Antrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf Technischer Systemplaner bzw. Produktdesigner
Mit Wirkung zum 01.08.2011 hat sich die Ausbildungsordnung des Technischen Zeichners geändert.
Der Ausbildungsberuf wurde in die zwei folgenden Bereiche aufgeteilt:
- Technischer Systemplaner/in - mit folgenden Fachrichtungen
- Versorgungs- und Ausrüstungstechnik
- Stahl- und Metallbautechnik
- Elektrotechnische Systeme
- Technischer Produktdesigner/in - mit folgenden Fachrichtungen
- Produktgestaltung und –konstruktion
- Maschinen- und Anlagenkonstruktion
Eine der wesentlichsten Veränderungen betrifft die Abschlussprüfung. Die Prüfungsergebnisse aus dem Teil 1 (Zwischenprüfung) und dem Teil 2 (Abschlussprüfungen) werden als Gesamtergebnis gewertet. Die Ausbildungszeit von 3 ½ Jahren bleibt vorerst bestehen.
In der Anlage finden Sie eine aktuelle Verordnung über die Berufsausbildung, sowie eine Übersicht über die Veränderung der einzelnen Fachrichtungen.