Modernes Bad Referenzfoto
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Fotoveröffentlichung auf eigenen Online-Kanälen bergen ein hohes Konfliktpotenzial - Wie handelt man rechtssicher?Vorsicht bei Referenzfotos im Internet oder Social Media

Die Idee, mit Fotos von gelungenen Projekten und Kundenaufträgen für das eigene Unternehmen zu werben, ist in vielen Betrieben schnell geboren. Erst auf den zweiten Blick stellt sich die Frage, welche rechtlichen Voraussetzung erfüllt sein müssen, um Fotos auf der eigenen Homepage oder Social-Media-Kanälen rechtssicher präsentieren zu können.

Urheberrecht, Markenschutzrechte und das Recht am eigenen Bild sind nur einige gesetzliche Vorgaben, die man bei einer Veröffentlichung von Referenzfotos im Blick haben muss. Um einer rechtlichen Auseinandersetzung von vornherein aus dem Weg zu gehen, benötigt man vor allem Zeit für die notwendigen Recherchen.

Dies bestätigt auch Jutta Brückner. Sie ist bei der Firma Heinz Brückner Sanitär- und Heizungstechnik in Großheirath unter anderem für das Marketing verantwortlich. „Sich die Rechte an Bildern für eine Veröffentlichung zu sichern und die nötigen Einverständniserklärungen einzuholen, ist schon ziemlich zeitaufwändig. Das fängt schon beim Erstellen eines Formulars mit allen relevanten Daten an.“ Der Betrieb lässt sich die Einwilligungen zu einzelnen Bildveröffentlichungen schriftlich geben, ob von Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder auch von den Architekturbüros oder Zulieferern. Während Mitarbeitende im Rahmen des Arbeitsvertrages um Erlaubnis gefragt werden, ist die Klärung mit allen anderen Beteiligten schon schwieriger. „Bei verschiedenen Baustellen, mit unterschiedlichen Gewerken und Zulieferern ist das schon komplex“, gesteht Jutta Brückner.

Dennoch will der Sanitärbetrieb auf Nummer sicher gehen. „Deshalb verwenden wir überwiegend auch nur Fotos, die wir selbst aufgenommen haben, damit haben wir das Urheberrecht schon mal im Griff“, ergänzt Brückner. Doch auch wenn es etwas Zeit braucht, sich die entsprechenden Rechte zu sichern, hat sie eine positive Nachricht parat: „Egal, bei wem wir angefragt haben – bei Kunden, Herstellern oder Mitarbeitern – sind wir bis jetzt immer auf offene Ohren gestoßen.“

Praxistipps für Fotoveröffentlichungen

Damit Handwerksbetriebe bei der Vielzahl der Anforderungen den Überblick behalten können, hat der ZDH (Zentralverband des deutschen Handwerks) die aktuelle Ausgabe des Informationsdiensts „Praxis Recht“ dem Thema Referenzfotos gewidmet und zahlreiche Tipps formuliert.

Wichtig ist: Bei allen veröffentlichten Fotos im Internet ist das konkrete Fotomotiv immer im Einzelfall zu betrachten. Dabei spielt es immer eine Rolle, wo das Foto aufgenommen wurde und was oder wer darauf abgebildet ist.

  • Sind Personen abgebildet muss zwingend eine Einwilligung der Personen sowohl für die Anfertigung als auch für die Veröffentlichung der Fotos vorliegen, am besten schriftlich.
  • Auch bei Fotos ohne Personenbezug ist es ratsam, vor Veröffentlichung eine schriftliche Zustimmung, z. B. von Kunden, einzuholen.
  • Wenn Fotos in Wohnräumen gemacht werden, achten Sie darauf, dass keine persönlichen Gegenstände, Bilder oder Kunstobjekte abgebildet werden, die Rückschlüsse auf die Kunden ermöglichen.
  • Gleiches gilt auch für Fotos im Freien: Personen dürfen nicht identifiziert werden können. Das schließt zum Beispiel auch die Abbildung von Hausnummern aus.
  • Sind auf Referenzfotos Produkte anderen Herstellern zu sehen (z. B. Armaturen, Heizungen, Badewannen etc.), sollte dies der Hersteller vorab genehmigen. Wenn möglich sollte auf die Abbildung von Markenzeichen verzichtet werden.
  • Bei Fotoaufnahmen von Betriebsgeländen sollte darauf geachtet werden, dass keine Betriebsinterna oder sonstige Informationen über die Betriebsführung erkennbar sind. Das kann zum Beispiel bei Fotografien aus der Vogelperspektive leicht möglich sein.

Ansprechpartner

Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner aus der Betriebswirtschaftlichen Beratung:

www.hwk-oberfranken.de/beratung

Bitte beachten Sie die regionalen Zuständigkeiten!



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Weitere Informationen

Mehr Theman aus dem Informationsdienst "Praxis Recht" des ZDH finden Sie hier.