Person nutzt PC für digitale Finanztransaktionen, umgeben von Symbolen für Online-Banking, Sicherheit und globale Netzwerke.
iStock/Khanchit Khirisutchalual

BetriebsführungE-Rechnung im Handwerk

Die E-Rechnungsadresse der HWK für Oberfranken

Bitte senden Sie uns Ihre E-Rechnungen ab 1.1.2025 an folgende E-Mail-Adresse:

rechnungseingang@hwk-oberfranken.de



NEU: Kostenfreie staatliche Software nutzbar!

Das Handwerk hat sich über den ZDH bei der Bundesregierung nachdrücklich für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung eingesetzt. Das Bundesfinanzministerium ist dieser Forderung nunmehr noch rechtzeitig vor dem 1. Januar 2025 nachgekommen.

Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet und unter folgenden Internet-Adressen erreichbar:



Ein Hinweis für Sie:

 Wer sich einen schnellen Überblick per Video verschaffen will, für den erklärt in diesem YouTube-Beitrag unser Berater Philipp Schlott die wichtigsten Details zu den Vorgaben zur E-Rechnung:

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Grundlage

Die Einführung der E-Rechnung führt zwar zu größeren organisatorischen und technischen Umstellungen in Unternehmen, stellt aber auch einen wichtigen Schritt zur Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Rechnungswesen dar.

Bei Beratungsbedarf freuen wir uns, wenn Sie sich an unsere Experten Holger Bär oder Phillip Schlott wenden. In regelmäßigen Abständen bieten wir zudem Webinare und Infoveranstaltungen rund um das Thema Elektronische Rechnung im Handwerk an (hier geht es zum Überblick).



Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung enthält alle Rechnungsinformationen in strukturierter und maschinenlesbarer Form. Das verwendete XML-Format ermöglicht eine automatisierte Weiterverarbeitung von empfangenen E-Rechnungen und eine durchgängig digitale Bearbeitung - von der Rechnungserstellung bis zur Zahlung. Diese Optimierung führt beispielsweise zu großen Zeitgewinnen bei der Bearbeitung von Eingangsrechnungen.

Zwei prominente Beispiele für häufig verwendete Formate der E-Rechnungen sind sogenannte XRechnungen und Rechnungen im ZUGFeRD 2.0-Format. Während eine ZUGFeRD-Rechnung aus einem menschenlesbaren PDF-Format und einem maschinenlesbaren XML-Format besteht, enthält die XRechnung dagegen ausschließlich das XML-basierte Rechnungsformat.



Welche Übertragungswege können für E-Rechnungen gewählt werden?

Der Empfänger einer E-Rechnung gibt den Übertragungsweg vor. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Übertragung per E-Mail (es sollte eine gesonderte E-Mail-Adresse für E-Rechnungen verwendet werden)
  • Weberfassung (erfassen der Rechnungsinhalte über ein Online-Formular der Internetseite bzw. ein Portal des Rechnungsempfängers)
  • Upload (hochladen von E-Rechnungen über die Internetseite bzw. ein Portal des Rechnungsempfängers)
  • Webservice (z.B. über PEPPOL)


Pflicht im B2B-Bereich

Ab 01.01.2025...

... steht es Unternehmen frei, anderen Unternehmen elektronische Rechnungen zuzusenden.
... müssen die Empfänger dann in der Lage sein, diese elektronischen Rechnungen zu empfangen, zu verarbeiten und revisionssicher zu speichern.

Ab 01.01.2027...

... müssen Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro in der Lage sein, elektronische Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger zu versenden.

Ab 01.01.2028...

... müssen dann auch Betriebe, mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro, in der Lage sein, elektronische Rechnungen an unternehmerische Leistungsempfänger zu versenden.

 Ausnahmen: Die E-Rechnungspflicht gilt nicht für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrkarten

 GoBD: Alle E-Rechnungen müssen revisionssicher archiviert werden, das bedeutet wieder auffindbar, nachvollziehbar, unveränderbar und verfälschungssicher

B2C: Im Privatkundengeschäft müssen keine E-Rechnungen versendet werden



Prüfen Sie Ihre Software und nutzen Sie die Beratungsangebote der Digitalisierung!



 

Software vorhanden

Wenn bereits eine Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware verwendet wird, dann sollte geprüft werden, ob damit auch E-Rechnungen erstellt und empfangen werden können, bzw. ob diese Funktion nachgerüstet oder freigeschaltet werden kann.

 

Software anschaffen

Wenn noch keine Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware eingesetzt wird, dann sollte sich der Betrieb mit den Möglichkeiten und weiteren Vorteilen dieser Programme vertraut machen, um über eine evtl. Anschaffung zur Optimierung der Finanzbuchhaltung zu entscheiden.

 

Provisorische Lösung

Wenn jedoch keine Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware eingesetzt werden soll, dann können Generatoren und Viewer als provisorische Lösung dienen.







 

Ansprechpartner

Phillip Schlott M.A.

Betriebsberater

Tel. 09561 517-15

Fax 09561 517-60

phillip.schlott--at--hwk-oberfranken.de

Holger Bär

Berater für Innovation- und Technologie - Schwerpunkt Digitalisierung: DIGI-BIT

Tel. 0921 910-330

Mobil 0160 90991334

Fax 0921 910-45330

holger.baer--at--hwk-oberfranken.de



 

Downloads

Der ZDH hat eine Praxishilfe zur E-Rechnung erstellt, die bei der Umstellung auf E-Rechnungen unterstützen soll.



 

Weiterführende Informationen

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde beschlossen, dass die Pflicht zur E-Rechnung kommt.
 Betroffen sind alle Handwerksbetriebe, die mit gewerblichen Auftragnehmern und gewerblichen Auftraggebern zusammenarbeiten.

Die Vorgaben bedeuten, dass sich Betriebe im B2B-Verkehr von Papierrechnungen und nicht strukturierten PDFs verabschieden müssen!