Das Bild zeigt ein Hausdach mit Photovoltaik-Modulen und Batteriespeichern, die vor dem Haus installiert sind.
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Politische InteressenvertretungHWK warnt: Neue Regelungen für Erneuerbare Energien schaden Handwerk


Bayreuth/Oberfranken, 3. November 2026



Die Handwerkskammer für Oberfranken hat einen Offenen Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, die Führung der Bundesnetzagentur, die oberfränkischen Bundestagsabgeordneten und die Mitglieder des Ausschusses Wirtschaft und Energie des Bundestags gerichtet. Darin fordert sie, die Wechselwirkungen der widersprüchlichen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben, die im Rahmen des Netzpaktes 2026 und der EEG-Reform aktuell im Bundestag dsikutiert werden, zu betrachten und schnellstmöglich zu einer ganzheitlichen Strategie zu kommen. Andernfalls werde, wie ab 2012 schon einmal in der Solarindustrie, eine funktionierende Wirtschaftsbranche zum Erliegen gebracht. Und parallel dazu das durch extrem hohe Sozialversicherungsbeiträge belastete Handwerk deutlich in Mitleidenschaft zu ziehen. Dies könne, so heißt es in dem Offenen Brief, sowohl sinnvolle Investitionen verhindern als auch Arbeitsplätze im Handwerk und sogar die Existenz vieler Betriebe gefährden.






Die Handwerkskammer für Oberfranken richtet eine eindringliche Warnung an die Politik. „Wir sind dabei, wie ab 2012 schon einmal in der Solarindustrie, eine funktionierende Wirtschaftsbranche durch widersprüchliche gesetzliche und regulatorische Vorgaben sowie fehlende Rechts- und Planungssicherheit zum Erliegen zu bringen. Und parallel dazu das durch extrem hohe Sozialversicherungsbeiträge belastete Handwerk deutlich in Mitleidenschaft zu ziehen.“ Dies könne, so heißt es in einem Offenen Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, das Präsidium der Bundesnetzagentur und an die oberfränkischen Abgeordneten im Bundestag, sowohl sinnvolle Investitionen verhindern als auch Arbeitsplätze im Handwerk und sogar die Existenz vieler Betriebe gefährden.

Die Hintergründe: Aktuell berät der Bundestag und stellvertretend der Ausschuss Wirtschaft und Energie Regelungen aus dem Netzpaket 2026 und der EEG-Reform (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Wesentliche Bestandteile dieser Regelungen sind Anpassungen des sogenannten Redispatchvorbehalts, der schon heute hocheffiziente Erzeugungsanlagen über 100 kW Leistung unwirtschaftlich macht. Der Vorbehalt besagt, dass erneuerbare Energieerzeugungsanlagen bei drohender Instabilität des Stromnetzes abgeregelt werden können. Das Problem dabei: Die Abregelung trifft die Anlage häufig so, dass die Betreiber ihre selbst erzeugte, günstige Energie nicht mehr nutzen oder vermarkten können – und gleichzeitig deutlich teureren Strom aus dem Netz beziehen müssen. „Das ist absurd“, erklärt der Obermeister der Innung für Elektro- und Informationstechnik Bayreuth, Bernd Zeilmann, der ein bundesweit anerkannter Experte im Bereich elektrotechnischer Normung und Regelsetzung ist. „Das ist so, als ob man in seinem Garten Gemüse anbaut, der Staat aber verbietet, dieses selbst zu verbrauchen oder zu vertreiben, und den Selbstversorger gleichzeitig zwingt, Gemüse vom Wochenmarkt zu kaufen.“ Die Folge aus dieser Regelung: die Energiekosten für die Betreiber erhöhen sich dramatisch.

Als Ausgleich für die Abregelungen und gibt es bislang Entschädigungsansprüche. Allerdings wurde es den Betreibern von Erneuerbaren Energieanlagen, bei denen eine Steuerungseinrichtung eingebaut ist, schon seit Dezember 2025 deutlich schwerer gemacht, diesen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Mit den nun zur Debatte stehenden Plänen allerdings sollen Betreiber neuer EE-Anlagen in ausgewiesenen, kapazitätslimitierten Netzgebieten vertraglich ganz auf diesen Ausgleich verzichten. „Das trifft übrigens nur Erneuerbare Energieanlagen, konventionelle Kraftwerke wie Gas- oder Kohleanlagen behalten ihren Entschädigungsanspruch vollständig.“



Deutlich höhere Energiekosten, wegbrechende Investitionen

Die Folgen, die die HWK für Oberfranken allein aus diesen Regelungen fürchtet: „Betriebe, die sich auf den Weg gemacht, sich energieeffizient und zukunftsorientiert aufgestellt haben, verlieren ihre betriebswirtschaftlichen Vorteile der Eigenerzeugung und werden zusätzlich durch erzwungene, erheblich höhere Energiekosten belastet“, monieren HWK-Präsident Matthias Graßmann und Hauptgeschäftsführer Reinhard Bauer. „Und gleichzeitig werden auf Kundenseite sinnvolle Investitionen in den Ausbau und die Erneuerung von Eigenerzeugungsanlagen verhindert. Das gefährdet Aufträge und damit unsere Betriebe und Arbeitsplätze im Handwerk.“ Bundesweit arbeiten in den als „Klimahandwerk“ zusammengefassten 30 Gewerken rund 490.000 Betriebe mit mehr als 3,1 Millionen Beschäftigten (Quelle: Zentralverband des deutschen Handwerks, ZDH).

Dabei, auch das macht die Handwerkskammer deutlich, geht es ihr für ihre Betriebe vorrangig nicht um den Beibehalt der Entschädigung. „Unsere Betriebe verzichten sogar darauf. Sie wollen aber nicht doppelt bestraft werden und benötigen wenigstens die Sicherheit, dass sich ihre Investition lohnen kann und sie ihre selbst erzeugte, kostengünstige Energie nutzen können.“ Technisch, so Elektrotechnikmeister Zeilmann, der unter anderem im Ausschuss Gateway Standardisierung und der Arbeitsgruppe Digitalisierung der Energiewende des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sitzt, wäre dies kein Problem. „Dazu muss lediglich die Steuerung der Einspeise- und Entnahmeleistung am Netzanschlusspunkt erfolgen. Dies sollte in Deutschland Standard werden.“ Damit könne die Bundesregierung beide Anliegen umsetzen: Bei drohender Netzinstabilität kann die Einspeisung ins öffentliche Netz wie erwünscht begrenzt werden, während gleichzeitig der sogenannte privilegierte Eigenverbrauch innerhalb der Kundenanlage erhalten bleibt. Nach EU-Recht (EU-Verordnung 2019/943, Art. 13, Abs. 6c) muss ein Schutz des Eigenverbrauchs auch gewahrt bleiben.

 

Weitere Pläne erhöhen Kosten für EE-Anlagen zusätzlich / fehlende Planungssicherheit

Die Änderungen beim Redispatchvorbehalt, aber auch die gleichzeitig geplante Abschaffung des Einspeise- und Anschlussvorrangs für erneuerbar erzeugte Energie sind allerdings nicht die einzigen Aspekte, die bislang betriebswirtschaftlich sinnvolle und auch neue EE-Anlagen signifikant verteuern. Die Bundesnetzagentur stößt parallel im Verfahren zu einer Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) weitere Veränderungen an. Diese sehen je nach Nutzergruppe Kapazitätspreise, Einspeiseentgelte und einen höheren Netzentgelt-Grundpreis für bestimmte Eigenversorger vor. Diese Prosumer erzeugen und verbrauchen Strom und sollen über einen Abschlag stärker an der Finanzierung der Stromnetze und Netzausbaukosten beteiligt werden. Allerdings: „Die konkreten Festlegungen dazu sollen erst im kommenden Jahr erfolgen“, erklärt der Bayreuther Obermeister. Das bedeute, dass mögliche Investoren bis dahin Entscheidungen über Anlagen treffen müssten, die 20 Jahre oder länger betrieben werden, ohne sämtliche künftigen Netzkosten zuverlässig kalkulieren zu können. „Dies werden sie schlicht nicht tun. Diese Investitionen werden wegfallen oder zumindest verschoben.“

 

Das Handwerk will Lösungen unterstützen

Der Elektrotechnikmeister und die Verantwortlichen der Handwerkskammer wollen nicht nur kritisieren, sie bieten auch das im Handwerk vorhandene, fachliche Knowhow an. „Digitales, sektorübergreifendes Energiemanagement beispielsweise ermöglicht es, die Eigenstromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Speicherkapazitäten, die Wärmeversorgung und Elektromobilität eng aufeinander abzustimmen. So werden die vorhandenen Netzkapazitäten besser genutzt und Kosten für den Netzausbau und Redispatchmaßnahmen eingespart.“ Wichtig sei jetzt allerdings, die Wechselwirkungen der einzelnen Regelungen aufeinander zu betrachten und schnell zu einer ganzheitlichen und strategisch ausgerichteten Regelung zu kommen. „Alle brauchen Planungssicherheit!“