- Unternehmen 3.800 Euro
- Hochschulen 1.800 Euro
- Existenzgründer 1.800 Euro
- Hochschulen 1.300 Euro
Förderung
Ansprechpartner
Beauftragter für Innovation und Technologie
Tel. 0921 910-332
Fax 0921 910-45332
Das Wichtigste in Kürze
- Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland
- Messen im Ausland
Was wird gefördert?
- Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft im Inland und am Messeort
- Überlassung der Ausstellungsfläche
- Benutzung einer Lounge für Kundengespräche
- Allgemeine Standgestaltung und Ausstattung
- Unterstützung bei der Standdekoration durch einen Architekten und ein Messestandbau-Unternehmen
- Stromanschluss im Stand
- Einheitliche Standbeschriftung
Wer wird gefördert
Konditionen
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Beauftragter für Innovation und Technologie
Tel. 0921 910-332
Fax 0921 910-45332