GesetzesreformGeplantes Gebäudemodernisierungsgesetz: die Eckdaten
Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verständigt. Der entsprechende Gesetzesvorschlag soll bis Ostern 2026 formuliert und in den Bundestag eingebracht werden. In Kraft treten soll das GMG zum 1. Juli 2026.
Die Eckpunkte des GMG
Regelungen für Neubauten und Bestandsgebäude
- Die Regelung aus dem Gebäudeenergiegesetz ("Heizungsgesetz"), dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll entfallen.
- Neue Öl- und Gasheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden. Allerdings wird für diese eine sogenannte "Bio-Treppe" eingeführt.
- Die Bio-Treppe sieht eine stufenweise Beimischung CO2-neutraler Brennstoffen (wie Bio-Methan, synthetisches Methan oder Wasserstoff) vor, bis 2029 muss der Anteil mindestens zehn Prozent erreichen. Ein weiterer, noch nicht näher definierter Anstieg soll bis 2040 erfolgen.
- Zudem müssen Energieversorger ab 2028 eine "Grüngasquote" erfüllen.
- Die Pflicht zu einer Energieberatung beim Einbau einer neuen, fossilen Heizung soll entfallen.
- Die Klimaschutzregelungen der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) sollen eingehalten werden. Diese gibt vor, dass alle neuen Gebäude ab 1. Januar 2030 Null-Emissions-Neubauten sein müssen.
Vereinfachte Wärmeplanung für kleine Kommunen
- Die Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohner soll vereinfacht werden. Der bürokratische Aufwand soll dabei auf ca. 20 Prozent reduziert werden, sodass Wärmeplanungen innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden können. Von solchen Wärmeplanungen profitieren nicht zuletzt Handwerksbetriebe, da sie zukünftigen Wärmenetze in die Beratung ihrer Kunden mit einbeziehen können.
Ulrich Oßmann, Obermeister der Innung für Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik in Kronach:
Der neue Gesetzesentwurf bietet eine größere Wahlfreiheit für unsere Kunden und gleichzeitig eine breitere Beratungsvielfalt und Flexibilität für uns Handwerksbetriebe. Dennoch wird die Wärmepumpe im Neubau oder auch bei der Sanierung die Nummer 1 bleiben.
Wolfgang Dotterweich, Obermeister der Klempner-, Installateur- und Heizungsbauerinnung Forchheim:
Aus meiner Sicht hätte das bisherige Heizungsgesetz nicht verändert werden müssen. In dem neuen Entwurf sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass Alternativen für diejenigen Fälle gefunden werden, in denen aus baulicher der technischer Sicht der Tausch einer alten Heizungsanlage gegen eine moderne Wärmepumpe nicht möglich ist.
Förderungen
- Die Finanzierung der bereits bestehenden "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" soll bis mindestens 2029 gesichert werden. Mit der BEG werden Sanierungen von Gebäuden gefördert, die Energiekosten einsparen und dadurch zum Klimaschutz beitragen.
- Einige Maßnahmen zum Einbau eines neuen Heizsystems unterstützt der Bund wahlweise mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die entsprechenden Eckpunkte auf der Website der KfW zum Thema "Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung" zusammengestellt.
Was fordert das Handwerk noch?
- einen eindeutigen Gesetzesentwurf
- ein praktikables und bürokratiearmes Gesetz
- ein hohes Maß an Planungssicherheit
- eine klare Förderkulisse
- bezahlbare, faire und transparente Wärmepreise
- Vermeiden von späteren Kostenfallen für Verbraucher
Fragen und Beratung
Sie haben Fragen zur Energieversorgung in Ihrem Betrieb? Sie suchen Beratung hinsichtlich Energieeffizienz, Energieeinsparungen und Erneuerbarer Energien? Unser Beauftragter für Innovation und Technologie, Andreas Kätzel, steht Ihnen dafür gerne zur Verfügung.
Das sagt der HWK-Experte zum geplanten GMG:
Stand: 5. März 2026