
Berufsabschluss im Ausland erworben? Hier finden Sie alles Wichtige zur AnerkennungBerufsanerkennung
Gleichwertigkeitsfeststellung
Sie haben eine handwerkliche Ausbildung im Ausland durchlaufen und dort einen Berufsabschluss erworben? Dann können Sie eine Gleichwertigkeitsfeststellung für Ihre ausländische Qualifikation beantragen. Wir prüfen, ob Ihr Abschluss mit einer deutschen Referenzqualifikation im Handwerk gleichwertig ist.
Was ist zu tun?
FAQ
Sie haben weitere Fragen oder benötigen Unterstützung für Ihren Anerkennungsantrag? Dann melden Sie sich bei uns per E-Mail!
Unsere Adresse lautet: berufsanerkennung@hwk-oberfranken.de
Antragstellung
Bitte füllen Sie den Antragsvorduck und die Bestätigung über den Kostenanfall vollständig aus und unterschreiben diese (Downloads rechts). Bitte senden Sie uns alle Unterlagen und Nachweise als gut lesbare Scans (ausschließlich als PDF) an berufsanerkennung@hwk-oberfranken.de
oder postalisch an:
Handwerkskammer für Oberfranken
Berufsanerkennung
Kerschensteinerstraße 7
95448 Bayreuth