VerpackungenDie EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Neue Regeln für Verpackungen
Seit dem 12. August 2026 gelten wesentliche Vorgaben der neuen europäischen Verpackungsverordnung, der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR). Sie schafft einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Die neuen Regelungen können auch kleine und mittlere Betriebe betreffen – beispielsweise, wenn sie Waren verpacken, verkaufen oder versenden, Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten oder Verpackungen mit dem eigenen Namen oder Logo einsetzen.
Wichtig: Welche Pflichten tatsächlich bestehen, hängt sehr stark vom Einzelfall ab. Diese Seite gibt Ihnen deshalb einen ersten Überblick. Für die konkrete Einordnung Ihres Betriebs oder Ihres spezifischen Anwednungsfalls empfehlen wir ein persönliches Beratungsgespräch.
- weniger Verpackungsabfälle
- eine bessere Reclyclingfähigkeit
- weniger problematische Stoffe
- mehr Wiederverwendung und Mehrweglösungen
- einheitlichere Anforderungen innerhalb Europäischen Union
Viele Anforderungen werden schrittweise wirksam. Unternehmen sollten deshalb nicht nur prüfen, welche Pflichten bereits heute gelten, sondern auch zukünftige Entwicklungen im Blick behalten.
- Waren verpacken
Sie verwenden beispielsweise Tüten, Schachteln, Becher, Folien oder andere Verpackungen für Ihre Produkte. - Produkte versenden
Sie betreiben einen Online-Shop oder versenden Waren direkt an ihre Kunden. - Serviceverpackungen verwenden
Sie geben beispielsweise Lebensmittel, Speisen und Getränke in Tüten, Bechern, Schalen oder Einschlagpapier an Ihre Kunden ab. - Verpackungen oder verpackte Waren importieren
Sie beziehen diese aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union.
Das trifft auch auf Ihren Betrieb zu? Dann sollten Sie prüfen lassen, welche Rolle Ihr Unternehmen nach der PPWR einnimmt und welche Pflichten sich daraus ergeben. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Erzeuger
Der Erzeuger trägt insbesondere Verantwortung dafür, dass eine Verpackung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dazu können beispielsweise Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Materialien, Schadstoffe, Kennzeichnung sowie technische Dokumentation und Konformität gehören.
Hersteller
Der Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung trägt insbesondere Verantwortung für die Finanzierung und Organisation des Recyclings bzw. der Entsorgung.
In Deutschland spielen dabei weiterhin insbesondere das Verpackungsregister LUCID, die Systembeteiligung und entsprechende Mengenmeldungen eine wichtige Rolle.
Warum ist das für meinen Betrieb wichtig?
Die Zuordnung ist nicht immer offensichtlich. Entscheidend kann beispielsweise sein:
- Wer hat die Verpackung hergestellt?
- Wer befüllt sie?
- Trägt sie den Namen oder das Logo Ihres Unternehmens?
- Wird eine fertige Verpackung gekauft oder wird diese erst im Betrieb zur Verpackung, wie z.B. Rollenware?
- Kommt die Verpackung aus Deutschland, einem anderen EU-Staat oder einem Drittstaat?
Eine pauschale Einordnung ist deshalb häufig nicht möglich. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einordnung.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Brötchentüten und Einschlagpapier
- Coffee-to-go Becher
- Schalen und Behälter
- Pizzakartons
- Tragetaschen und Tüten
Besonders relevant ist zukünftig unter anderem, wo die Verpackung bezogen wird und ob sie mit dem eigenen Namen, Logo oder der eigenen Marke versehen ist.
Bei individuell gebrandeten Verpackungen kann die Verantwortung des verwendenden Betriebs deutlich weiter reichen als bei neutralen Verpackungen.
Auch beim Bezug von Serviceverpackungen aus dem Ausland können sich andere Verantwortlichkeiten ergeben als beim Einkauf innerhalb Deutschlands.
Unser Tipp: Prüfen Sie insbesondere Ihre Einkaufswege und sprechen Sie mit Ihren Verpackungslieferanten über die neuen Anforderungen. Wir unterstützen gerne dabei.
Betroffen sein können beispielsweise:
- Versandkartons
- Versandtaschen
- Klebebänder
- Füll- und Polstermaterialien
- Produkt- und Verkaufsverpackungen
Eine wichtige Frage ist dabei, wer die vollständige Versandverpackung erzeugt.
Wer beispielsweise verschiedene Verpackungsmaterialien selbst zu einer fertigen Versandverpackung zusammenfügt, kann dadurch zusätzliche Verantwortung übernehmen.
Auch hier spielt eine Rolle, ob Verpackungen mit dem eigenen Unternehmensnamen oder Logo verwendet werden.
Für Onlinehändler gilt deshalb:
Die Verantwortung für die Verpackung sollte entlang des gesamten Versandprozesses geprüft werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
- technische Dokumentation
- Konformitätserklärung
- Recyclingfähigkeit
- Materialanforderungen
- Schadstoffanforderungen
Für Kleinstunternehmen bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen. Werden Verpackungen mit dem eigenen Logo versehen, übernehmen die Unternehmen im Regelfall die Erzeugerpflichten, welche auch die Bestätigung der EU-Konformität beinhalten. Kleinstunternehmen können diese Pflicht auf Ihre Vorlieferanten übertragen, auch wenn Sie ihr eigenes Logo auf die Verpackung drucken lassen.
Verwenden Sie individuell bedruckte Verpackungen? Dann empfehlen wir eine individuelle Prüfung. Wir helfen gerne weiter.
Das betrifft beispielsweise
- Bäckereien
- Konditoreien
- Metzgereien
- Gastronomiebetriebe
- Direktvermarkter
Bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten unter anderem neue Anforderungen hinsichtlich bestimmter per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS). Dabei handelt es sich um eine große Gruppe langlebiger chemischer Stoffe.
Betroffen sein können beispielsweise beschichtete Papiere, Kartonverpackungen, Becher, Schalen oder andere Verpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt.
Betriebe sollten deshalb frühzeitig mit ihren Lieferanten klären, ob die eingesetzten Verpackungen den geltenden Anforderungen entsprechen.
Unternehmen sollten weiterhin insbesondere prüfen:
- Registrierung:
Besteht eine Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID? - Systembeteiligung:
Müssen die verwendeten Verpackungen bei einem dualen System beteiligt werden? - Datenmeldung:
Bestehen Meldepflichten für die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen? - Rücknahme und Verwertung:
Bestehen besondere Rücknahme- oder Verwertungspflichten?
Die PPWR und das deutsche Verpackungsrecht greifen dabei ineinander.
- Verpackungen erfassen:
Welche Verpackungen verwenden Sie überhaupt im Betrieb? - Herkunft prüfen:
Beziehen Sie die Verpackungen aus Deutschland, aus anderen EU-Staaten oder Drittstaaten? - Branding prüfen:
Tragen Verpackungen Ihren Namen, Ihr Logo oder Ihre Marke? - Lieferanten ansprechen:
Fragen Sie nach Informationen und Unterlagen zur PPWR Konformität der eingesetzten Verpackungen. - Bestehende Pflichten überprüfen:
Prüfen Sie insbesondere Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldungen. - Zweifelsfälle beraten lassen
Gerade bei Eigenmarken, Serviceverpackungen, Importen und Versandverpackungen hängt die rechtliche Einordnung stark vom konkreten Sachverhalt ab. Wir helfen gerne bei der Einordnung.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation einzuordnen.
Im persönlichen Beratungsgespräch können wir gemeinsam betrachten:
- welche Verpackungen Sie einsetzen
- welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt
- welche Pflichten für Sie relevant sein können
- und bei welchen Punkten weiterer Handlungsbedarf besteht
Hier kommen Sie zur Beratung zur PPWR. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an bit@hwk-oberfranken.de oder melden Sie sich telefonisch unter der Nummer 0921/910-332.
Anwendungsfälle im Handwerk
Das folgende Video zeigt anhand von konkreten Beispielen, was bei Transportverpackungen, Serviceverpackungen und beim Versand von Waren nach der PPWR zu beachten ist.
Weiterführende Informationen
Für weiterführende und aktuelle Informationen empfehlen wir insbesondere die Informationen der Zentralen Stelle Verpackungsregister, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie der zuständigen Handwerksorganisationen.
Hinweis: Diese Internetseite dient ausschließlich einer ersten allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Fallkonstellationen muss die konkrete verpackungsrechtliche Einordnung eines Betriebs stets anhand des jeweiligen Einzelfalls erfolgen.