Grafik mit einem Nachhaltigkeitssiegel, dem durchgestrichenen Wort "umweltfreundlich" und einem Handwerker mit einer Checkliste zu Umweltaussagen
Erstellt mit ChatGPT

VerbraucherschutzEU-Richtlinie zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln (EmpCo)

Neue Vorgaben zur Verbraucherstärkung

Seit 27. September 2026 gilt die EU-Richtlinie "Empowering Consumers" (EmpCo). Sie die regelt, wie Unternehmen Umweltaussagen gegenüber ihren Kunden (Verbraucherinnen und Verbrauchern) kommunizieren dürfen. Außerdem legt sie fest, welche Art von Nachhaltigkeitssiegeln verwendet werden dürfen und welche nicht.
Ziel ist, irreführende Geschäftspraktiken mit Umweltbezug strenger zu regulieren.

In Deutschland wird EmpCo im geänderten "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)" umgesetzt.


  Handwerksbetriebe sind von den neuen Regelungen dann betroffen, wenn Sie in ihrer Werbung oder in ihrer Kommunikation an ihre Kunden umweltbezogene Aussagen tätigen oder Nachhaltigkeitssiegel verwenden.




Wir haben die wichtigsten Informationen zu der Richtlinie auf dieser Webseite zusammengestellt.
Weitere Informationen bietet zudem der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

 

Kontakt



Telefon: 0921 910-332

E-Mail: bit@hwk-oberfranken.de




Regelungen zu Umweltaussagen

Umweltaussagen in Texten, Bildern, Grafiken, Etiketten sowie auch in Marken- und Firmennamen und Produktbezeichnungen dürfen nicht missverständlich sein. Sie müssen zudem durch nachweisbare anerkannte Umweltleistungen belegt werden.

Die Verwendung ungenauer Begriffe ist entsprechend nicht erlaubt und können unter Umständen abgemahnt werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • umweltfreundlich
  • umweltschonend
  • grün
  • nutzerfreundlich
  • ökologisch
  • umweltgerecht
  • klimafreundlich
  • umweltverträglich
  • CO2-freundlich
  • energieeffizient
  • biologisch abbaubar
  • biobasiert


Das gilt für Nachhaltigkeitssiegel

Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur von Betrieben verwendet werden, wenn diese eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Siegel sind von staatlicher Stelle anerkannt
  • Sie beruhen auf einem gesetzeskonformen Zertifizierungsystem