Gebäudemodernisierungsgesetz„Eckpunkte zeugen von hohem Maß an Planungssicherheit“
Bayreuth/Oberfranken. „Die Einigung auf Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) kommt zur rechten Zeit – und sorgt mit dem pragmatischen Ansatz für Planungssicherheit.“ Nach Monaten der Ungewissheit hofft der Präsident der Handwerkskammer für Oberfranken damit auf ein schnelles Ende der politischen Debatte rund um das sogenannte Heizungsgesetz. Matthias Graßmann fordert daher: „Dazu muss allerdings auch der Gesetzesentwurf entsprechend eindeutig sein und vor allem hinsichtlich der Förderkulisse für maximale Klarheit sorgen.“
Nach Ansicht der Handwerkskammer bieten die Eckpunkte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Klimazielen im Gebäudesektor und einem hohen Maß an Praxistauglichkeit. „Die Kunden behalten die Freiheit, das Heizsystem ihrer Wahl zu nutzen, das am besten zu den individuellen Vorstellungen und den Voraussetzungen des Gebäudes passt“, erläutert der HWK-Präsident. Gleichzeitig werde ein Schwerpunkt auf moderne und emissionsarme Anlagen gelegt, indem etwa der Einbau von Öl- und Gasheizungen nicht gefördert wird. Als herausfordernd bewertet Graßmann die Idee der „Bio-Treppe“, die bei neuen Öl- und Gasheizungen einen zunehmenden Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen vorsieht, ab 2029 sollen dies mindestens zehn Prozent sein. „Ob CO2-neutrale Brennstoffe in drei Jahren in ausreichender Menge und zu marktgerechten Preisen zu bekommen sein werden, wage ich zu bezweifeln. Daher muss sehr aufgepasst werden, dass Kunden jetzt nicht in eine spätere Kostenfalle laufen.“
Bis Ostern will die Koalition einen Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vorlegen, das dann im Bundestag debattiert wird. „Das Handwerk wird diesen Prozess eng begleiten, damit die Eckpunkte später auch in ein praktikables und bürokratiearmes Gesetz münden, das unseren Betrieben vor allem ein hohes Maß an Gewissheit und damit Planungssicherheit gibt.“ In Kraft treten soll das GMG bereits am 1. Juli 2026.
Das sind die Eckpunkte
Abgeschafft wird die Vorgabe, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen, die Pflicht zu einer Beratung und das Verbot des Einbaus von neuen Öl- und Gasheizungen. Diese müssen allerdings ab 2029 mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe nutzen können (weiterer Anstieg bis 2040 in drei Stufen, „Bio-Treppe“). Zudem soll die Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 gesichert sein. Die Wärmeplanung für Kommunen wird vereinfacht.
Bayreuth, 26. Februar 2026