Das Ordnungsamt, der Zoll mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die HWK für Oberfranken haben gemeinsam Betriebe kontrolliert.
BetriebsprüfungEtliche Beanstandungen, wenig Unrechtsbewusstsein
Auf Initiative der Handwerkskammer für Oberfranken wurden gemeinsam mit der Kreishandwerkerschaft Forchheim, dem Landratsamt Forchheim, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls und der Polizeiinspektion Forchheim Betriebe kontrolliert. Insgesamt standen zehn Friseursalons, vornehmlich sogenannte Barbershops, und zwei kleinere Lebensmittelmärkte mit Fleischtheke im Fokus der Überprüfungen. Dabei entwickelte sich bei den Kontrolleuren eine gemeinsame Erkenntnis: Trotz mehrfacher Verstöße gegen geltende Gesetze und Vorgaben, sind sich viele Inhaberinnen und Inhaber der Rechtsverstöße nicht bewusst.
Folgende Beanstandungen wurden bei den Kontrollen aufgedeckt und werden im Nachgang weiterverfolgt und rechtlich geahndet:
- In drei Betrieben lag keine Eintragung in die Handwerksrolle vor, teilweise fehlte sogar die notwendige Gewerbeanmeldung
- Unklare Inhaberverhältnisse und widersprüchliche Angaben zur Geschäftsleitung
- In der Handwerksrolle eingetragene Betriebsleitungen waren nicht anzutreffen und dem Personal nicht bekannt
- Fehlende Stundennachweise und Sofortmeldungen zur Sozialversicherung
- Auszubildender ohne Eintragung in der Lehrlingsrolle der HWK
- Unklarer Aufenthaltsstatus
- In einem Fall wurde eine Person identifiziert, gegen die ein offener Haftbefehl wegen eines nicht gezahlten Bußgeldbescheids vorlag.
Erstmals wurden bei den Kontrollen auch die jüngsten Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungs-gesetz (SchwarzArbG) wirksam. Dabei wurden Friseur- und Kosmetiksalons in den Katalog der besonders kontrollierten Branchen aufgenommen. Für Betriebe dieser Gewerke gilt seit Anfang 2026 demnach, dass alle Angestellten bei der Arbeit einen gültigen Lichtbildausweis mitführen müssen. Über diese Pflicht muss der Betriebsinhaber sie schriftlich informieren. Ebenso ist es seine Pflicht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsaufnahme sofort beim Sozialversicherungsträger anzumelden und deren Arbeitszeiten gemäß dem Mindestlohngesetz aufzuzeichnen.
Seitens der Handwerkskammer initiiert und begleitet der Abteilungsleiter Recht, Andreas Pecher, die Kontrollen: „Ausnahmslos alle Betriebe haben die gleichen Vorgaben zu beachten. Es ist wichtig, dass die Ordnungsbehörden dafür Sorge tragen, dass es in den Branchen gerecht zugeht.” Die HWK selbst könne diese Kontrollen nur einfordern, initiieren und hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Eintragung in die Handwerksrolle und deren dauerhafte Einhaltung begleiten, aber nicht allein tätig werden.
Auch der Hauptgeschäftsführer der HWK, Reinhard Bauer, betont die Bedeutung regelmäßiger Überprüfungen: „Egal, ob bei uns im Handwerk oder in anderen Branchen: Wir müssen gemeinsam diejenigen Betriebe schützen, die sich an Recht und Ordnung halten und innerhalb der vorgegebenen Standards arbeiten.“
Forchheim, 26. März 2026