Leichte SpracheErklärungen zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

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Die Webseite von der Handwerks∙kammer soll barrierefrei sein. 
Es gibt Regeln für die Barriere∙freiheit im Internet.
Diese Regeln stehen in einer Verordnung.

Die Verordnung heißt:
Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung 2.0.
Die Kurzform heißt: BITV 2.0.

Die Handwerks∙kammer will diese Regeln einhalten.
Deshalb haben Experten diese Webseite geprüft.



Das Ergebnis ist:

Wir halten schon viele Regeln ein.
Aber manche Bilder oder Texte auf dieser Seite
sind noch nicht barrierefrei.

Wir tauschen die Bilder und Texte noch aus.



Barrierefreie Angebote

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Nur so können wir unsere Seite verbessern.

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  • Behinderten∙beauftragter in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis
  • Durchsetzungs∙stelle Bayern


Durchsetzungs∙stelle Bayern

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet in Standardsprache: Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle 



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