BetriebsprüfungLetztjährige Betriebskontrollen zeigen Wirkung
Bereits im September 2025 fanden in Bamberger Friseurbetrieben inklusive Barbershops auf Initiative der Handwerkskammer für Oberfranken gemeinsame Betriebskontrollen mit der Kreishandwerkerschaft Bamberg, dem Ordnungsdienst der Stadt und der örtlichen Polizeiinspektion statt. Damals traten etliche rechtliche Verstöße auf, die geahndet wurden. Nun gab es eine Nachkontrolle, inwieweit die damals beanstandeten Betriebe ihre Geschäfte jetzt ordnungsgemäß führen. Das positive Fazit: VieIe Betriebe bemühen sich nun darum, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und zeigen sich gegenüber den ermittelnden Behörden kooperativ. Dennoch wurden auch bei den Nachkontrollen wieder einige Verstöße aufgedeckt.
Die wiederholten Kontrollen, bei denen rund 30 Einsatzkräfte beteiligt waren, verfolgten noch einen weiteren Zweck. Seit Anfang 2026 gehören nämlich Friseur- und Kosmetiksalons in den Katalog der besonders kontrollierten Branchen. Laut Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) müssen diese Betriebe nun besondere Pflichten erfüllen. Dazu gehören beispielsweise das Mitführen eines Lichtbildausweises für alle Angestellten, Anmeldungen bei Sozialversicherungsträger ab dem ersten Arbeitstag und besondere Melde- und Aufzeichnungspflichten bei der Arbeitszeit (Mindestlohngesetz).
Laut Andreas Pecher, Abteilungsleiter Recht bei der Handwerkskammer für Oberfranken, hat sich in vielen Betrieben seit der letztjährigen Kontrolle viel getan: „Die rechtlichen Vorgaben werden besser eingehalten, kontrollierte Betriebe zeigen sich kooperativer und haben mehr Verständnis für die notwendigen Kontrollen. Zudem wurden etliche beanstandete Verstöße mittlerweile aus der Welt geschafft.“
Dennoch stießen die Kontrolleure auch beim jetzigen Termin auf etliche Auffälligkeiten, die weiterverfolgt und rechtlich geahndet werden. Insbesondere gab es wieder Mängel bei der Eintragungspflicht, bei der eindeutigen Benennung der Betriebsleitungen, bei Stundennachweisen und Arbeitsgenehmigungen. Zudem wurden das Angebot von alkoholischen Getränken ohne Gaststättenerlaubnis (Gaststättengesetz/GastG) geahndet sowie Mini-Jobber aufgedeckt, die zusätzlich staatliche Transferleistungen (z.B. Bürgergeld) in Anspruch nehmen.
Andreas Pecher und der Hauptgeschäftsführer der HWK, Reinhard Bauer, bekräftigten Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Kontrollen: „Es ist nur konsequent, bereits geahndete Verstöße nochmals nachzukontrollieren, denn schließlich haben alle Unternehmen die gleichen Vorgaben zu erfüllen.“ Und weiter: „Die schwarzen Schafe in der Branche können und wollen wir nicht dulden. Das sind wir dem Großteil unserer Betriebe, die ihre Geschäfte rechtmäßig und ordentlich führen, einfach schuldig“. Deswegen werden die Verantwortlichen zusammen mit den jeweiligen Ordnungsbehörden den Weg der zufälligen und regelmäßigen Kontrollen in allen Regionen Oberfrankens auch weiterhin konsequent fortführen.
Bamberg, 16. April 2026