Das Ordnungsamt, der Zoll mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die HWK für Oberfranken haben gemeinsam Betriebe kontrolliert.
BetriebsprüfungBisherige Betriebskontrollen verändern Verhalten
Bereits seit Mai 2025 fanden in den Landkreisen Bayreuth, Bamberg und Forchheim auf Initiative der Handwerkskammer für Oberfranken gemeinsame Betriebskontrollen zusammen mit den kommunalen Genehmigungsbehörden, den örtlichen Polizeiinspektionen sowie teilweise mit Beamten von Zoll/FKS statt. Nun folgte eine weitere Kontrolle von fünf Friseursalons und einem Lebensmittelmarkt in der Stadt Kronach. Das positive Fazit von Andreas Pecher, Abteilungsleiter Recht bei der Handwerkskammer für Oberfranken: „Grobe Verstöße blieben aus. Offensichtlich haben die regelmäßigen und teilweise auch verschärften Kontrollen in anderen oberfränkischen Landkreisen dazu beigetragen, dass sich die Inhaber der Handwerksbetriebe sehr kooperativ verhalten und vor allem stärker darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben auch peinlichst genau eingehalten werden.“ So waren beispielsweise in allen kontrollierten Betrieben die in der Handwerksrolle eingetragenen Betriebsleitungen persönlich anwesend.
Die aktuellen Kontrollen in der Lucas Cranach Stadt, bei denen 15 Einsatzkräfte der Handwerkskammer, des Landratsamtes Kronach und der Polizeiinspektion Kronach beteiligt waren, wurden von der Kreishandwerkerschaft Kronach und insbesondere der Friseur-Innung Kronach angestoßen, nachdem in der Vergangenheit immer wieder Verstöße gegen die gesetzlichen Öffnungszeiten aufgefallen und Zweifel an der rechtmäßigen Ausübung von Friseurdienstleistungen aufgekommen waren.
Sie verfolgten aber auch noch einen weiteren Zweck. Seit Anfang 2026 gehören nämlich Friseur- und Kosmetiksalons in den Katalog der besonders kontrollierten Branchen. Laut Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) müssen diese Betriebe nun besondere Pflichten erfüllen. Dazu gehören beispielsweise das Mitführen eines Lichtbildausweises für alle Angestellten, Anmeldungen bei Sozialversicherungsträger ab dem ersten Arbeitstag und besondere Melde- und Aufzeichnungspflichten bei der Arbeitszeit (Mindestlohngesetz).
Bei dem jetzigen Kontrolltermin in Kronach wurden trotz allem eine Reihe von Verstößen, insbesondere gegen die Stundenaufzeichnungspflichten, offengelegt, die in der Folge von den beteiligten Institutionen weiterverfolgt werden.
Andreas Pecher und der Hauptgeschäftsführer der HWK, Reinhard Bauer, bekräftigten Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Kontrollen: „Diese stichpunktartigen Kontrollen sind uns wichtig, denn alle handwerklichen Betriebe unterliegen den gleichen, eindeutigen rechtlichen Regelungen.“ Deshalb werde es auch zukünftig weitere Kontrollen quer durch Oberfranken geben. Reinhard Bauer: „Allen Betrieben müsse klar sein, dass durch diese Kooperationen jederzeit Kontrollen erfolgen könnten. Denn schließlich haben alle Unternehmen die gleichen Vorgaben zu erfüllen.“ Dies sei auch im Sinne der Kunden wichtig, die zurecht eine meisterliche Qualität erwarten dürfen.
Kronach, 7. Juli 2026