Grafik mit einem Paragraphensymbol in Grasoptik mit einem Transportkarton, einer Papiertüte einem Einschlagpapier und einer Rolle Schutzfolie
Erstellt mit ChatGPT

VerpackungenDie EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Neue Regeln für Verpackungen

Seit dem 12. August 2026 gelten wesentliche Vorgaben der neuen europäischen Verpackungsverordnung, der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Sie schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Die neuen Regelungen können auch kleine und mittlere Betriebe betreffen – beispielsweise, wenn sie Waren verpacken, verkaufen oder versenden, Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten oder Verpackungen mit dem eigenen Namen oder Logo einsetzen.



 

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Telefon: 0921 910-332

E-Mail: bit@hwk-oberfranken.de


Wichtig: Welche Pflichten tatsächlich bestehen, hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Diese Seite gibt Ihnen deshalb einen ersten Überblick. Für die konkrete Einordnung Ihres Betriebs oder Ihres spezifischen Anwednungsfalls empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.


Die PPWR ist die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie soll Verpackungsabfälle reduzieren und dafür sorgen, dass Verpackungen zukünftig ressourcenschonender und besser kreislauffähig gestaltet werden.


Im Mittelpunkt stehen unter anderem:


  • weniger Verpackungsabfälle
  • eine bessere Reclyclingfähigkeit
  • weniger problematische Stoffe
  • mehr Wiederverwendung und Mehrweglösungen
  • einheitlichere Anforderungen innerhalb Europäischen Union

Viele Anforderungen werden schrittweise wirksam. Unternehmen sollten deshalb nicht nur prüfen, welche Pflichten bereits heute gelten, sondern auch zukünftige Entwicklungen im Blick behalten.

Die PPWR betrifft grundsätzlich eine sehr große Bandbreite an Verpackungen und Anwendungsfällen. Auch Handwerksbetriebe und kleinere Unternehmen können deshalb betroffen sein. 


Eine genauere Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn Sie:
  • Waren verpacken
    Sie verwenden beispielsweise Tüten, Schachteln, Becher, Folien oder andere Verpackungen für Ihre Produkte.
  • Produkte versenden
    Sie betreiben einen Online-Shop oder versenden Waren direkt an ihre Kunden.
  • Serviceverpackungen verwenden
    Sie geben beispielsweise Lebensmittel, Speisen und Getränke in Tüten, Bechern, Schalen oder Einschlagpapier an Ihre Kunden ab.
  • Verpackungen oder verpackte Waren importieren
    Sie beziehen diese aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union.

Das trifft auch auf Ihren Betrieb zu? Dann sollten Sie prüfen lassen, welche Rolle Ihr Unternehmen nach der PPWR einnimmt und welche Pflichten sich daraus ergeben. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Die PPWR unterscheidet unter anderem zwischen Erzeuger und Hersteller. Ein Unternehmen kann je nach Fall auch mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen.


Erzeuger

Der Erzeuger trägt insbesondere Verantwortung dafür, dass eine Verpackung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dazu können beispielsweise Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Materialien, Schadstoffe, Kennzeichnung sowie technische Dokumentation und Konformität gehören.

Hersteller

Der Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung trägt insbesondere Verantwortung für die Finanzierung und Organisation des Recyclings bzw. der Entsorgung.

 In Deutschland spielen dabei weiterhin insbesondere das Verpackungsregister LUCID, die Systembeteiligung und entsprechende Mengenmeldungen eine wichtige Rolle.



Warum ist das für meinen Betrieb wichtig?

Die Zuordnung ist nicht immer offensichtlich. Entscheidend kann beispielsweise sein:

  • Wer hat die Verpackung hergestellt?
  • Wer befüllt sie?
  • Trägt sie den Namen oder das Logo Ihres Unternehmens?
  • Wird eine fertige Verpackung gekauft oder wird diese erst im Betrieb zur Verpackung, wie z.B. Rollenware?
  • Kommt die Verpackung aus Deutschland, einem anderen EU-Staat oder einem Drittstaat?

Eine pauschale Einordnung ist deshalb häufig nicht möglich. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einordnung.

Serviceverpackungen werden typischerweise erst beim Verkauf an den Kunden mit Ware befüllt.


Dazu können beispielsweise gehören:

  • Brötchentüten und Einschlagpapier
  • Coffee-to-go Becher
  • Schalen und Behälter
  • Pizzakartons
  • Tragetaschen und Tüten

Besonders relevant ist zukünftig unter anderem, wo die Verpackung bezogen wird und ob sie mit dem eigenen Namen, Logo oder der eigenen Marke versehen ist.

Bei individuell gebrandeten Verpackungen kann die Verantwortung des verwendenden Betriebs deutlich weiter reichen als bei neutralen Verpackungen.

Auch beim Bezug von Serviceverpackungen aus dem Ausland können sich andere Verantwortlichkeiten ergeben als beim Einkauf innerhalb Deutschlands.



Unser Tipp: Prüfen Sie insbesondere Ihre Einkaufswege und sprechen Sie mit Ihren Verpackungslieferanten über die neuen Anforderungen. Wir unterstützen gerne dabei.

Wer Produkte online verkauft und versendet, sollte sich ebenfalls mit der PPWR beschäftigen.


Betroffen sein können beispielsweise:

  • Versandkartons
  • Versandtaschen
  • Klebebänder
  • Füll- und Polstermaterialien
  • Produkt- und Verkaufsverpackungen

Eine wichtige Frage ist dabei, wer die vollständige Versandverpackung erzeugt.

Wer beispielsweise verschiedene Verpackungsmaterialien selbst zu einer fertigen Versandverpackung zusammenfügt, kann dadurch zusätzliche Verantwortung übernehmen.

Auch hier spielt eine Rolle, ob Verpackungen mit dem eigenen Unternehmensnamen oder Logo verwendet werden.



Für Onlinehändler gilt deshalb:

Die Verantwortung für die Verpackung sollte entlang des gesamten Versandprozesses geprüft werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Verpackungen mit dem eigenen Namen, Logo oder der eigenen Marke erforderlich. Wer Verpackungen unter seiner eigenen Marke entwickeln oder herstellen lässt, kann nach der PPWR selbst weitreichende Verantwortung übernehmen müssen.
Das kann unter anderem bedeuten, dass das Unternehmen nicht nur für die Finanzierung des Recyclings, sondern auch für Anforderungen an die Verpackung selbst verantwortlich wird.


Dazu können beispielsweise gehören:
  • technische Dokumentation
  • Konformitätserklärung
  • Recyclingfähigkeit
  • Materialanforderungen
  • Schadstoffanforderungen

Für Kleinstunternehmen bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen. Werden Verpackungen mit dem eigenen Logo versehen, übernehmen die Unternehmen im Regelfall die Erzeugerpflichten, welche auch die Bestätigung der EU-Konformität beinhalten. Kleinstunternehmen können diese Pflicht auf Ihre Vorlieferanten übertragen, auch wenn Sie ihr eigenes Logo auf die Verpackung drucken lassen. 

Verwenden Sie individuell bedruckte Verpackungen? Dann empfehlen wir eine individuelle Prüfung. Wir helfen gerne weiter. 

Für Lebensmittelbetriebe können zusätzliche Anforderungen besonders relevant sein.


Das betrifft beispielsweise

  • Bäckereien
  • Konditoreien
  • Metzgereien
  • Gastronomiebetriebe
  • Direktvermarkter

Bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten unter anderem neue Anforderungen hinsichtlich bestimmter per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS). Dabei handelt es sich um eine große Gruppe langlebiger chemischer Stoffe.

Betroffen sein können beispielsweise beschichtete Papiere, Kartonverpackungen, Becher, Schalen oder andere Verpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt.

Betriebe sollten deshalb frühzeitig mit ihren Lieferanten klären, ob die eingesetzten Verpackungen den geltenden Anforderungen entsprechen.

Die PPWR bedeutet nicht, dass die bisherigen verpackungsrechtlichen Pflichten einfach entfallen.


Unternehmen sollten weiterhin insbesondere prüfen:



  • Registrierung:
    Besteht eine Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID?
  • Systembeteiligung:
    Müssen die verwendeten Verpackungen bei einem dualen System beteiligt werden?
  • Datenmeldung:
    Bestehen Meldepflichten für die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen?
  • Rücknahme und Verwertung:
    Bestehen besondere Rücknahme- oder Verwertungspflichten?

    Die PPWR und das deutsche Verpackungsrecht greifen dabei ineinander.
Für eine erste Vorbereitung empfehlen sich einige grundlegende Schritte:


  • Verpackungen erfassen:
    Welche Verpackungen verwenden Sie überhaupt im Betrieb?
  • Herkunft prüfen:
    Beziehen Sie die Verpackungen aus Deutschland, aus anderen EU-Staaten oder Drittstaaten?
  • Branding prüfen:
    Tragen Verpackungen Ihren Namen, Ihr Logo oder Ihre Marke?
  • Lieferanten ansprechen:
    Fragen Sie nach Informationen und Unterlagen zur PPWR Konformität der eingesetzten Verpackungen.
  • Bestehende Pflichten überprüfen:
    Prüfen Sie insbesondere Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldungen.
  • Zweifelsfälle beraten lassen
    Gerade bei Eigenmarken, Serviceverpackungen, Importen und Versandverpackungen hängt die rechtliche Einordnung stark vom konkreten Sachverhalt ab. Wir helfen gerne bei der Einordnung.
Die neuen Regelungen sind umfangreich – und nicht jede Vorgabe betrifft jeden Betrieb gleichermaßen. Entscheidend sind unter anderem Ihre Verpackungen, Bezugswege, Lieferanten, Vertriebswege und die konkrete Rolle Ihres Unternehmens.


Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation einzuordnen.



Im persönlichen Beratungsgespräch können wir gemeinsam betrachten:

  • welche Verpackungen Sie einsetzen
  • welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt
  • welche Pflichten für Sie relevant sein können
  • und bei welchen Punkten weiterer Handlungsbedarf besteht

Hier kommen Sie zur Beratung zur PPWR. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an bit@hwk-oberfranken.de oder melden Sie sich telefonisch unter der Nummer 0921/910-332.



Anwendungsfälle im Handwerk

Das folgende Video zeigt anhand von konkreten Beispielen, was bei Transportverpackungen, Serviceverpackungen und beim Versand von Waren nach der PPWR zu beachten ist.

 Hinweis: Das Video wurde mit KI (Google Gemini) erstellt und kann daher Fehler enthalten.

Weiterführende Informationen

Für weiterführende und aktuelle Informationen empfehlen wir insbesondere die Informationen der Zentralen Stelle Verpackungsregister, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie der zuständigen Handwerksorganisationen.

Hinweis: Diese Internetseite dient ausschließlich einer ersten allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Fallkonstellationen muss die konkrete verpackungsrechtliche Einordnung eines Betriebs stets anhand des jeweiligen Einzelfalls erfolgen.