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SachverständigenwesenÖffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Sachverständigensuche

Mit der "Suche nach Sachverständigen"  finden Sie den Sachverständigen in Ihrer Nähe! Bitte geben Sie Ihre gewünschte Postleitzahl oder einen Ortsnamen und den passenden Umkreis ein.



Personen ABC

Wenn Sie den Namen des gewünschten Sachverständigen kennen, gelangen Sie mit dem Personen-ABC schnell zu den gewünschten Kontaktdaten.



Stichwort ABC

Über das Stichwort-Verzeichnis finden Sie schnell den passenden Sachverständigen zu einem bestimmten Stichwort/Schlagwort.



Sachverständige

Eingeschaltet werden Sachverständige in aller Regel bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen Handwerkern und Kunden über eine erbrachte Leistung. In vielen Fällen ist schon nach der Einschätzung durch einen Sachverständigen klar, wie ein Streit ausgehen wird. Aufwändige Gerichtsprozesse können so vermieden werden.

Sachverständige werden im Einvernehmen mit der jeweiligen Innung von der Handwerkskammer vereidigt. Diese Vereidigung gilt als öffentliche Bestellung im Sinne der Zivilprozess- und Strafprozessordnung. Der Sachverständige ist bei seiner Arbeit nur seinem Gewissen unterworfen und ist in dieser Funktion kein Interessenvertreter des Handwerks. Nach der Sachverständigenordnung untersteht jedoch jeder von der Handwerkskammer bestellte Sachverständige auch der Aufsicht der Handwerkskammer.

 

Ansprechpartner

Syndikusrechtsanwalt Gerold Gebhard

Koordinator Verwaltungssitz Coburg

Tel. 09561 517-18

Fax 09561 517-60

gerold.gebhard--at--hwk-oberfranken.de



 

Anprechpartnerin

Helena Krapp

Assistentin der BZ-Leitung

Tel. 09561 517-22

Fax 09561 517-60

helena.krapp--at--hwk-oberfranken.de