Collage zum Tariftreuegesetz mit Handwerker aus dem Baubereich und Baustelle mit Kran sowie Dokumentationsunterlagen
Erstellt mit ChatGPT

Politische InteressenvertretungTariftreuegesetz ein Kompromiss – aber ein guter

Der Bundestag hat das Tariftreuegesetz beschlossen. Damit werden künftig öffentliche Aufträge des Bundes am Bau oder bei Dienstleistungen ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro nur noch an Unternehmen gehen, die tarifgebunden sind oder ähnlich gute Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeitenden bieten. „Dieses Tariftreuegesetz ist ein Kompromiss, aus unserer Sicht allerdings ein guter“, urteilen der Präsident der Handwerkskammer für Oberfranken, Matthias Graßmann, und der Vizepräsident Arbeitnehmer
der HWK, Harald Sattler. „Wir sehen darin gute Chancen für das oberfränkische Handwerk.“ Wenngleich die Nachweispflichten in manchen Fällen zu neuer Bürokratie führen können.

Was sind die Punkte, die Graßmann – selbst Inhaber eines Betriebs im Ausbaugewerbe – optimistisch stimmen? „Das Handwerk ist damit bei öffentlichen Ausschreibungen wieder konkurrenzfähig“, glaubt der HWK-Präsident. Denn: Das neue Gesetz setze nicht nur auf Tarifgebundenheit, sondern erkennt die guten Arbeitsbedingungen an, die die meisten Handwerkerinnen und Handwerker ihren Beschäftigten bieten. „Bisher war schon der Lohnunterschied zu größeren Mitbewerbern so groß, dass Handwerksbetriebe bei öffentlichen Ausschreibungen im Prinzip keine Chance hatten.“ Gepaart mit dem hohen bürokratischen Aufwand einer Ausschreibung habe dies dazu geführt, dass sich kaum mehr Handwerkerinnen und Handwerker an Ausschreibungen beteiligt hätten.

Negativ seien indes die Nachweispflichten, die nur bei tarifgebundenen Betrieben deutlich erleichtert wurden. Graßmann: „In der Abwägung von Chancen und Belastungen denke ich aber, dass der Kompromiss, und das ist das Gesetz ganz klar, fürs Handwerk Vorteile bieten kann.“

Harald Sattler vertritt als Vizepräsident Arbeitnehmer in der Handwerkskammer und für das oberfränkische Handwerk die Beschäftigten. Er sieht das Tariftreuegesetz, das noch im Bundesrat beschlossen werden muss, durchwegs positiv. „Mit diesem wird Lohndumping bei Aufträgen des öffentlichen Sektors verhindert oder zumindest deutlich erschwert. Dies halten wir für ein Muss, wenn der Staat in den kommenden Jahren Milliardenbeträge in die Infrastruktur investieren will.“ Es könne nicht sein, dass an diesem Steuergeld Konzerne verdienen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht fair bezahlen und angemessene Arbeitsbedingungen vorhalten. „Wir sehen das Tariftreuegesetz für unerlässlich und als Chance für die Handwerksbetriebe im Bau- und Ausbaugewerbe.“



Auch nach Beschluss bleiben Fragen offen

Obwohl der Bundestag das Tariftreuegesetz beschlossen hat, sind noch Details der Umsetzung offen. So legt zum Beispiel erst das Bundesarbeitsministerium die Bedingungen fest, die für einzelne Branchen gelten sollen. Graßmann und Sattler stimmen überein: „Wir hoffen natürlich beide, dass die Umsetzung in diesen Verordnungen möglichst klar, praxisorientiert und bürokratiearm ist.“

Bayreuth, 27. Februar 2026



 

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