GesetzesreformGebäudemodernisierungsgesetz: die Eckdaten
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) , das die Bundesregierung am 13. Mai 2026 im Bundestag per Gesetzesentwurf beschlossen hat, ist am 29. Mai 2026 in Kraft getreten. Nachfolgend die wichtigsten Regelungen im Überblick.
Regelungen für Neubauten und Bestandsgebäude
- Die Regelung aus dem früheren Gebäudeenergiegesetz ("Heizungsgesetz"), dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist entfallen.
- Neue Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Allerdings gilt für diese die sogenannte "Bio-Treppe".
- Wer unter die Biotreppe fällt, hat ab 2029 einen zunehmenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder aber grünem, blauem, orangenem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate zur Wärmeerzeugung einzusetzen. Dieser biogene Anteil steigt: von 10 % ab dem Jahr 2029, über 15 % ab dem Jahr 2030, gefolgt von 30 % ab dem Jahr 2035 und schließlich auf 60 % ab dem Jahr 2040.
- Zudem müssen Energieversorger ab 2028 eine "Grüngasquote" erfüllen.
- Die Pflicht, beim Einbau einer neuen, fossilen Heizung eine Energieberatung zu rate zu ziehen, ist entfallen.
- Die Klimaschutzregelungen der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) sollen eingehalten werden. Diese gibt vor, dass alle neuen Gebäude ab 1. Januar 2030 Null-Emissions-Neubauten sein müssen.
Vereinfachte Wärmeplanung für kleine Kommunen
- Die Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohner wurde vereinfacht. Der bürokratische Aufwand soll dabei auf ca. 20 Prozent reduziert werden, sodass Wärmeplanungen innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden können. Von solchen Wärmeplanungen profitieren nicht zuletzt Handwerksbetriebe, da sie zukünftigen Wärmenetze in die Beratung ihrer Kunden mit einbeziehen können.
Förderungen
- Die Finanzierung der bereits bestehenden "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" soll bis mindestens 2029 gesichert werden. Mit der BEG werden Sanierungen von Gebäuden gefördert, die Energiekosten einsparen und dadurch zum Klimaschutz beitragen.
- Einige Maßnahmen zum Einbau eines neuen Heizsystems unterstützt der Bund wahlweise mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die entsprechenden Eckpunkte auf der Website der KfW zum Thema "Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung" zusammengestellt.
Fragen und Beratung
Sie haben Fragen zur Energieversorgung in Ihrem Betrieb? Sie suchen Beratung hinsichtlich Energieeffizienz, Energieeinsparungen und Erneuerbarer Energien? Unser Beauftragter für Innovation und Technologie, Andreas Kätzel, steht Ihnen dafür gerne zur Verfügung.
Stand: 26. Mai 2026