Antrag auf Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden von Lehrlingen

Bitte füllen Sie den Antragsvordruck für die Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden von Lehrlingen möglichst vollständig aus. Vergessen Sie als Antragsteller nicht, den Antragsvordruck zu unterschreiben. 

Fügen Sie dem Antrag bitte Kopien Ihrer wichtigsten Qualifikationen bei (z. B. Meisterbrief, Industriemeisterprüfung, Techniker-Urkunde, Gesellenbrief, Aus¬bildereignungsprüfung, etc.).  

In der Regel wird die Zuerkennung nur beschränkt auf einen namentlich genannten Auszubildenden erfolgen. Des Weiteren wird die Zuerkennung im Regelfall zeitlich befristet und mit der Auflage versehen, binnen dieses Zeitraums eine Ausbildereignungsprüfung abzulegen. 

Schließlich möchten wir darauf aufmerksam machen, dass eine ordnungsgemäße Ausbildung nur dann sichergestellt ist, wenn das betreffende Unternehmen tatsächlich über die betriebliche Eignung zur Lehrlingsausbildung verfügt, d. h. dass eine technische und personelle Ausstattung vorhanden ist, die eine Ausbildung im gesamten Spektrum des jeweiligen Lehrberufes ermöglicht. 

Sollten Sie Fragen zu diesem Antragsverfahren haben, steht Ihnen Herr Andreas Pecher ( 09 21/910-116) gerne zur Verfügung.