Teilhabe ermöglichen und mehr Betriebe und Betroffene dazu ermutigen - das sind die Ziele der Kampagne "Inklusion in Bayern - wir arbeiten miteinander".
InklusionAusbildung von Menschen mit Handicap
Inklusion als Baustein zur Fachkräftesicherung
Handwerksbetriebe brauchen Fachkräftenachwuchs. Potenziale von Menschen mit Handicap zu erkennen und in den Mittelpunkt zu rücken, kann ein wichtiger Baustein zur Fachkräftesicherung sein.
Was ist Inklusion? Jeder Mensch hat ein Recht auf Inklusion ("Einschluss"). Inklusion bedeutet die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen am täglichen Leben in unserer Gesellschaft. Ziel ist es, Menschen mit Behinderung zu unterstützen an ihrem Arbeitsplatz verbleiben zu können, sowie einen besseren Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in handwerklichen Berufen zu ermöglichen. Betriebe erhalten im Gegenzug dazu motivierte und leistungsbereite Mitarbeiter.
- Sie sind bereit Menschen mit Behinderung auszubilden, oder einzustellen?
- Sie wollen Ihre bisherigen Azubis oder Mitarbeiter nach einem Unfall oder nach einer Erkrankung weiterhin beschäftigen?
- Sie gehen innovative Wege und stellen Praktikumsplätze zur Verfügung?
- Sie übernehmen gesellschaftliche Verantwortung?
Wir unterstützen Sie gerne!
- Suche nach geeigneten Bewerbern
- Individuelle Beratung durch Betriebsbesuche
- Informationsvermittlung zu Förderleistungen
- Wir arbeiten mit wichtigen Netzwerkpartnern, wie Agenturen für Arbeit, Integrationsämtern, Integrationsfachdiensten, zusammen und stellen zu den relevanten Fachdiensten und Zuschussgebern Kontakt her
- Sie erhalten Unterstützung bei der Ausbildung von Auszubildenden in Fachpraktiker-Ausbildungen, wenn Sie keine rehabilitationspädagogische Weiterbildung haben.
Fachpraktikerausbildung
Die Fachpraktikerausbildung richtet sich an Menschen, für die aufgrund einer Behinderung eine reguläre Ausbildung nicht in Betracht kommt. Sie ist praxisorientiert aufgebaut und orientiert sich an anerkannten Ausbildungsberufen im Handwerk. Der Schwerpunkt liegt stärker auf praktischen Tätigkeiten im Betrieb, der theoretische Anteil der Ausbildung ist reduziert. Dies ermöglicht individuelle Lernvoraussetzungen zu berücksichtigen. Die Ausbildung erfolgt nach speziellen Ausbildungsregelungen der Kammern und findet in der Regel in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation statt. Sollten Sie als Betrieb selbst Fachpraktiker ausbilden wollen sind hierzu besondere Voraussetzungen zu berücksichtigen. Insbesondere ist eine Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) für Ausbilderinnen und Ausbilder verpflichtend. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Downloadbereich.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Ein Nachteilsausgleich soll sicherstellen, dass Auszubildende mit Handicap ihre Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten unter fairen Bedingungen bei der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung zeigen können. Dabei werden prüfungsbezogene Rahmenbedingungen angepasst, ohne die fachlichen Anforderungen zu verändern. Beispiele sind mehr Bearbeitungszeit, technische Hilfsmittel oder eine angepasste Prüfungsform. Der Nachteilsausgleich wird individuell geprüft und muss rechtzeitig bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Für Ausbildungsbetriebe ist es hilfreich, frühzeitig gemeinsam mit dem Azubi, der zuständigen Stelle und der Berufsschule den Bedarf zu klären.