Multicopter als nützliches Werkzeug für Handwerker

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Man Pilot Using a Drone Remote Controller with a digital tablet at Sunset in a field.
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Beliebtes Spielzeug, aber auch geeignetes Werkzeug ¿ gerade für Handwerker bieten Multicopter vielfältige Chancen.

Multicopter als nützliches Werkzeug für Handwerker

Bayreuth. Der wichtigste Aspekt der gewerblichen Nutzung einer Drohne beziehungsweise eines Multicopters ist leicht ausgemacht: Die Fluggeräte sind in der Lage, die Vogelperspektive mit  Datenerfassung zu kombinieren. Aus diesem Zusammenspiel ergeben sich spannende Möglichkeiten, gerade auch für das Handwerk. Mithilfe der Multicopter können etwa Bauwerke ohne großen Aufwand rundum vermessen werden, hohe Fassaden visuell inspiziert oder etwa der Zustand älterer Photovoltaikanlagen dokumentiert  werden. Daher hat das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk (KDH) an der Handwerkskammer für Oberfranken eine Drohne angeschafft, mit der sie den Handwerkern den Umgang mit den modernen Fluggeräten zeigen und über deren Nutzen, mögliche Einsatzgebiete und gleichzeitig über die Grenzen und rechtlichen Vorgaben informieren kann.

Drohne oder Multicopter: Was ist der Unterschied?
Als Drohne wird – unabhängig von ihrem Einsatzgebiet – jedes unbemannte Flugsystem bezeichnet. Dieses kann sowohl automatisiert, autonom oder per Fernbedienung  fliegen. Für den Hobbybereich eingesetzte, zivile Drohnen  werden oft unter dem Überbegriff Multicopter ("viele Flügel") zusammengefasst.


„Die Multicopter und die digitalen Datenerfassungssysteme haben eine enorme Entwicklung genommen, so dass mit Kameras bestückte Drohnen tatsächlich als gutes Werkzeug dienen können“, sagt Oliver Eismann, stellvertretender Projektleiter des KDH Fertigung und Automatisierungstechnologien an der HWK für Oberfranken. Zumal die Kosten für diese Helfer vergleichsweise überschaubar seien und sie gleichzeitigt enormes Einsparpotenzial bieten. Allerdings: Wer einen Multicopter nutzen will, muss – unabhängig von der gewerblichen Nutzung – das Regelwerk kennen und auch die Technologien und Technik beherrschen.

Das Vermessen von Gebäuden und Landschaftselementen oder die visuelle Inspektion von Dächern und Fassaden gehören heute ebenso zu gebräuchlichen Anwendungen wie etwa – in der Kombination mit einer Wärmebildkamera – das Aufspüren von  Kälte- oder Wärmebrücken und die Diagnose von Photovoltaikanlagen. Die Anfangsinvestition amortisiert sich dabei umso schneller, je häufiger die Drohne zum Einsatz kommt.

Dadurch können Kosten und Zeit für möglicherweise notwendige Auf- und Abbauten von Gerüsten oder Absturzsicherungen, für Teleskope oder andere teure Hilfsmittel eingespart werden. „Neben diesen Kosten- und Zeiteffekten ermöglicht die Arbeit mit dem Werkzeug Multicopter auch eine andere Kundenkommunikation“, sagt Oliver Eismann. So könnten Kunden beispielsweise die Inspektion live am Bildschirm mitverfolgen und Bilder oder Filmausschnitte als Nachweis bekommen. „Die Dokumentation erfolgt damit ein Stück weit automatisch.“

Verordnung und Kennzeichnungspflicht

Wegen ihrer flexiblen Handhabung, der großen Leistungsfähigkeit bei den Flugeigenschaften und dem permanent steigenden Angebot unterschiedlicher Typen und Ausführungen von Multicoptern, sind diese sehr beliebt. „Sie können damit zu einem Sicherheitsrisiko werden. Daher gibt es seit April 2017 die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ in Deutschland, erklärt der stellvertretende Projektleiter, der selbst im Besitz eines Drohnenführerscheins ist.  Diese modifiziert die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) und sieht unter anderem eine Kennzeichnungspflicht für alle Drohnen über 250 Gramm Startgewicht sowie einen Kenntnisnachweis für den Betrieb von unbemannten Flugsystemen vor, sofern diese mehr als zwei Kilogramm wiegen. Und: Vielfach muss beachtet werden, dass eine Einwilligung des in seinen Rechten betroffenen Eigentümers eingeholt werden muss bevor z.B. Bildaufnahmen des Hauses, Daches oder Grundstückes gemacht werden. 

Schulungen und Informationsangebote
Das KDH an der HWK für Oberfranken hat die Schulung „Drohnen/Multicopter als Werkzeug – Möglichkeiten und Grenzen“ im Angebot. Die beiden kommenden Termine am Dienstag, 18. Dezember, und Dienstag, 29. Januar 2019 sind aber bereits ausgebucht. Sobald neue Termine für diese Schulung feststehen, veröffentlichen wir diese auf unserer Webseite www.hwk-oberfranken.de/termine und unter www.handwerkdigital.de  
Gesetzliche Bestimmungen und Grenzwerte
Für Multicopter ab  einem Gewicht von 0,25 kg besteht eine Kennzeichnungspflicht (auch auf Modellfluggeländen). Ab einem Gewicht von 2,0 kg müssen besondere Kenntnisse nachgewiesen werden (Drohnenführerschein) und ab 5,0 kg wird eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt. Ferner müssen die in Deutschland geltenden Gesetze beachtet werden, wie z.B. Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), in denen auch sogenannte Flugverbotszonen definiert sind. Unabhängig von Größe und Gewicht des Multicopters, ist eine spezielle Haftplichtversicherung in jedem Fall erforderlich

Bayreuth, im November 2018



 Ansprechpartner/in

für Fachfragen zum Thema Multicopter und zum KDH:

Oliver Eismann

Leiter Bildungszentrum Bamberg und Coburg

Tel. 09561 517-29

Fax 09561 517-60

oliver.eismann--at--hwk-oberfranken.de

für die Kommunikation:

Michaela Heimpel

Abteilungsleiterin

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 Informationen

Das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk ist ein gefördertes, bundesweites Projekt, durch das die Digitalisierung im Handwerk vorangetrieben werden soll. An der HWK für Oberfranken ist ein Standort des KDH mit dem Schwerpunkt Fertigung und Automatisierungstechnologien. Informationen zum KDH gibt es unter handwerkdigital.de



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