Bierhimmel
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UPDATE: Finanzausschuss des Bundestages hat entschieden, die gesenkten Biersteuersätze für kleine und mittelständische Brauereien auch über den 31.12.2022 hinaus fortzuführen - Ein weiterer Erfolg der Handwerkskammer für Oberfranken gegen die Pläne des Bundesfinanzministeriums, die Biersteuer wieder anzuheben"Es reicht! Diese Erhöhung kommt zur Unzeit"

UPDATE (22. September): Die Initiative der Handwerkskammer für Oberfranken feiert einen weiteren Erfolg. Zunächst hatten sich die Finanzministerinnen und -minister der Bundesländer bei ihrer Jahrestagung in Nürnberg dafür ausgesprochen, dass die niedrigere Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien unbefristet gelten soll. Bayerns Finanzminister Albert Füracker hatte das Thema aufgegriffen (siehe dazu auch die Pressemitteilung der Staatsregierung dazu). Nun hat der Finanzausschuss des Bundestages beschlossen, die gesenkten Steuersätze auch über den 31.12.2022 fortzuführen.



Oberfranken. „Für die Brauer ist das Maß sprichwörtlich voll. Die Bundesregierung muss das Vorhaben stoppen, die Biersteuer wieder anzuheben.“ Der Präsident der Handwerkskammer für Oberfranken, Matthias Graßmann, und die geschäftsführende Vorsitzende des Vereins Bierland Oberfranken, Braumeisterin Gisela Meinel-Hansen, finden deutliche Worte zu der Gesetzesänderung, die das Bundesfinanzministerium angestoßen hat. Dabei sollen die sogenannten Biersteuerstaffelsätze, die 2021 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie gerade auf kleine und mittelständische Brauereien reduziert wurden, zum Jahresende wieder angehoben werden. „Unsere Brauereien sind von der Politik in der Pandemie extrem belastet worden und müssen jetzt die explodierenden Energie- und Rohstoffpreise verkraften. Da kann es nicht sein, dass nun auch noch der Staat Kosten oben draufsattelt.“

Oberfranken ist die Region mit der höchsten Brauereidichte der Welt, die meisten Brauereien sind unabhängige, handwerklich arbeitende Betriebe mit kleinen Mengen Ausstoß. „Gerade diese werden aber durch die höheren Biersteuersätze bestraft – dabei sind sie das Herz des Bierlandes Oberfranken und prägen maßgeblich unsere Kultur mit, die in Reden immer gerne aufgegriffen wird“, sagt die geschäftsführende Vorsitzende des Bierland-Vereins, Meinel-Hansen. Deshalb fordert sie für die Brauer und Brauerinnen in Oberfranken gemeinsam mit der Handwerkskammer, dass die Bundesregierung die vorgesehene Änderung des sogenannten Verbrauchersteuergesetzes in Punkto Biersteuer zurücknimmt.

Das Brauhandwerk kann dabei auf die Unterstützung durch die Handwerkskammer bauen. „Wir werden politische Initiativen ergreifen und alle Mandatsträger auf allen Ebenen entsprechend informieren und an ihre Unterstützung appellieren“, verspricht Graßmann. Der HWK-Präsident: „Gerade das Bierland Oberfranken und die Genussregion Oberfranken, zu der auch Brauereien gehören, sind politisch immer ein Aushängeschild, das gerne zitiert wird. Zitieren alleine reicht aber nicht, um die Handwerkerinnen und Handwerker zu unterstützen. Wir brauchen jetzt eine konzertierte Aktion aller, die für handwerklich gebrautes Bier und unsere Kultur einstehen, damit das Bundesfinanzministerium diesen Vorschlag schnellstmöglich zurücknimmt. Unsere Betriebe können keine zusätzliche, von der Politik initiierte Belastung mehr verkraften.“



Diese Reaktionen gab es auf das Schreiben der HWK an die oberfränkischen Bundestags- und Landtagsabgeordneten*:



Emmi Zeulner, MdB, CSU:
"In der letzten Legislaturperiode sind im Bund durch die große Koalition im Rahmen der Corona-Pandemie Anfang Juni 2021 kleine und mittelständische unabhängige Brauereien von der Biersteuer entlastet worden. Das Bundeskabinett hat hierzu Ende März diesen Jahres mit dem Regierungsentwurf des 8. Verbrauchsteueränderungsgesetzes die Aufhebung der Steuerentlastung zum 31. Dezember 2022 beschlossen. Diese Steuererhöhung kommt zur Unzeit.
In der aktuellen Phase konstant hoher Inflation und stark gestiegener Rohstoffpreise wie Energie, Transport, Gersten- oder Weizenmalz wirkt die Rücknahme der ermäßigten Biersteuer existenzgefährdend auf die kleinen und mittelständischen Brauereien. Die Maßnahme ist mittelstandsfeindlich. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert deshalb, dass ab dem 1. Januar 2023 auf Bier von kleinen Brauereien weiterhin die ermäßigte Biersteuer zur Anwendung kommt."

Abgeordnetenbüro Rainer Ludwig, MdL, Freie Wähler:
"Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Schreiben bezüglich der Unterstützung für kleine und mittelständische Brauereien. MdL Rainer Ludwig wird Ihr Anliegen selbstverständlich gerne unterstützen. Bereits vor wenigen Wochen hat er sich für eine Reform bei der geplanten Änderung der Agrarförderung eingesetzt, damit auch die oberfränkische Braugerste keinen Wettbewerbsnachteil erleidet.
Die Bayerische Staatsregierung hat sich in der Vergangenheit zudem erfolgreich für die aktuelle Reduzierung der Biersteuersätze auf Bundesebene eingesetzt.
Wir haben bereits umgehend das Finanzministerium angefragt, ob es aktuelle Initiaven seitens des Freistaates gibt, um die Reduzierung der Biersteuersätze auch über 2022 hinaus zu verlängern. Rainer Ludwig wird das Thema ebenfalls mit seinen Kollegen in der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion besprechen und beratschlagen, wie wir dieses Anliegen politisch unterstützen können. In der aktuellen Debatte stellt sich MdL Rainer Ludwig, die gesamte FW-Landtagsfraktion sowie die Staatsregierung klar auf die Seite der kleinen Brauereien in Bayern."

Auf die Anfrage beim bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat erhielten wir folgende Antwort:
"Auch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum 'Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen sowie zur Änderung weiterer Gesetze' wird Bayern im Bundesrat für die Belange der Brauwirtschaft eintreten. Neben dem Einsatz dafür, dass die aktuell ermäßigten Steuersätze der Biersteuermengenstaffel entfristet und dauerhaft beibehalten werden, wird Bayern auch eine dauerhafte Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie und eine Erweiterung des Anwendungsbereichs dieser Ermäßigung auf die Abgabe von Getränken fordern. Es bleibt zu hoffen, dass auch die übrigen Länder die Bedeutung dieser Forderungen für die kleinen und mittelständischen Brauereien erkannt haben und die bayerischen Anliegen unterstützen werden."

Anette Kramme, MdB, SPD:
"Ich habe großes Verständnis für eine weitere Unterstützung der mittelständischen Brauwirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Krise. Die Regelung in § 2 Abs. 1 a zur Biersteuermengenstaffel war eine auf 2021 und 2022 be­fristete einmalige Corona-Hilfe, um dadurch rund 1.460 von bundesweit 1.520 Brauereien steuerlich zu entlasten, mit einem Gesamtumfang von 6,9 Mio. Euro pro Jahr. Das Aufkommen der Biersteuer steht ausschließlich den Ländern zu. Vor dem Hintergrund hatte das Bundesfinanzministerium seinerzeit die Länder konsultiert und den Vorschlag erst gemacht, nachdem die Mehrheit der Länder ihre Zustimmung signalisiert hatte. 
Die in dem Referentenentwurf für ein 8. Verbrauchsteueränderungsgesetz vorgesehene Streichung ist lediglich redaktioneller Natur, denn nach dem Gesetzeswortlaut gilt die jetzige Biersteuermengenstaffel zeitlich befristet vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022.
Das vorgebrachte Anliegen, die Regelung über 2022 hinaus zu erhalten, wird sicherlich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes diskutiert werden. Eine mögliche Verlängerung sollte in jedem Fall aber wieder von den Ländern abhängig gemacht werden. Es geht schließlich, wie bereits geschrieben, ausschließlich um deren Steuereinnahmen."
(den ganzen Brief finden Sie im nebenstehend)

Fachgespräch von CSU-Landtagsabgeordneten aus Oberfranken mit Verantwortlichen verschiedener Verbände und Brauereien
Die Abgeordneten der CSU-Landtagsfraktion Martin Mittag (Coburg), Martin Schöffel (Wunsiedel) und Holger Dremel (Bamberg-Land) haben gemeinsam mit MdL Melanie Huml (Bamberg), die auch Sprecherin der Oberfrankengruppe in der CSU-Landtagsfraktion ist, ein Fachgespräch mit Verbänden und Brauereien inittitert.

Lisa Badum, MdB, Bündnis 90/Die Grünen:
"Ich stimme mit Ihnen überein! Unsere oberfränkischen Brauereien sind ein wichtiger Bestandteil unserer Lebensqualität und auch ein wichtiger Bestandteil unserer lokalen Wirtschaft! Schon während der Corona-Pandemie habe ich mich für die Brauereien eingesetzt und werde das im Bundestag, unter anderem als Vorsitzende der Parlamentsgruppe Braukultur, auch weiterhin tun!
In den nächsten Wochen ist die Entfristung der Mengenstaffelung sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat auf der Tagesordnung. Das Thema wird aktuell auch bei uns in der Fraktion diskutiert. Ich mache mich dabei für meine Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes stark und sehe gerade bei vielen meiner bayerischen Kolleginnen und Kollegen Zustimmung für die Entfristung.! ...
(den ganzen Brief finden Sie im nebenstehend)

Zur gestrigen (22.09.2022) Abstimmung im Deutschen Bundestag erklärt Lisa Badum, MdB weiter:
Biersteuermengenstaffel: Ampel entlastet Brauereien
"Die Brauereien und die Brauereigaststätten haben schwere Zeiten hinter sich und vor sich, erst mit dem Corona-Lockdown, nun mit der Energiekrise und dem CO2- und Flaschenmangel. Es ist daher wichtig und richtig, dass die gesenkten Steuersätze der Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien über die Corona-Zeit hinweg fortgeführt werden. Ich habe mich stark in meiner Fraktion dafür eingesetzt und freue mich auch über die Bereitschaft der Bundesländer, das zu unterstützen. Gerade kleine Betriebe dürfen nicht Opfer der multiplen Krisen werden. Im Koalitionsausschuss hat die Ampel auch bereits die Fortführung der Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen beschlossen, was ebenfalls Brauereigaststätten in Oberfranken hilft. Wir werden nun am Thema Energiehilfen arbeiten, was neben den Brauereien natürlich zahlreiche weitere kleine Betriebe betrifft. Ich werde mich dafür einsetzen, dass diese zeitnah fließen."



* Reihenfolge nach Eingang der Reaktionen