
SachverständigenwesenÖffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
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Sachverständige
Eingeschaltet werden Sachverständige in aller Regel bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Handwerkern und Kunden über eine erbrachte Leistung. In vielen Fällen ist schon nach der Einschätzung durch einen Sachverständigen klar, wie ein Streit ausgehen wird. Aufwändige Gerichtsprozesse können so vermieden werden.
Sachverständige werden im Einvernehmen mit der jeweiligen Innung von der Handwerkskammer vereidigt. Diese Vereidigung gilt als öffentliche Bestellung im Sinne der Zivilprozess- und Strafprozessordnung. Der Sachverständige ist bei seiner Arbeit nur seinem Gewissen unterworfen und ist in dieser Funktion kein Interessenvertreter des Handwerks. Nach der Sachverständigenordnung untersteht jedoch jeder von der Handwerkskammer bestellte Sachverständige auch der Aufsicht der Handwerkskammer.